Bebauungsplan Stadt Geithain Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet "Einzelhandelsstandort Colditzer Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.10.2025 bis 28.11.2025
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung zur frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet „Einzelhandelsstandort Colditzer Straße“

Der Stadtrat der Stadt Geithain hat am 23.01.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Einzelhandelsstandort Colditzer Straße“ gefasst.

Ziel der Planung

Ziel der Planung ist die Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters (VF 2.000 m²), eines Lebensmitteldiscounters (VF 1.040 m²) sowie angehängt die Errichtung eines Drogeriemarktes (VF 645 m²) und eines Bekleidungsgeschäftes (VF 190 m²). Der am Standort bestehende Lebensmitteldiscounter sowie das (ehemalige) Autohaus sollen dabei zurückgebaut werden. Die Haupterschließung für den Kundenverkehr soll über die bestehende Zufahrt (westlich über Colditzer Straße) erfolgen.

Als Lieferzufahrt ist die bestehende Autohauszufahrt vorgesehen (südlich über Colditzer Straße).

Betroffene Flurstücke

Von der Planung betroffen sind die Flurstücke 1012/1, 1013/1, 1013/5 (Überfahrt) sowie das Flurstück 1016/1 Gemarkung Geithain als möglicher Standort für Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen.

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Information der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden erfolgt parallel.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Vorentwurf der Planung in der Zeit vom

                                               27.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025

auf der Internetseite Beteiligungsportal der Stadt Geithain

https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/geithain/beteiligung/aktuelle-themen und auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter

https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar.

Zusätzlich liegen die Unterlagen bei der Stadtverwaltung Geithain im Rathaus, Zimmer 110, Markt 11, 04643 Geithain während der Sprechzeiten:

                                                           Montag:          08.00 bis 12.00 Uhr

                                                           Dienstag:        08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr

                                                           Mittwoch:        geschlossen

                                                           Donnerstag:    08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr

                                                           Freitag:             08.00 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In dem genannten Zeitraum wird der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Geithain unter o. g. Anschrift abgegeben werden. Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail an:

                                                               a.raetsch@geithain.de

übermittelt werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. Ic EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die auszulegenden Unterlagen zum Vorentwurf umfassen:

  • Vorentwurf Planzeichnung Bebauungsplan (Stand 10.10.2025)
  • Anlage 1: Lageplan (16.07.2024)
  • Anlage 2: Vorentwurf Umweltbericht (01.08.2025)
  • Anlage 3: Einzelhandelskonzept (02.10.2023)

Hinweis: Die parallele frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zur 4. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Geithain wird gesondert bekannt gemacht.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Plans nicht von Bedeutung ist.

Rudolph

Oberbürgermeister

Kontakt

Fachbereichsleiter für Bau- und Ordnungswesen

Herr Andreas Rätsch

Markt 11

04643 Geithain

Tel.: (03 43 41) 4 66-1 01

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