Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Gröditz Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung „Riesaer Straße in Nieska“ der Stadt Gröditz, OT Nieska, Entwurf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.10.2023 bis 10.11.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes Ergänzungssatzung „Riesaer Straße in Nieska“ der Stadt Gröditz, OT Nieska

Der Stadtrat der Stadt Gröditz hat in seiner Sitzung am 26. September 2023 mit Beschluss 2023/072 den Entwurf zur Ergänzungssatzung „Riesaer Straße in Nieska“ der Stadt Gröditz, OT Nieska, sowie die Begründung mit den Anlagen 1 bis 3 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Nieska: 15 (Teilfläche).

Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung „Riesaer Straße in Nieska“ der Stadt Gröditz, OT Nieska beabsichtigt die Stadt auf Antrag eines Vorhabenträgers eine Hausgarten- und Wiesenfläche an der Riesaer Straße in Nieska dem Innenbereich zuzuordnen.

Die Planunterlagen, einschließlich Begründung, sowie die Anlagen 1 bis 3 zur Begründung werden

vom 09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023

in der Stadtverwaltung Gröditz, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht ausgelegt:

Öffnungszeiten Bürgerbüro:

Montag           8.00 – 12.00 Uhr

Dienstag         8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch        8.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag    8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag            8.00 – 12.00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung außerhalb der Dienststunden.

Weiterhin sind die Planunterlagen auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Gröditz www.stadt-groeditz.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während der Auslegungsfrist hat Jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung. Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Gröditz,Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz abgegeben werden.

Stellungnahmen zum Planentwurf können auch elektronisch an s.lehmann@groeditz.de abgegeben werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abge-

gebene Stellungnahmen beim Beschluss zur Abwägung zum oben genannten Bebauungs-

plan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Gröditz, 27. September 2023

Münch

Bürgermeister                                                                        

Kontaktperson

Silke Lehmann

Tel. 035263/32848

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Begründung
  • Begründung
  • Begründung

Informationen

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