Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grimma über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 106 Sondergebiet „Gänse- und Erlebnishof- Wermsdorfer Gänsemarkt“
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.02.2022 die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 106 Sondergebiet „Gänse- und Erlebnishof- Wermsdorfer Gänsemarkt“ beschlossen (Beschluss-Nr. SR 02.22 – VI 0989).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 106 Sondergebiet „Gänse- und Erlebnishof- Wermsdorfer Gänsemarkt“ befindet sich in der Stadt Grimma, östlich der Ortslage Mutzschen und nördlich der Ortslage Göttwitz.
Das Plangebiet erstreckt sich auf ca. 6,7 ha und umfasst die Flurstücke 71/2 (teilweise), 72/2, 72/4, 73/4, 73/5, 73/6, 73/9, 115/8 (teilweise) der Gemarkung Göttwitz und das Flurstück 914/2 der Gemarkung Mutzschen.
Die Abgrenzung des Plangebiets ist im beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
Ziel der Planung ist die Umsetzung eines ländlich geprägten Erlebnisdorfes. Es soll ein ansprechendes, hochwertiges, touristisches Präsentations- und Verkaufsangebot entstehen. Gästen soll die Gänsezucht, daraus resultierende Produkte und deren konkrete Entstehung nähergebracht werden. Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung eines Verkaufsmarktes mit Schauproduktion und Gastronomie, Freizeitangeboten für Besucher und die Errichtung von Beherbergungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt, gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Zusätzlich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden erfolgt nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit vom
25.01.2025 bis einschließlich 25.02.2025
im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
https://www.grimma.de/bauen-und-wirtschaft/stadtentwicklung/bebauungsplaene-und-satzungen/
und über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist zu den nachfolgenden Einsichtszeiten in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Grimma, Stadtentwicklungsamt, Zimmer 2.03, Markt 17, 04668 Grimma öffentlich ausgelegt.
Montags: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstags: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstags: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitags: 9.00 - 12.00 Uhr
Außerhalb der o.g. Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter 03437/9858713 (Frau Heyde) oder per E-Mail unter heyde.cornelia@grimma.de möglich.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an heyde.cornelia@grimma.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Amt für Stadtentwicklung der Großen Kreisstadt Grimma auch das mit der Planung beauftragte Büro PLA.NET Sachsen GmbH, Straße der Freiheit 3, 04769 Mügeln, Herr Speer, Telefon 034362 /316 10, E-Mail: frank.speer@planernetzwerk.de, zur Verfügung.
Grimma, 02.01.2025
gez. Ute Kabitzsch
Beigeordnete
Cornelia Heyde
Stadtentwicklungsamt Grimma
Markt 17
04668 Grimma