Umfrage Erzgebirgskreis Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Förderung 2026 im Bereich Pflege nach § 1 SächsKomPauschVO - Antragstellung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.07.2026 bis 31.10.2026
  • Teilnehmer 6 Teilnehmer
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Formular für die Antragstellung von Zuwendungen im Rahmen der Projektförderung "Verbesserung der Versorgung und Teilhabe Pflegebedürftiger sowie pflegender An- und Zugehöriger vor Ort 2026 nach § 1 SächsKomPauschVO"

Der Antrag ist in elektronischer Form mit dem unten stehenden Formular bis spätestens zum 31.Oktober des laufenden Jahres beim Fördermittelgeber einzureichen sowie anschließend in gedruckter Form binnen einer Woche unterzeichnet dem Fördermittelgeber zuzusenden.

BITTE LESEN SIE VOR ANTRAGSTELLUNG DAS AUF DER LINKEN SEITE ZU FINDENDE HINWEISBLATT!

- dort finden Sie die Bedingungen und Vorausetzungen für die Antragstellung und Projektdurchführung -

Ergänzende Hinweise zur Einreichung des Antrages:

  • Sie sollten dabei zwischenspeichern, um die Bearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen zu können. Nutzen Sie dazu bitte die Schaltfläche „Zwischenspeichern“ am Anfang des Dokuments.
  • Mit dem Klick auf „Senden” übermitteln Sie die digitale Form des Antrages an den Fördermittelgeber.
  • Bitte laden Sie anschließend den Antrag herunter, drucken Sie ihn aus und senden Sie ihn, mit rechtsverbindlicher Unterzeichnung, binnen einer Woche nach digitaler Erstellung und Einreichung auf dem Postweg an:

Landratsamt Erzgebirgskreis

Referat Soziale Hilfen/ SG Hilfe zur Pflege/ Pflegekoordination

Paulus-Jenisius Straße 24

09456 Annaberg Buchholz

Wenn Sie das Ausfüllen des Formulars zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen wollen, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand hier zwischenspeichern.

Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Soziale Hilfen
SG Hilfe zur Pflege – Pflegekoordination
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

Antrag zur Projektförderung "Verbesserung der Versorgung und Teilhabe Pflegebedürftiger sowie pflegender An- und Zugehöriger vor Ort" 2026 nach § 1 SächsKomPauschVO

A: Angaben zum Projektträger:

1. Projektträger:

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe

2. Vertretungsberechtigte Person:

B: Angaben zur Maßnahme/ zum geplanten Projekt:

Projektbereich:
  • Pflichtangabe
  • Bitte kreuzen Sie an, für welche Kategorie Sie ein Projekt beantragen wollen - (Mehrfachauswahl nicht möglich)
  • Pflichtangabe
  • Bitte geben Sie hier den Monat der geplanten Umsetzung an. Beachten Sie, dass das Projekt im laufenden Jahr durchgeführt werden muss.
  • Pflichtangabe

Verwendungszweck/ Projektbeschreibung: *

Die Projekte müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • das Projekt ist für die Allgemeinheit geöffnet und nicht nur für die eigene Institution
  • das Projekt ist realisierbar (rechtlich, technisch und zeitlich)
  • die Fördermittel stehen in einem realistischen Verhältnis zu den marktüblichen Preisstrukturen des Projektes
  • die einzelnen Kostenpositionen stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtprojektkosten
  • das Projekt wird nur im Erzgebirgskreis durchgeführt
  • Ziel der jeweiligen Förderkategorie wird erreicht
  • Pflichtangabe
Anhänge (max. 10 MB):
Datei auswählen

Die maximale Dateigröße beträgt 10 MB.

  • Sie können bis zu 1 Datei der Formate pdf, doc, docx, xls, xlsx, ppt, pptx anhängen.

Kostenaufstellung zum Projekt: *

Was ist förderfähig?

  • Kosten für Druck- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Verbrauchs-, Arbeitsmittel- und Materialkosten
  • Reise- und Fahrtkosten
  • Honorarkosten für Referenten
  • Kosten für Raummiete
  • Bewirtungskosten
  • Aufwandsentschädigungen
  • Kosten für Lizenzen und Bildrechte
  • Anschaffungen von Ausstattungsgegenständen, die unmittelbar der Durchführung der Maßnahme dienen (keine Investitionen, nur geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG)
  • sonstige projektbezogene Ausgaben
  • Personal- und Sachausgaben

Von der Förderung ausgeschlossen sind Baumaßnahmen, der Erwerb von unbeweglichen Gegenständen und der Erwerb von Fahrzeugen.

