Bebauungsplan Stadt Freiberg Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 027 "Gewerbegebiet Rotvorwerk II" 2. Änderung, 2. Entwurf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.11.2021 bis 10.12.2021
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Planzeichnung

Der 2. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 027 "Gewerbegebiet Rotvorwerk II" samt Begründung, Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Offenlegung in der Stadtverwaltung Freiberg, Foyer des Stadthauses II, Heubnerstraße 15 in 09599 Freiberg öffentlich für Jedermann zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 während folgender Zeiten aus:

Montag, Mittwoch, Donnerstag,         von 9.00 - 16.00 Uhr

Dienstag,                                           von 9.00 - 18.00 Uhr

Freitag                                               von 9.00 - 12.00 Uhr

Während der Auslegung können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der 2. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 027 "Gewerbegebiet Rotvorwerk II" ist im Internet auf der Webseite www.bauleitplanung.sachsen.de und unter www.freiberg.de abrufbar.

Kontaktperson

Für Rückfragen steht Ihnen das Stadtentwicklungsamt Freiberg, Frau Speer, Telefon (0 37 31) 273 432, Fax (0 37 31) 273 73 431, E-Mail stadtentwicklungsamt@freiberg.de zur Verfügung.

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