Umfrage Erzgebirgskreis Moderne Verwaltung

Antragstellung Fördermittel SächsKomPauschVO - Kommunales Ehrenamtsbudget 2026 (Ehrenamtsfonds)

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 15.04.2026 bis 27.04.2026
  • Teilnehmer 41 Teilnehmer
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Mit dem Ehrenamtsfonds (im Rahmen des Kommunalen Ehrenamtsbudgets) unterstützt der Erzgebirgskreis Vorhaben, die ehrenamtlich Engagierten unmittelbar zugutekommen, bestehendes Engagement stärken, die Vielfalt des Ehrenamts sichtbar machen oder neue Ehrenamtliche gewinnen. Für das Jahr 2026 stehen hierfür insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung, die im Rahmen von zwei Förderaufrufen mit jeweils 25.000 Euro vergeben werden.

Eine Förderung ist ausschließlich innerhalb der festgelegten Förderkategorien:

1. Anerkennung & Wertschätzung,

2. Engagement gewinnen,

3. Qualifizierung & Ausstattung

möglich.

Die Zuwendung beträgt maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ein Eigenanteil von mindestens 20 % wird erwartet. 

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass bei der Antragstellung nicht pauschal die maximal mögliche Fördersumme ausgeschöpft werden sollte. Vielmehr bitten wir darum, den tatsächlichen Bedarf realistisch zu kalkulieren. Dies trägt dazu bei, die verfügbaren Mittel fair zu verteilen und ermöglicht es, dass möglichst viele Vereine und Initiativen von einer Förderung profitieren können. 

Organisationen, die im Haushaltsjahr 2025 eine Förderung aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget erhalten haben, sind im Haushaltsjahr 2026 von der Antragstellung ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie zwingend die "Förderkriterien: Antragsstellung Ehrenamtsfonds 2026" auf der linken Seite.

Vorprüfung

Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung anhand der Hinweise in den einzelnen Fragen sorgfältig die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens. Einzelne Antworten können zum Ausschluss einer Förderung führen.

Hat Ihre Organisation ihren Sitz im Erzgebirgskreis?  
  • Pflichtangabe
  • Hinweis bei „Nein“: Eine Förderung ist nur für Organisationen mit Sitz im Erzgebirgskreis möglich.
Ist Ihre Organisation als gemeinnützig anerkannt?  
  • Pflichtangabe
  • Hinweis bei „Nein“: Eine Förderung ist nur für gemeinnützige Organisationen möglich.
Hat Ihre Organisation im Haushaltsjahr 2025 eine Förderung aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget / Ehrenamtsfonds erhalten?    
  • Pflichtangabe
  • Hinweis bei „Ja“: Organisationen, die im Haushaltsjahr 2025 eine Förderung aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget / Ehrenamtsfonds erhalten haben, sind im Haushaltsjahr 2026 von der Antragstellung ausgeschlossen.
Findet das Vorhaben im Erzgebirgskreis statt?  
  • Pflichtangabe
  • Hinweis bei „Nein“: Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Vorhaben im Erzgebirgskreis durchgeführt wird.
Wurde mit der Maßnahme bereits begonnen?  
  • Pflichtangabe
  • Hinweis bei „Ja“: Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist ausgeschlossen. Rückwirkende Förderungen sind nicht möglich.

Angaben zur Organisation

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe

Anschrift der Organisation

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Im Feld Adresszusatz können zusätzliche Angaben wie c/o, Ortsteil, Gebäudebezeichnung oder vergleichbare Hinweise eingetragen werden.

Kontaktinformationen | Angaben zum Ansprechpartner

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Tragen Sie hier Ihre offizielle Position in der Organisation ein, zum Beispiel Vorsitzender, Schatzmeister, Schriftführer bei Vereinen, Pfarrer, Kirchenvorstand, Gemeindeleiter bei kirchlichen Gemeinschaften oder Vorstand, Kurator, Geschäftsführer bei Stiftungen und Unternehmen.
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: E-Mail
  • Pflichtangabe

Upload Freistellungsbescheid │Pflichtangabe (außer bei Organisationen, die aufgrund ihrer Rechtsform bereits als gemeinnützig anerkannt sind, z.B. Kirchgemeinden als KdöR)

Aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamtes  
  • Sie können bis zu 1 Datei anhängen.
  • PDF empfohlen.

Kooperation

Wird das Vorhaben für oder mit einer nicht unmittelbar antragsberechtigten Initiative umgesetzt?  
  • Pflichtangabe
  • Hinweis: Nicht unmittelbar antragsberechtigte Gruppen oder Initiativen können ihr Vorhaben über einen antragsberechtigten Träger realisieren.

