Bebauungsplan Stadt Görlitz Beschluss

VBP 24 - Gewerbehof Bautzener Straße 50 -54 - Aufhebung

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 20.04.2021 bis 04.05.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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unmaßstäblich Stadtgrundkarte: Stadtverwaltung Görlitz

Bekanntmachung der Stadt Görlitz über die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 24 „Gewerbehof Bautzener Straße 50 - 54“

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 29.08.2002 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 24 „Gewerbehof Bautzener Straße 50 - 54“ beschlossen. Dieser wurde mit dem Beschluss STR/0565/14-19 vom 02.05.2019 aufgehoben.

Planungsziel war die Errichtung eines Lebensmittelmarktes auf ca. 900 m², von Textileinzelhandel auf ca. 1450 m², einen Gastronomiebereich auf ca. 50 m² sowie Büroflächen auf ca. 750 m² Geschossfläche. Im Plangebiet war eine öffentliche Fußweganbindung von der Bautzener Straße bis an das Gelände des ehemaligen Waggonbau-Werk I vorgesehen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasste folgende Flurstücke der Gemarkung Görlitz, Flur 55, Flurstücke 168 teilweise, 169, 170, 171, 172/1.  

Der Beschluss zur Aufhebung des Verfahrens wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html 

und im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite  einsehbar.

Diese Veröffentlichung erscheint am 20.04.2021 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

Görlitz, den 29.03.2021

Siegel                                                                                       Stadt Görlitz

                                                                                               Der Oberbürgermeister

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