Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfes Ergänzungssatzung „Riesaer Straße in Nieska“ der Stadt Gröditz, OT Nieska
Der Stadtrat der Stadt Gröditz hat in seiner Sitzung am 26. September 2023 mit Beschluss 2023/072 den Entwurf zur Ergänzungssatzung „Riesaer Straße in Nieska“ der Stadt Gröditz, OT Nieska, sowie die Begründung mit den Anlagen 1 bis 3 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Nieska: 15 (Teilfläche).
Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung „Riesaer Straße in Nieska“ der Stadt Gröditz, OT Nieska beabsichtigt die Stadt auf Antrag eines Vorhabenträgers eine Hausgarten- und Wiesenfläche an der Riesaer Straße in Nieska dem Innenbereich zuzuordnen.
Die Planunterlagen, einschließlich Begründung, sowie die Anlagen 1 bis 3 zur Begründung werden
vom 09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023
in der Stadtverwaltung Gröditz, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht ausgelegt:
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag 8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung außerhalb der Dienststunden.
Weiterhin sind die Planunterlagen auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Gröditz www.stadt-groeditz.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Während der Auslegungsfrist hat Jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung. Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Gröditz,Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz abgegeben werden.
Stellungnahmen zum Planentwurf können auch elektronisch an s.lehmann@groeditz.de abgegeben werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abge-
gebene Stellungnahmen beim Beschluss zur Abwägung zum oben genannten Bebauungs-
plan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Gröditz, 27. September 2023
Münch
Bürgermeister
Silke Lehmann
Tel. 035263/32848