Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes der Stadt Görlitz
Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 16.04.2025 die Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird mit der Begründung und bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom
02.06.2025 bis 01.08.2025
in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, während folgender Zeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 18:00 Uhr
Freitag 8:00 – 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen der Auslegung sind auch im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/beteiligung/themen einsehbar, eine Stellungnahme kann dort eingestellt werden.
Folgende umweltbezogene Informationen aus den nachgenannten Quellen liegen bereits vor und können mit den veröffentlichten Unterlagen im Internet und in der Stadtverwaltung Görlitz eingesehen werden. Hinsichtlich der Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Görlitz gilt der oben genannte Ort mit den entsprechenden Zeiten.
Umweltbericht:
Die Umweltprüfung bezieht sich unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Wissensstandes und allgemein anerkannter Prüfmethoden auf den im Entwurf des Flächennutzungsplanes dargestellten Inhalt und dessen Detaillierungsgrad. Der Umweltbericht (Stand 30.10.2024) dokumentiert das Ergebnis der Umweltprüfung. Er gliedert sich wie folgt:
1. Einleitung (SUP-Pflicht, Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Flächennutzungsplanes, Inhalt und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, Methodik der Umweltprüfung)
2. Ziele des Umweltschutzes und Art ihrer Berücksichtigung (Darstellung der geltenden Ziele des Umweltschutzes, Umweltziele und Art ihrer Berücksichtigung)
3. Derzeitiger Umweltzustand (Bestandsaufnahme der Umweltmerkmale des derzeitigen Umweltzustandes, Prognose über die Entwicklung bei Nichtdurchführung des Planes)
4. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen (vertiefende Prüfung der Umweltauswirkungen einzelner Planfestlegungen, Umweltauswirkungen des Flächen-nutzungsplanes insgesamt, Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich)
5. Beurteilung Betroffenheit FFH- / SPA-Gebiete (Methodik / Vorgehen, Natura2000-Vorabschätzung des FNP-Entwurfes der Stadt Görlitz)
6. Weitere Angaben (Beschreibung zugrunde gelegter Unterlagen sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen des FNP auf die Umwelt)
7. Zusammenfassung
Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplanes
Die umweltbezogenen Stellungnahmen wurden von Behörden sowie Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit von März bis Juli 2021 abgegeben und enthalten Informationen zu folgenden Themen:
Schutzgut Arten und Biotope
Schutzgut Boden
Schutzgut Wasser
Schutzgut Klima
Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
schutzgutübergreifend
In den Auslegungsunterlagen sind der Umweltbericht zum Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Görlitz als Bestandteil der Begründung sowie umweltbezogene Stellungnahmen zu den Belangen der Schutzgüter Arten und Biotope, Boden, Wasser, Klima, Mensch / menschliche Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie schutzgutübergreifende Stellungnahmen enthalten.
Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Stadtgebiet.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung ist auch unter
https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html
und im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/beteiligung/themen einsehbar.
Diese Veröffentlichung erscheint am 20.05.2025 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.
Görlitz, den 06.05.2025
Siegel Stadt Görlitz
Der Oberbürgermeister
Andreas Schaaf
Stadtverwaltung Görlitz
Amt für Stadtentwicklung
SG Städtebau
Hugo-Keller-Straße 14
02826 Görlitz