Kontaktperson
Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Mängelmelder sowie bei Fragen, die über Ihre Meldung hinaus gehen unter folgenden Daten:
Email: Stadtverwaltung@glauchau.de
Telefon: 03763 / 650
Teilnahmebedingungen
Hinweise und Regeln für die Nutzung des Mängelmelders der Stadt Glauchau
Allgemein
Nachfolgend aufgeführte Regeln gelten für die Nutzung des Mängelmelders der Stadt Glauchau. Die Regeln sollen eine rasche Bearbeitung des übermittelten Mangels ermöglichen. Beiträge, die gegen diese Regeln verstoßen, können von der Redaktion komplett und ohne Rücksprache zurückgenommen werden. Für die Nutzung des Mängelmelders gelten zudem die dafür relevanten Gesetze des Freistaates Sachsen sowie der Bundesrepublik Deutschland.
Freigabe von Mängelmeldungen und zusätzliche Angaben
Jede Mängelmeldung und jede zusätzliche Angabe werden hinsichtlich dieser Regeln geprüft. Erst wenn die Überprüfung erfolgreich war, wird die Mängelmeldung auf dem Beteiligungsportal der Stadt Glauchau freigegeben. Die Freigabe von Mängelmeldungen findet zu den allgemeinen Dienstzeiten der Stadtverwaltung Glauchau statt. An Schließtagen, samstags, sonn- und feiertags erfolgt keine Freigabe.
Zusätzliche allgemeine Angaben zur Mängelmeldung
Zusätzliche Angaben dienen dazu, ergänzend zur gewählten Kategorie noch nähere Angaben zum angegebenen Mangel zu beschreiben (zum Beispiel Standortangabe). Die allgemeinen Angaben sollen keine neuen Mängelmeldungen eröffnen, legen Sie dafür bitte immer eine separate Mängelmeldung an.
Etikette und Sachlichkeit
Bitte beschreiben Sie den Mangel präzise und melden Sie Mängel nicht mehrfach. Formulieren Sie sowohl den Mangel als auch die zusätzlichen Angaben sachlich und wertungsfrei. Meldungen, in denen Beleidigungen, Bedrohungen oder politische Statements enthalten sind, werden nicht veröffentlicht. Strafrechtlich relevante Äußerungen oder Inhalte werden zur Anzeige gebracht.
Persönliche Daten
Ihren Namen, E-Mail-Adresse und Telefonnummer werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Mängelmeldung verwendet. Die erfassten Daten unterliegen der EU-Datenschutz-Grundverordnung und fortfolgend der Datenschutzerklärung der Stadt Glauchau.
Keine Mängel im Sinne des Mängelmelders
Jede Mängelmeldung muss einer vorhandenen Kategorie zugeordnet werden. Im Mängelmelder werden keine Anzeigen oder allgemeine Meinungsäußerungen bearbeitet. Bitte senden Sie uns ferner keine Meldungen zu Parkverstößen oder Geschwindigkeitsübertretungen, da wir solche Hinweise aus rechtlichen Gründen nicht veröffentlichen können. Nutzen Sie für diese Anliegen die sonstigen Kontaktmöglichkeiten der zuständigen Behörden. Melden Sie uns bitte nur Schäden oder Mängel, die den öffentlichen Raum beziehungsweise öffentlich zugängliche Flächen betreffen. Schäden oder Mängel auf Privatgrundstücken beziehungsweise im privaten Bereich können über den Mängelmelder nicht bearbeitet werden. Meldungen, welche keine Mängel im Sinne des Mängelmelders enthalten, werden von der Redaktion aus dem System entfernt und nicht veröffentlicht.
Links, Werbung, sachfremde Inhalte, Zitate
Werbung und Kettenbriefe sind nicht zulässig. Dies gilt auch für Linksetzungen.
Lizenz und Urheberrecht
Das Beteiligungsportal Sachsen ist ein mandantenorientiertes System und wird auf der E-Government-Plattform des Freistaates Sachsen betrieben. Jede staatliche oder kommunale Behörde kann in eigener Verantwortung dieses Portal nutzen. Die Anwendung und der Betrieb werden zentral durch das Sächsische Staatsministerium des Innern sichergestellt und finanziert. Das Beteiligungsportal ist barrierefrei und entspricht den Gestaltungsregeln des Freistaates Sachsen („Sachsen-Styleguide“). Mit der Bereitstellung des/der Fotos zur Mängelmeldung willigen Sie in eine unentgeltliche Nutzung dessen/derer durch die Stadt Glauchau zum vorgesehenen Zweck des Mängelmelders ein. Sie sichern zu, dass Sie zur rechtswirksamen Einräumung der Rechte zum Zweck der Mängelmeldung berechtigt sind. Wird die Stadt Glauchau bei Verwendung des Fotos wegen der Verletzung von Urheber- und/oder Persönlichkeitsrechten in Anspruch genommen, so verpflichten Sie sich, die Stadt bei einer möglichen Abwehr der Ansprüche zu unterstützen und sie im Übrigen von Schadensersatzverpflichtungen freizustellen. Die Stadt Glauchau wird Sie unverzüglich bei einer Inanspruchnahme unterrichten und Sie einbeziehen. Meldungen und Fotos mit offensichtlichen Verletzungen von Urheber- und/oder Schutzrechten werden durch die Redaktion des Mängelmelders gelöscht.
Gültigkeit dieser Regeln
Diese Regeln wurden für eine respektvolle Kommunikation erstellt. Die Redaktion behält sich vor, diese Regeln abzuändern oder zu ergänzen. Solche Änderungen werden hier bekannt gegeben.