Flächennutzungsplan Stadt Grimma Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Großen Kreisstadt Grimma

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 20.04.2026 bis 30.05.2026
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Planzeichnung

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan für die Große Kreisstadt Grimma gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.02.2025 die Aufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan für das Stadtgebiet beschlossen (Beschluss-Nr. SR 02.25 – VII 1294).

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst das gesamte Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Grimma einschließlich aller Ortsteile (siehe beistehender Lageplan).

Der Flächennutzungsplan stellt die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt in den Grundzügen dar (§ 5 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch) und ist für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Kommune erforderlich.

Orientierung bietet die Begründung, die dem Flächennutzungsplan beigefügt ist und in der Ziele, Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung dargelegt werden (§ 5 Abs. 5 BauGB).

Der Begründung ist ein Umweltbericht beigefügt der die Umweltauswirkungen der Planung beschreibt und bewertet (§ 2 Abs. 4 BauGB). Landschaftsplanerische Inhalte werden in die Flächennutzungsplanung integriert.

Zusätzlich zur Öffentlichkeit werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden erfolgt nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB.

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan mit Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht wird in der Zeit vom

20.04.2026 bis einschließlich 30.05.2026

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.grimma.de/bauen-und-wirtschaft/stadtentwicklung/bebauungsplaene-und-satzungen/

und über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist zu den nachfolgenden Einsichtszeiten in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Grimma, Stadtentwicklungsamt, Zimmer 2.03, Markt 17, 04668 Grimma öffentlich ausgelegt.

Montags: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Dienstags: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstags: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitags: 9.00 - 12.00 Uhr

Außerhalb der o.g. Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter 03437/9858713 (Frau Heyde) oder per E-Mail unter heyde.cornelia@grimma.de möglich.

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an stadtentwicklung@grimma.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch per Post (Stadt Grimma, Markt 17, 04668 Grimma) oder zur Niederschrift vor Ort (vorgenannte Adresse zu den Einsichtszeiten) abgegeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Amt für Stadtentwicklung der Großen Kreisstadt Grimma auch das mit der Planung beauftragte Büro für Städtebau GmbH Chemnitz, Fürstenstraße 23, 09130 Chemnitz, Herr Geißler, E-Mail: m.geissler@staedtebau-chemnitz.de, zur Verfügung.

Grimma, 02.04.2026

gez. Tino Kießig

Oberbürgermeister                                        

Kontakt

Cornelia Heyde

Stadtentwicklungsamt Grimma

heyde.cornelia@grimma.de

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