Flächennutzungsplan Stadt Görlitz Öffentliche Auslegung

Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Görlitz - Auslegung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.06.2025 bis 01.08.2025
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes der Stadt Görlitz

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 16.04.2025 die Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird mit der Begründung und bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom

02.06.2025 bis 01.08.2025

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, während folgender Zeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag     8:00 – 16:00 Uhr

Dienstag                                        8:00 – 18:00 Uhr

Freitag                                           8:00 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen der Auslegung sind auch im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/beteiligung/themen einsehbar, eine Stellungnahme kann dort eingestellt werden.

Folgende umweltbezogene Informationen aus den nachgenannten Quellen liegen bereits vor und können mit den veröffentlichten Unterlagen im Internet und in der Stadtverwaltung Görlitz eingesehen werden. Hinsichtlich der Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Görlitz gilt der oben genannte Ort mit den entsprechenden Zeiten.

  • Umweltbericht zum Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes
  • Stellungnahmen zum Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplanes

Umweltbericht:

Die Umweltprüfung bezieht sich unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Wissensstandes und allgemein anerkannter Prüfmethoden auf den im Entwurf des Flächennutzungsplanes dargestellten Inhalt und dessen Detaillierungsgrad. Der Umweltbericht (Stand 30.10.2024) dokumentiert das Ergebnis der Umweltprüfung. Er gliedert sich wie folgt:

1.  Einleitung (SUP-Pflicht, Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Flächennutzungsplanes, Inhalt und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, Methodik der Umweltprüfung)

2.  Ziele des Umweltschutzes und Art ihrer Berücksichtigung (Darstellung der geltenden Ziele des Umweltschutzes, Umweltziele und Art ihrer Berücksichtigung)

3.  Derzeitiger Umweltzustand (Bestandsaufnahme der Umweltmerkmale des derzeitigen Umweltzustandes, Prognose über die Entwicklung bei Nichtdurchführung des Planes)

4.  Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen (vertiefende Prüfung der Umweltauswirkungen einzelner Planfestlegungen, Umweltauswirkungen des Flächen-nutzungsplanes insgesamt, Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich)

5.  Beurteilung Betroffenheit FFH- / SPA-Gebiete (Methodik / Vorgehen, Natura2000-Vorabschätzung des FNP-Entwurfes der Stadt Görlitz)

6.  Weitere Angaben (Beschreibung zugrunde gelegter Unterlagen sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen des FNP auf die Umwelt)

7.  Zusammenfassung

Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplanes

Die umweltbezogenen Stellungnahmen wurden von Behörden sowie Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit von März bis Juli 2021 abgegeben und enthalten Informationen zu folgenden Themen:

Schutzgut Arten und Biotope

  • Erhalt von Wanderkorridoren für Tiere (u.a. Fischotter, Frösche)
  • Informationen und Forderungen zum Biotopschutz und Biotopverbund
  • Verweis auf teilweise kleine Grünzäsuren und Grünverbünde
  • Hinweise auf Artenschutz an verschiedenen Standorten unter Verweis auf vorliegendes Artenschutzgutachten
  • Verweis auf Funktionen von Wald im gesamtstädtischen Kontext
  • Hinweise zum Schutz des Waldes

Schutzgut Boden

  • Hinweise zu landwirtschaftlichen Flächen mit hohem Ertragspotenzial
  • Konflikte mit im Regionalplan ausgewiesenen Vorranggebieten Landwirtschaft
  • Verweis auf Planungsabsichten auf Flächen mit Grubenbauen unter Bergaufsicht
  • Vermeidung / Reduzierung weiterer Versiegelung des Bodens
  • Hinweis zu Altlastenverdachtsflächen
  • gesamtstädtische Angaben zu unterirdischen Hohlraumgebieten
  • Hinweis zum geotechnischen Sperrbereich nordöstlich Rutschung „P“
  • Berücksichtigung untertägige Altstrecken im Bereich der Ortslage Tauchritz

Schutzgut Wasser

  • Hinweise zu Sicherung und Erhalt von Gewässerrandstreifen
  • Anpassung, Berücksichtigung und Darstellung der Überschwemmungsgebiete (HQ100) an der Lausitzer Neiße und der Pließnitz
  • Berücksichtigung Hochwasserschutzmaßnahmen, Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten
  • Hinweise zu Ausweisungen in Trinkwasserschutzgebieten
  • Hinweise zu Grundwasserwiederanstieg und Grundwasserflurabständen nach Beendigung bergbaulicher Tätigkeit
  • Verweis auf Gewährleistung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit von Retentionsflächen

Schutzgut Klima

  • Hinweise zu Kaltluftproduktionsflächen und Hauptbelüftungsachsen zur innerstädtischen Frischluftzufuhr und deren Freihaltung von baulichen Maßnahmen
  • Verweis auf Bedeutung geringgenutzter Bahnflächen für die Innenstadt

Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit

  • Hinweise zur Sicherung öffentlicher Sport- und Freizeitanlagen
  • Verweis auf Bedeutung Nutzung der Landschaft für Erholungszwecke
  • Aussagen zur Verbesserung der fußläufigen und fahrradgebundenen Mobilität
  • Hinweis auf Schallschutz bei Sport- und Freizeitanlagen
  • Hinweis zur Berücksichtigung der Kleingartenanlagen
  • Beachtung Abstandsflächen von Rohstoffabbaugebieten und Wohnbebauung
  • Überprüfung Inanspruchnahme Kleingartenanlagen für andere Nutzungen

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Aussagen zum Landschaftsbild und dessen Strukturvielfalt an mehreren Standorten

schutzgutübergreifend

  • Verweis auf Inhalt des Landschaftsplanes und dessen Berücksichtigung bei Realisierung von Vorhaben
  • Verweis auf potenzielle Ausgleichsflächen
  • Anpassung von Sondergebieten am Berzdorfer See an die Nachfrage

In den Auslegungsunterlagen sind der Umweltbericht zum Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Görlitz als Bestandteil der Begründung sowie umweltbezogene Stellungnahmen zu den Belangen der Schutzgüter Arten und Biotope, Boden, Wasser, Klima, Mensch / menschliche Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie schutzgutübergreifende Stellungnahmen enthalten.

Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Stadtgebiet.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html 

und im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/beteiligung/themen  einsehbar.

Diese Veröffentlichung erscheint am 20.05.2025 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

Görlitz, den 06.05.2025

Siegel                                                                                  Stadt Görlitz

                                                                                          Der Oberbürgermeister

Kontakt

Andreas Schaaf

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Stadtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

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