Bebauungsplan Stadt Grimma Öffentliche Auslegung

B-Plan Nr. 3 "Neue Muldenbrücke, 1. Änderung der 1. Teiländerung"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.06.2026 bis 24.07.2026
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Grimma

Beschluss über öffentliche Beteiligung
zum Entwurf der 1. Änderung der 1. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 3
„Neue Muldenbrücke“ gemäß § 13a BauGB der Stadt Grimma

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2026 den Entwurf der 1. Änderung der 1. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 3 „Neue Muldenbrücke“ in der Fassung vom 08.04.2026 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. SR 05.26 – VII 1440).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich der vorliegenden 1. Änderung der 1. Teiländerung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 3 „Neue Muldenbrücke“ wird im Norden von der S 11, im Osten vom Volkshausplatz, im Süden von der Friedrich-Oettler-Straße und im Westen von der Wurzener Straße begrenzt. Er umfasst die Flurstücke Nr. 958/4, 958/5 (tlw.), 958/6 (tlw.), 959/1, 960/5 (tlw.), 960/6 (tlw.), 960/9 (tlw.), 961, 965/5, 965/10, 965/11 (tlw.) 965/12, 965/13, 969/1 (tlw.), 969/2 (tlw.) und 970 (tlw.) der Gemarkung Grimma auf einer Fläche von insgesamt rund 2,1 ha und ist beigefügter Abbildung zu entnehmen.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

  • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
  • Ausnutzen der vorhandenen Erschließung und Anpassung der Planung an den Bestand
  • Anpassung der zulässigen Verkaufsfläche
  • Beseitigung von städtebaulichen Missständen in Form eines leerstehenden Ladengeschäfts und eines ungenutzten Gebäudes
  • Rechtliche Sicherung von bereits errichteten Werbeanlagen
  • Eingrünung des Plangebietes
  • Aktualisierung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen

Der Entwurf der 1. Änderung der 1. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 3 mit Begründung wird nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

22.06.2026 bis einschließlich 24.07.2026

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.grimma.de/bauen-und-wirtschaft/stadtentwicklung/bebauungsplaene-und-satzungen/

über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/grimma/startseite

und

https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

Der Ursprungsplan kann dauerhaft über folgende Internetseite (Pfad) eingesehen werden:

www.grimma.de -> Bauen und Wirtschaft -> Stadtentwicklung
-> Bebauungspläne und Satzungen

Zusätzlich werden die o. g. Unterlagen und der Ursprungsplan während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Grimma, Markt 17, 04668 Grimma, Zimmer 2.03 während der nachfolgenden Zeiten ausgelegt:

Montags:         09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Dienstags:       09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstags:  09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitags:          9.00 - 12.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 03437 / 98 58 710 (Frau Kluge) oder per E-Mail unter kluge.simone@grimma.de möglich.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an stadtentwicklung@grimma.de

oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, auch per Post (Stadt Grimma, Markt 17, 04668 Grimma) oder zur Niederschrift vor Ort abgebeben werden.


Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Stadtentwicklungsamt der Großen Kreisstadt Grimma auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59, E-Mail: beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (§3 SächsDSDG). Sofern Sie im Rahmen Ihrer Stellungnahme personenbezogene Daten (z. B. Name, Anschrift oder E-Mail-Adresse) angeben, werden diese zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens verarbeitet. Eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme erfolgt nur, wenn Sie entsprechende Absenderangaben machen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Grimma, 03.06.2026

gez. Tino Kießig

Oberbürgermeister

Kontakt

Frau Simone Kluge, Tel. 03437 / 9858 710, kluge.simone@grimma.de

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