Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung
„Wohnbebauung Turmweg Kaditzsch“
Der Stadtrat der Stadt Grimma hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.04.2025 mit Beschluss-Nr. SR 04.25 – VII 1305 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Wohnbebauung Turmweg Kaditzsch“ in der Fassung vom 06.03.2025, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, gebilligt und gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurstücke 120/1 und 117/5 der Gemarkung Kaditzsch zwischen der Wohnbebauung des Turmweg 7 und der Höfgener Straße mit einer Fläche von ca. 2.700 m². Die an der Höfgener Straße liegende Streuobstwiese wird erhalten. Im Zuge der Ausgleichspflanzungen kommen mehrere Obstbäume hinzu.
Parallel mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB werden die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Im vereinfachten Verfahren wird nach § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung mit Planzeichnung und Begründung wird in der Zeit vom
19.05.2025 bis einschließlich 20.06.2025
im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
https://www.grimma.de/bauen-und-wirtschaft/stadtentwicklung/bebauungsplaene-und-satzungen/
und über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist zu den nachfolgenden Einsichtszeiten in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Grimma, Stadtentwicklungsamt, Zimmer 2.03, Markt 17, 04668 Grimma öffentlich ausgelegt.
Montags: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstags: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstags: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitags: 9.00 - 12.00 Uhr
Außerhalb der o.g. Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter 03437/98 58 713 (Frau Heyde) oder per E-Mail unter heyde.cornelia@grimma.de möglich.
Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.
Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an heyde.cornelia@grimma.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Für Rückfragen steht das Amt für Stadtentwicklung der Großen Kreisstadt Grimma (Frau Heyde) zur Verfügung.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Grimma, den 30.04.2025
Ute Kabitzsch
Beigeordnete
Cornelia Heyde
Stadtentwicklungsamt
Markt 17
04668 Grimma