Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Görlitz Frühzeitige Beteiligung

VBP 47 - Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage und eines Energiespeichers in Hagenwerder-Tauchritz - Frühz. Öffentl.

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 20.11.2025 bis 05.01.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 47 „Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage und eines Energiespeichers in Hagenwerder-Tauchritz, westlich des Umspannwerks“

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 47 „Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage und eines Energiespeichers in Hagenwerder-Tauchritz, westlich des Umspannwerks“ beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Ziel der Planung ist die Entwicklung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage und eines Energiespeichers in Hagenwerder-Tauchritz, westlich des Umspannwerks.

Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Aussagen zur Grünordnung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom

                                    20.11.2025 bis 05.01.2026

zur Veröffentlichung in das Internet eingestellt. Die Unterlagen sind im Landesportal Sachsen unter dem Link  https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/beteiligung/themen

einsehbar, eine Stellungnahme kann dort eingestellt werden.

Zusätzlich werden die gleichen Unterlagen auch in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtplanung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, im oben genannten Zeitraum während folgender Zeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag          8:00 – 16:00 Uhr

Dienstag                                             8:00 – 18:00 Uhr

Freitag                                                8:00 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch abgegeben werden:

Stellungnahmen können jedoch bei Bedarf auch anderweitig übermittelt werden:

  • per Post: Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtplanung, Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz  oder
  • zur Niederschrift während der Dienststunden

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die im Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes enthaltenen Flurstücke der Gemarkung Hagenwerder Flur 6 sind im Lageplan ersichtlich.

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt an der Berzdorfer Straße im Ortsteil Tauchritz.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html 

und im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/beteiligung/themen  einsehbar.

Diese Veröffentlichung erscheint am 18.11.2025 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

Görlitz, den 04.11.2025                    

Siegel                                                                                                  Stadt Görlitz

                                                                                                            Der Oberbürgermeister

Kontakt

Renate Heim

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Stadtplanung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

Tel: 03581 - 67 2450

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