Bebauungsplan Stadt Görlitz Öffentliche Auslegung

BP 58 - Industriegebiet Gewerbering 8 - Birkenstock - Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.09.2018 bis 12.10.2018
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 58   „Industriegebiet Gewerbering 8 - Birkenstock“

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30.08.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 „Industriegebiet Gewerbering 8 – Birkenstock“, bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung inklusive Umweltbericht mit der Biotoptypenkartierung, dem Artenschutzfachbeitrag und dem Schallgutachten gebilligt und erneut zur Auslegung bestimmt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde geändert. Bestandteil der Änderung ist die Erhöhung der zusätzlichen Schallkontingente nachts im südlichen Bereich um 4 dB/m².

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB vom

26.09.2018 bis 12.10.2018

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, während folgender Zeiten (Öffnungszeiten)

                                      Montag bis Donnerstag       6:30 – 19:00 Uhr

                                      Freitag                                 6:30 – 16:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen der Auslegung sind auch im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/beteiligung/aktuelle-themen?format=Bauleitplan einsehbar.

Es wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Es sind umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen und deren Lebensräume verfügbar. Eine artenschutzfachliche Beurteilung sowie eine Schallprognose liegen vor und eine geotechnische Untersuchung wird durchgeführt.

Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:

Boden:

  • dauerhafter Verlust von Böden durch Versiegelung
  • Vermeidung von Vermischung der Bodenschichten (Trennen der Mineralschicht und Mutterboden) während der Bauphase
  • Kompensation durch Entsiegelungsmaßnahme außerhalb des Plangebietes

Wasser:

  • Sicherung des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen durch Baustoffe und Maschinen
  • Entwässerung der Grundstücke über Regenwasserkanal

Klima/Luft:

  • Beeinflussung des Mikroklimas während der Bauzeit durch Verlust von Vegetationsstrukturen
  • Pflanzung von Gehölzen als ausgleichende Wirkung auf das örtliche Kleinklima

Landschaftsbild:

  • geringe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, da Bauvorhaben in einem bestehendem Gewerbegebiet
  • Kompensation durch Anpflanzung einer Gebüschgruppe
  • Rückbau eines Zauns (außerhalb des Plangebietes)

Schutzgebiete:

  • keine betroffen
  • ca. 1.850 m vom Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Nr. 111 „Fließgewässer bei Schöpstal und Kodersdorf“ und ca. 2.400 m vom Europäischen Vogelschutzgebiet Nr. 42 „Feldgebiete in der Oberlausitz“ entfernt
  • durch die große Entfernung keine negativen Auswirkungen zu erwarten

Flora/Biotope/Wald:

  • keine gesetzlich geschützte Biotope innerhalb des Geltungsbereiches
  • Biotoptypenkartierung liegt vor (Umweltbericht, Anlage 2)
  • Eingriff-/Ausgleichbilanzierung liegt vor (Umweltbericht, Anlage 1)
  • keine Beanspruchung von Flächen im Sinne des SächsWaldG
  • Gehölzverluste

Fauna:

  • Ergebnisse der Artenschutzrechtlichen Prüfung liegen vor (Umweltbericht, Anlage 4)
  • Geringe Beeinträchtigungen durch Überplanung von Habitaten
  • Verringerung der Beeinträchtigung durch Baumfällung außerhalb der Vogelbrutzeit
  • Kompensation durch Schaffung neuer Brutplätze (Aufhängen von Nestern an der bestehenden Werkhalle) und neuer Lebensräume (Steinhaufen für Zauneidechsen entlang der südlichen Wand der bestehenden Halle)

Mensch:

  • geringe Beeinträchtigung während der Bauphase
  • Schalltechnisches Gutachten liegt vor (Umweltbericht, Anlage 5)
  • Emissionskontingentierung

Kultur- und Sachgüter:

  • keine Beeinträchtigung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke der Gemarkung Görlitz, Flur 1, Flurstücke 395, 396, 397, 398, 400, 401, 402, 403, 404, 406, 407, 408, 409, 410, 411, 413, 419, 420, 421 und 426. Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten der Stadt Görlitz.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Laut § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

Diese Veröffentlichung erscheint am 18.09.2018 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

Görlitz, den 04.09.2018                                            

Siegel                                                                                                   Stadt Görlitz

                                                                                                          Der Oberbürgermeister

Kontaktperson

Frau

Sally Kalbitz

Amt für Stadtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

E-Mail: s.kalbitz@goerlitz.de

Tel: 03581 - 67 2112

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