Öffentliche Bekanntmachung
über den Aufstellungsbeschluss einer Ergänzungssatzung „Stolzenhainer Straße, Flurstücke 345/4 und 345/5 der Gemarkung Reppis“ der Stadt Gröditz
Der Stadtrat der Stadt Gröditz hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2024 mit Beschluß 2024/003
die Aufstellung des Ergänzungssatzung „Stolzenhainer Straße, Flurstücke 345/4 und 345/5 der Gemarkung Reppis“ der Stadt Gröditz beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Das Plangebiet mit einer Fläche von 0,605 ha umfasst die privaten Flurstücke 345/4 und 345/5 der Gemarkung Reppis. Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist in dem der Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Das Planungsziel der Satzung besteht darin, die Außenbereichsfläche östlich der
Stolzenhainer Straße mit ihrer baulich vorgeprägten und erschlossenen Lage in den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil aufzunehmen. Das Plangebiet soll zukünftig einer wohnbaulichen Entwicklung für zusätzlich ca. 5-6 Wohngebäuden dienen und stellt dabei eine maßvolle Erweiterung des Innenbereichs dar.
Gröditz, 02.Februar 2024
Münch
Bürgermeister
Silke Lehmann
Tel. 035263/328-48