  • Pflichtangabe
Anhänge (max. 10 MB):
Datei auswählen

Die maximale Dateigröße beträgt 10 MB.

  • Sie können bis zu 1 Datei der Formate pdf, doc, docx, xls, xlsx, ppt, pptx anhängen.

Angaben zur Ansprechperson (falls abweichend von vertretungsberechtigter Person):

  • Datenformat: E-Mail

C: Bankverbindung

Bitte überweisen Sie den festgesetzten Betrag im Falle einer Bewilligung auf folgendes Konto:

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • 22-stellig
  • Pflichtangabe

D: Erklärung der Antragstellerin/ des Antragstellers

Es wird versichert, dass

  • alle gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen,
  • der Projektträger seinen Sitz im Erzgebirgskreis hat,
  • das Projekt nicht bereits durch ein anderes Förderprogramm bezuschusst wird.
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe

* Unterschrift / ggf. Stempel                        __________________________________

* Bitte laden Sie die Datei nach dem Senden herunter und drucken Sie diese aus. Nach rechtsverbindlicher Unterzeichnung senden Sie den Antrag binnen einer Woche nach digitaler Antragstellung bitte auf dem Postweg an:

Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Soziale Hilfen
SG Hilfe zur Pflege – Pflegekoordination
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

Die Unterschriften müssen exakt Ihrer Vertretungsberechtigung entsprechen, wie sie z.B. Ihr Vereinsregisterauszug regelt. 
Erst nach Erhalt kann Ihr Antrag abschließend geprüft werden.

Pflichtangabe

Kontakt

Landratsamt Erzgebirgskreis

Referat Soziale Hilfen/ SG Hilfe zur Pflege - Pflegekoordination

Telefon: 03771 277 3128/ 3127

E-Mail: PflegenetzERZ@kreis-erz.de

Internet: https://pflegenetz.erzgebirgskreis.de

Datenschutzerklärung

DS-GVO Informationspflichten zur Beantragung von Fördermittel zur Projektförderung „Verbesserung der Versorgung und Teilhabe Pflegebedürftiger sowie pflegender Zugehöriger vor Ort“

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Landratsamt Erzgebirgskreis
Landrat Rico Anton
Paulus-Jenisius-Straße 24,

09456 Annaberg-Buchholz
E-Mail: info@kreis-erz.de
Telefon: +49 3733 / 831 - 0

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Dienstliche Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des behördlichen

Datenschutzbeauftragten:

Landratsamt Erzgebirgskreis

behördlicher Datenschutzbeauftragter

Paulus-Jenisius-Straße 24

09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: datenschutz@kreis-erz.de

Telefon: +49 3733 / 831 - 1313

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

a) Zwecke der Verarbeitung:

Im Haushaltsjahr 2026 stehen im Rahmen der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO) für den Bereich Pflege nach § 1 Absatz 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 SächsKomPauschVO Mittel für das regionale Pflegebudget 2026 zur Verfügung.

Der Erzgebirgskreis reicht im Jahr 2026 insgesamt 50.000 Euro aus.

Ziel der Förderung ist zum einen die sektorübergreifende Vernetzung der lokalen Akteure im Bereich der Pflege (Kategorie 1) sowie die Teilhabe der Pflegebedürftigen (Kategorie 2) sowie die Unterstützung pflegender An – und Zugehöriger (Kategorie 3) vor Ort zu verbessern.

Für die Beantragung der Fördermittel und den verpflichtenden Verwendungsnachweis nutzt das Landratsamt Erzgebirgskreis das Beteiligungsportal Sachsen.

Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen und darüber hinaus gehenden Daten ist erforderlich, um eine recht- und sachgemäße Abwicklung des Fördermittelverfahrens sicher zu stellen. Die im Rahmen des Verfahrens verarbeiteten personenbezogenen Daten gelten zudem als Sozialdaten im Sinne von § 67 Absatz 2 S. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X).

Die auf Basis dieses Verfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten werden nicht veröffentlicht. Darüberhinausgehende Daten werden nur zu statistischen Zwecken erhoben und ggf. kumuliert und anonymisiert veröffentlicht. Sie dienen dem Landratsamt Erzgebirgskreis zur Evaluierung der Mittelverwendung.

b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Für die Durchführung werden personenbezogene Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet (d. h. insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt).

