Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Görlitz Beschluss

VBP 09 - Autohaus Nieskyer Straße - Inkrafttreten

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 20.11.2018 bis 19.11.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 09

„Autohaus Nieskyer Straße“

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat am 25.10.2018 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 09 „Autohaus Nieskyer Straße“ in der Fassung vom 04.09.2018, das Grundstück Gemarkung Görlitz Flur 34, Flurstück 15/8 betreffend, als Satzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), beschlossen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann die Satzung und ihre Begründung in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, während der Sprechzeiten

                                   Di        9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

                                   Do       9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

                                   Fr        9:00 – 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Außerhalb dieses Zeitraums können Termine zur Einsichtnahme unter Telefonnummer 03581 / 672145 vereinbart werden.

Diese Bekanntmachung ist auch im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/beteiligung/aktuelle-themen?format=Bauleitplan einsehbar.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 - 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.         die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2.         Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die

            Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3.         der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen

            Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4.         vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

            a)  die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

            b)  die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde

                 unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,

                 schriftlich geltend gemacht worden ist;

Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in   § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Diese Veröffentlichung erscheint am 20.11.2018 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

Görlitz, den 06.11.2018                                            

Siegel                                                                                    Stadt Görlitz

                                                                                              Der Oberbürgermeister

Kontaktperson

Frau

Hanka Liß

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Stadtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

Tel: 03581 - 67 2103

E-Mail: h.liss@goerlitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung im Amtsblatt
  • Satzungsplan
  • Begründung
  • Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung
  • Lageplan externe Ausgleichsfläche
  • Lageplan Wohnbebauung im Umfeld

Informationen

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