Bebauungsplan Stadt Görlitz Frühzeitige Beteiligung

BP 80 - Forschungsgelände Klingewalder Höhe - Aufstellung + Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 26.02.2025 bis 01.04.2025
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Görlitz über die Aufstellung und die
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des 
Bebauungsplanes Nr. 80 „Forschungsgelände Klingewalder Höhe“

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Forschungsgelände Klingewalder Höhe“ beschlossen. 

Planungsziel ist für den Bereich des Forschungsgeländes die Ausweisung eines Sondergebietes nach § 11 BauNVO für Wissenschaft und Forschung. Innerhalb dieses Geländes sind folgende Eckpunkte zu berücksichtigen:
-    Entfall der inneren öffentlichen Erschließungsstraße
-    Verbleib einer kurzen öffentlichen Straßenerschließung im Norden zur Anbindung des Forschungsgeländes und des Zollgeländes
-    Anpassung der Baufelder auf den Entwicklungsbedarf der Forschungseinrichtung
-    Gebäudehöhe von 14 m im zentralen Bereich des Baufeldes ermöglichen, in Randbereichen sind geringere Gebäudehöhen ausreichend
-    behutsamer Umgang mit Grünstrukturen – Erhalt und Einbeziehung prüfen
-    Einordnung erforderlicher Flächen für Nebenanlagen für Forschungsvorgänge 

Planungsziel für das Zollgelände im nördlichen Geltungsbereich (Flur 25, Flurstück 56/4) ist die Anpassung der Baugrenzen und Bauhöhen in Orientierung am Bauprojekt für das Zollgebäude.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung Görlitz Flur 25, Flurstücke 56/4, 56/5 teilweise, 56/6, 56/7, 56/8, 56/9 sowie
Gemarkung Görlitz Flur 35, Flurstücke 129/2 teilweise, 129/3, 129/4, 129/5, 129/6, 129/7, 129/8.
Das Gebiet des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Klingewalde, westlich der Rothenburger Straße.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. 

Zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegen erste Entwürfe vom
                                                        26.02. bis 01.04.2025

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss linker Gang während folgender Zeiten 

Montag, Mittwoch, Donnerstag    8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag                                       8:00 – 18:00 Uhr
Freitag                                          8:00 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Unterlagen der Auslegung sind auch im Landesportal Sachsen unter dem Link

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/beteiligung/themen

einsehbar, eine Stellungnahme kann dort eingestellt werden.

Während dieser Zeit ist es möglich, sich schriftlich oder mündlich zu den Planungsabsichten zu äußern. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Amtes für Stadtentwicklung während der Sprechzeiten oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 03581-672145 zur Verfügung.


Diese Veröffentlichung erscheint am 18.02.2025 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

Diese Bekanntmachung ist auch unter 
https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html  

und im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/beteiligung/themen  einsehbar.

Görlitz, den 29.01.2025


Siegel                                                                                 Stadt Görlitz
                                                                                    Der Oberbürgermeister
 

Kontaktperson

Frau

Babette Kunz

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Stadtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

Tel. 03581 - 67 1815

Informationen

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