Die Verarbeitung beruht auf dem Sächsischen Kommunaleigenverantwortungsstärkungsgesetz

(SächsKomEigVStärkG) i. V. m. § 1 Absatz 1 Nr. 1, § 13 Sächsische Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO) i. V. m. Art. 6 Absatz 1 S. 1 lit. a) i. V. m. Art. 9 Absatz 2 lit. a) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie den Sozialgesetzbüchern SGB X – SGB XII, insbesondere § 67a Absatz 1 S. 1 SGB X.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Im Landratsamt Erzgebirgskreis erhalten diejenigen Stellen (z. B. Fachabteilung, Finanzverwaltung, Rechnungswesen) Zugriff auf die Daten, die diese für den Zweck der Bearbeitung und Prüfung der Fördermittelanträge, der Mittelvergabe, der Prüfung der Mittelverwendung und der Evaluierung der Fördermittelvergabe benötigen.

Die Daten werden zudem an übergeordnete staatliche Stellen im Freistaat Sachsen sowie deren Erfüllungsgehilfen, insbesondere die Sächsische Aufbaubank (SAB), weitergegeben.  

Eine anonymisierte (= ein Personenbezug ist nicht mehr herstellbar) Erhebung und Übermittlung von statistischen Daten ist möglich.

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Daten werden im Landratsamt Erzgebirgskreis gemäß den (gesetzlichen) Vorgaben der VwV Aktenführung analog, des Sächsischen Aktenplans sowie der Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) gemäß § 14 Absatz  1 S. 1 Nr. 2 SächsKomPauschVO für eine Dauer von 5 Jahren gespeichert. Die Aufbewahrungsfristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Akten oder Vorgänge geschlossen wurden. Danach werden die Daten dem Sachgebiet Kreisarchiv zur Übernahme angeboten (vgl. § 4 Absatz 1 der Archivsatzung des Kreisarchivs des Erzgebirgskreises). Sind die Unterlagen nicht archivwürdig, werden sie anschließend gelöscht.

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO, § 83 SGB X),
  • Recht auf Berichtigung Ihrer Daten, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind (Artikel 16 DS-GVO, § 84 SGB X),
  • Recht auf Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Artikel 17 DS-GVO, § 84 SGB X),
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Verantwortlichen gegenüber Ihren Rechten überwiegen (Artikel 18 DS-GVO, § 84 SGB X); wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung,
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn Sie in der Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird (Artikel 20 DS-GVO) und
  • Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, wenn an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das Ihre Interessen überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO, § 84 SGB X)

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das Referat Soziale Hilfen, Sachgebiet Hilfe zur Pflege, des Landratsamtes Erzgebirgskreis, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte ist die Datenschutzaufsichtsbehörde nach Artikel 51 Absatz 1 DS-GVO. Sie überwacht gemäß § 14 Absatz 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) bei den öffentlichen Stellen gemäß § 2 Absatz 1 und 2 die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz.

Die zuständige Aufsichtsbehörde können Sie wie folgt Kontaktieren:

                       Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

                       Frau Dr. Juliane Hundert

                       Maternistraße 17

                       01067 Dresden

                       Telefon: +49 351 85471-101

                       Telefax: +49 351 85471-109

                       E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

                       Internet: https://www.datenschutz.sachsen.de

8. Pflicht zur Bereitstellung Ihrer Daten

Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben.

Bei Nichtangabe von Daten die als Pflichtangaben deklariert sind (Pflichtfeld), ist keine Beantragung der Fördermittel möglich.

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch den Verantwortlichen durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung gegenüber dem Verantwortlichen jederzeit für die Zukunft beim Verantwortlichen widerrufen.

Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft; das heißt, durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitungen nicht berührt (vgl. Art. 7 (3) S. 1 DS-GVO). Ein Widerruf kann sich förderschädlich auswirken und gegebenenfalls die Rückforderung der Zuwendung zur Folge haben.

10.         Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken

Es ist nicht beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den sie im Antrags- und Zuwendungsverfahren erhoben wurden. Die recht- und sachgemäße Abwicklung des Fördermittelverfahrens schließt auch die Information der Öffentlichkeit zu den bewilligten Fördervorhaben ein. Für die begleitende Berichterstattung in landkreiseigenen Medien (bspw. Website Pflegenetz ERZ, Landkreis-Kurier, Homepage, Youtube Kanal) sowie für die Pressearbeit bereitgestelltes Text- und Bildmaterial werden durch das Landratsamt Erzgebirgskreis unter Beachtung geltender Urheber- und Verwendungsrechte genutzt. Darüberhinausgehende Daten werden nur zu statistischen Zwecken erhoben und ggf. kumuliert und anonymisiert veröffentlicht. Sie dienen dem Landratsamt Erzgebirgskreis zur Evaluierung der Mittelverwendung.

Informationen

Übersicht
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