Öffentliche Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des Entwurfs Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB "Stolzenhainer Straße, Flurstücke 345/4 und 345/5 der Gemarkung Reppis"
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Gröditz hat in der öffentlichen Sitzung am 26.11.2024 mit Beschluss 2024/081 den Entwurf Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB "Stolzenhainer Straße, Flurstücke 345/4 und 345/5 der Gemarkung Reppis" beschlossen und die öffentliche Auslegung der Unterlagen bestimmt.
Das Planungsziel der Satzung besteht darin, die Außenbereichsfläche östlich der Stolzenhainer Straße mit ihrer baulich vorgeprägten und erschlossenen Lage in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil aufzunehmen. Das Plangebiet soll zukünftig einer wohnbaulichen Entwicklung für zusätzlich ca. 5‐6 Wohngebäuden dienen und stellt dabei eine maßvolle Erweiterung des Innenbereichs dar. Das Plangebiet mit einer Fläche von 0,605 ha umfasst die privaten Flurstücke 345/4 und 345/5 der Gemarkung Reppis.
Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB "Stolzenhainer Straße, Flurstücke 345/4 und 345/5 der Gemarkung Reppis" zu beteiligen, wird der Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung, Teil A, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung, Teil C, in der Fassung 26.11.2024, in der Zeit
vom 06.01.2025 bis einschließlich 09.02.2025
elektronisch auf der Homepage der Stadt Gröditz unter https://www.stadt-groeditz.de/rathaus-service/amtliche-bekanntmachungen sowie auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraumes unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist in der Stadtverwaltung Gröditz, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz während folgender Zeiten:
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag 8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.
Hinweise:
Stellungnahmen zum Planentwurf sollen vorrangig elektronisch an info@groeditz.de abgegeben werden.
Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungssatzung können außerdem während der genannten Frist schriftlich oder mündlich bei der Stadtverwaltung Gröditz, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz zu den genannten Zeiten zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet der Stadtrat.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO i. V. m. dem Sächsischen Datenschutzgesetz.
Gröditz, 03. Dezember 2024
Münch
Bürgermeister
Silke Lehmann
Telefon 035263/328-48