Bebauungsplan Stadt Grimma Öffentliche Auslegung

B-Plan Nr. 114 "Sport- und Freizeitzentrum Lausicker Straße"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 29.09.2025 bis 03.11.2025
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Grimma über die

öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans der Innenentwicklung

Nr. 114 „Sport- und Freizeitzentrum Lausicker Straße“

gemäß § 13a BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma hat in seiner Sitzung am 28.08.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 114 „Sport- und Freizeitzentrum Lausicker Straße“ in der Fassung vom 06.08.2025 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. SR 0.8 – VII 1343).

Gleichzeitig werden die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Das Plangebiet befindet sich westlich der Lausicker Straße/S 11 am Rande der Ortslage Grimma und ist Teil des Geländes der ehemaligen Husarenkaserne. Auf einer Fläche von ca. 4,92 Hektar umfasst es die Flurstücke 1287/2, 1287/5 und 1287/6 in der Gemarkung Grimma. Baubrachen noch erhaltener Kasernengebäude befinden sich nördlich und südlich des Geltungsbereichs. Sie sind in Sukzession begriffen und großenteils stark von Vegetation zugewachsen, die ehemals militärische Nutzung wirkt aber bis heute fort. Die Grünfläche westlich des Geltungsbereichs beherbergt inzwischen ebenfalls relativ dichten Gehölzaufwuchs. Dahinter schließen weitere Baubrachen, ein Wohngebiet und eine Sportanlage an. Entlang der Lausicker Straße befinden sich östlich und südöstlich des Geltungsbereichs mehrere Gewerbebetriebe. 

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung wird nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung in der Zeit vom

29.09.2025 bis einschließlich 03.11.2025

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.grimma.de/bauen-und-wirtschaft/stadtentwicklung/bebauungsplaene-und-satzungen/

https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/grimma/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist in der Stadtverwaltung Grimma, Markt 17, 04668 Grimma, Zimmer 2.03 öffentlich ausgelegt und können während der nachfolgenden Dienststunden eingesehen werden:

Montags: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Dienstags: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstags: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitags: 9.00 - 12.00 Uhr.

Außerhalb der o.g. Zeiten ist eine Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.: 03437 / 98 58 710 möglich.

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an stadtentwicklung@grimma.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Stadtentwicklungsamt der Großen Kreisstadt Grimma, E-Mail: stadtentwicklung@grimma.de, Telefon: 03437 / 98 58 710 auch das beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon: 03423 / 7 58 60 0, E-Mail: beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Grimma, den 03.09.2025

Tino Kießig

Oberbürgermeister                                                                                  Siegel

Kontakt

Simone Kluge, Stadtentwicklungsamt Grimma, E-Mail: stadtentwicklung@grimma.de

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Informationen

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