Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Gröditz Aufstellungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss einer Ergänzungssatzung „Stolzenhainer Straße, Flurst. 345/4 u. 345/5, Gem. Reppis“ Stadt Gröditz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.02.2024 bis 03.04.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

über den Aufstellungsbeschluss einer Ergänzungssatzung „Stolzenhainer Straße, Flurstücke 345/4 und 345/5 der Gemarkung Reppis“ der Stadt Gröditz

Der Stadtrat der Stadt Gröditz hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2024 mit Beschluß 2024/003

die Aufstellung des Ergänzungssatzung „Stolzenhainer Straße, Flurstücke 345/4 und 345/5 der Gemarkung Reppis“ der Stadt Gröditz beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Das Plangebiet mit einer Fläche von 0,605 ha umfasst die privaten Flurstücke 345/4 und 345/5 der Gemarkung Reppis. Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist in dem der Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Das Planungsziel der Satzung besteht darin, die Außenbereichsfläche östlich der

Stolzenhainer Straße mit ihrer baulich vorgeprägten und erschlossenen Lage in den im

Zusammenhang bebauten Ortsteil aufzunehmen. Das Plangebiet soll zukünftig einer wohnbaulichen Entwicklung für zusätzlich ca. 5-6 Wohngebäuden dienen und stellt dabei eine maßvolle Erweiterung des Innenbereichs dar.

Gröditz, 02.Februar 2024

Münch

Bürgermeister

Kontaktperson

Silke Lehmann

Tel. 035263/328-48

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