Bebauungsplan Stadt Grimma Frühzeitige Beteiligung

B-Plan Nr. 111 "Gewerbegebiet Storchenpark Mutzschen"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.04.2024 bis 31.05.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grimma über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 111
„Gewerbegebiet Storchenpark Mutzschen“

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.06.2023 die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 111 „Gewerbegebiet Storchenpark Mutzschen“ beschlossen (Beschluss-Nr. SR 06.23 - VI 1138).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 111 „Gewerbegebiet Storchenpark Mutzschen“ befindet sich in der Stadt Grimma, östlich der Ortslage Mutzschen.

Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss hat sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans minimal geändert bzw. wurde aus planerischen Erwägungen um einen Teil des Flurstücks 603/4 nach Osten erweitert.

Das Plangebiet erstreckt sich auf ca. 31 ha und umfasst die Flurstücke 376/5, 422, 510/6, 578/9, 593/18, 593/5, 593/6, 593/8, 593/9, 593/10, 593/17, 593/19, 593/20, 593/21, 593/23, 594/4, 594/12, 594/13, 594/6, 594/7, 594/8, 594/10, 594/11, 594/14, 599/2, 599/5, 599/6, 599/8, 599/10, 599/14, 599/15, 599/16, 599/22, 599/24, 599/26, 599/27, 599/29, 599/30, 599/33, 599/34, 599/35, 599/36, 599/37, 600, 601, 602/3, 618/1, 619, 620, 621, 578/8, 578/10, 578/11 vollständig und Teile des Flurstücks 603/4 der Gemarkung Mutzschen.

Die Abgrenzung des Plangebiets ist im beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

Das Plangebiet soll gemäß der bestehenden Nutzung als Gewerbe- und Industriegebiet nach § 8 und § 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt und weiterentwickelt werden.

Im Zuge des Bebauungsplanes wird beabsichtigt, die bestehende Gebietskulisse nach Norden und Osten zu erweitern, bereits bestehende Strukturen mit Mischgebietscharakter im Südwesten einzubeziehen sowie Anpassungen an den Festsetzungen des bestehenden rechtsgültigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mutzschen, 3. Änderung“ vorzunehmen.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt, gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht mit Stand 05.03.2024
  • Grünordnerische Aussagen mit Bestandserfassung, Grünkonzept, Vorschlägen für grünordnerische Maßnahmen und Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung nach Sächsischer Handlungsempfehlung, Stand 05.03.2024
  • Zwischenbericht zur Artenschutzfachlichen Kartierung planungsrelevanter Arten für den Bebauungsplan Nr. 111 „Gewerbegebiet Storchenpark Mutzschen“ der Stadt Grimma, erstellt durch NABU-AG Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V. Paul-Flechsig-Straße 9, 04289 Leipzig, Stand November 2023
  • Zwischenbericht Rastvogelkartierung zum Artenschutzfachbeitrag für den Bebauungsplan Nr. 111 „Gewerbegebiet Storchenpark Mutzschen“ der Stadt Grimma, erstellt durch NABU-AG Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V. Paul-Flechsig-Straße 9, 04289 Leipzig, Stand Februar 2024

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 111 „Gewerbegebiet Storchenpark Mutzschen“ der Stadt Grimma gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. SR 03.24 - VI 1205).

Zusätzlich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden erfolgt nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit vom

29.04.2024 bis einschließlich 31.05.2024

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.grimma.de/bauen-und-wirtschaft/stadtentwicklung/bebauungsplaene-und-satzungen/

und über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist zu den nachfolgenden Einsichtszeiten in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Grimma, Stadtentwicklungsamt, Zimmer 2.03, Markt 17, 04668 Grimma öffentlich ausgelegt.

Montags: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Dienstags: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstags: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitags: 9.00 - 12.00 Uhr

Außerhalb der o.g. Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter 03437/9858713 (Frau Heyde) oder per E-Mail unter heyde.cornelia@grimma.de möglich.

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an t.mielke@icl-ing.com erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Amt für Stadtentwicklung der Großen Kreisstadt Grimma auch das mit der Planung beauftragte Büro ICL Ingenieur Consult GmbH, Diezmannstraße 5, 04207 Leipzig, Herr Mielke, Telefon 0341 /41 541-511, E-Mail: t.mielke@icl-ing.com, zur Verfügung.

Grimma, 08.04.2024

gez. Matthias Berger

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Cornelia Heyde

Stadtenwicklungsamt

Markt 17

04668 Grimma

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

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