Bebauungsplan Stadt Görlitz Aufstellungsbeschluss

BP 74 - Eigenheime an der Erich-Weinert-Straße 32-50 - Aufstellung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.08.2024 bis 23.09.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Görlitz über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Eigenheime an der Erich-Weinert-Straße 32-50“

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 30.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 beschlossen. Planungsziel ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO für die Errichtung eines Eigenheimgebietes.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Görlitz Flur 75, Flurstücke 27/101, 27/102, 27/103, 27/104, 27/105, 27/76.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Weinhübel, zwischen der Grundschule im Norden, dem Allgemeinen Wohngebiet im Osten, westlich grenzt der Großmarkt Edeka „Foodservice“ und ein Garagenkomplex an.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Veröffentlichung erscheint am 20.08.2024 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html 

und im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/beteiligung/themen  einsehbar.

Görlitz, den 03.07.2024

Siegel                                                                         Stadt Görlitz

                                                                               Der Oberbürgermeister

Kontaktperson

Frau

Renate Heim

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Stadtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

Te. 03581 - 67 2450

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