Satzung Bebauungsplan für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen Allgemeines Wohngebiet „Theusdorf“ in Geithain im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB i. V. m. § 13 a BauGB
Nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. aktuellen rechtsgültigenFassung i. V. m. §§ 4, 28/1 SächsGemO und § 2 Hauptsatzung hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Geithain am 20.07.2021 den Bebauungsplan für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen Allgemeines Wohngebiet „Theusdorf“ in Geithain im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB i. V. m. § 13 a BauGB als Satzung beschlossen.
§ 1 Räumlicher GeltungsbereichFür den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die Planzeichnung vom Juni 2020 maßgebend. Sie ist Bestandteil dieser Satzung.
Das Plangebiet wird begrenzt:
§ 2 Bestandteile der Satzung
Der Bebauungsplan besteht aus:
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 87 SächsBO handelt, wer den aufgrund von § 9 BauGB getroffenen Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderhandelt.
§ 4 Inkrafttreten
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10/3 BauGB in Kraft.
Geithain, den 20.07.2021
Rudolph Siegel
Oberbürgermeister
Stadtverwaltung Geithain, Markt 11 04643 Geithain