Vorhabenbeschreibung

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; maximale Länge: 1000
Richtet sich das Vorhaben ausschließlich an aktiv ehrenamtlich Tätige?  
  • Pflichtangabe
  • Hinweis bei „Nein“: Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die unmittelbar ehrenamtlich engagierten Personen zugutekommen. Maßnahmen, die sich pauschal an alle Vereinsmitglieder oder ausschließlich an leistungsbeziehende Mitglieder richten, sind nicht förderfähig.
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; maximale Länge: 800
  • Trainer, Übungsleiter, Betreuer, Gruppenleiter, Vereinshelfer, Mentoren, Nachbarschaftshelfer, usw.
  • Pflichtangabe
  • Hinweis: Ein vorzeitiger Beginn des Vorhabens ist ausgeschlossen. Rückwirkende Förderungen können nicht gewährt werden. Das Vorhaben muss bis zum 31.12.2026 abgeschlossen und vollständig abgerechnet sein.

Förderkategorie

Auswahl Förderkategorie
  • Pflichtangabe
  • Hinweis: Nur eine Auswahl möglich.

Bankverbindung

Seit dem 09.10.2025 sind Banken und Sparkassen dazu verpflichtet, vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen.

Auf Grund dessen bitten wir Sie, uns die genaue Bezeichnung ihrer Kontoverbindung (Name des Kontoinhabers) – so wie diese bei Ihrer Hausbank hinterlegt ist – mitzuteilen.

Bitte überweisen Sie den festgesetzten Betrag im Falle einer Bewilligung auf folgendes Konto:

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • 22-stellig

Öffentlichkeitsarbeit

  • Pflichtangabe
  • Hinweis: Die Öffentlichkeit ist an geeigneter und gut sichtbarer Stelle über die Mittelherkunft mit folgendem Hinweistext zu informieren: „Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts und wurde vom Landratsamt Erzgebirgskreis/Fachstelle Ehrenamt bereitgestellt.“ Dies gilt insbesondere für Pressemitteilungen, Informationsmaterialien und Veröffentlichungen über das geförderte Vorhaben. Entsprechende Vorlagen werden dem Zuwendungsempfänger durch den Erzgebirgskreis zur Verfügung gestellt.
  • Pflichtangabe
  • Hinweis: Der Fördermittelgeber kann geförderte Projekte öffentlichkeitswirksam begleiten, z. B. durch Foto-, Film- oder Textberichte. Sie erklären sich bereit, ihn hierbei in angemessenem Umfang zu unterstützen und erforderliche datenschutzrechtlichen Einwilligungen einzuholen. Bereitgestellte Materialien dürfen unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden. Die Teilnahme einzelner Personen an den Aufnahmen ist freiwillig.
Upload Bildmaterial (optional)
  • Sie können bis zu 1 Datei anhängen.
  • PDF empfohlen.
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Der Projektträger muss in der Ehrenamtsdatenbank des Erzgebirgskreises registriert sein oder sich zeitnah unter https://ehrenamt.erzgebirgskreis.de/ehrenamtsdatenbank registrieren.
  • Pflichtangabe

* Unterschrift / ggf. Stempel                        __________________________________

Mit dem Klick auf „senden“ wird Ihr Antrag digital eingereicht. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Anträge, die auf diesem Weg vollständig übermittelt wurden, berücksichtigt werden. Sie haben anschließend die Möglichkeit den Antrag mit einem Klick auf „Download *.pdf“ herunterladen.

Bitte

  • laden Sie den Antrag herunter,
  • drucken ihn aus,
  • unterzeichnen ihn rechtsverbindlich,
  • scannen das Dokument ein
  • und senden es binnen einer Woche nach digitaler Antragstellung per E-Mail an: ehrenamt@kreis-erz.de .

Beachten Sie,

  • dass verspätete
  • oder unvollständig eingereichte Unterlagen

nicht berücksichtigt werden und zum Ausschluss Ihres Antrags führen.

Die Unterschriften müssen exakt Ihrer Vertretungsberechtigung entsprechen.

Kontakt

Landratsamt Erzgebirgskreis
Büro des Landrates / Fachstelle Ehrenamt
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

Telefon: 03733 831- 1021 / -1022 
Telefax: 03733 831-1027
E-Mail: Ehrenamt@kreis-erz.de
Internet: www.ehrenamt.erzgebirgskreis.de

Datenschutzerklärung

Stand: 09.02.2026

Beantragung des „Kommunalen Ehrenamtsbudgets 2026“ bei der Fachstelle Ehrenamt

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Landratsamt Erzgebirgskreis
Landrat Rico Anton
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: info@kreis-erz.de
Telefon: +49 3733 / 831 - 0

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Dienstliche Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des behördlichen

Datenschutzbeauftragten:

Landratsamt Erzgebirgskreis
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: datenschutz@kreis-erz.de
Telefon: +49 3733 / 831 - 1313

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

a) Zwecke der Verarbeitung:

Im Haushaltsjahr 2026 stehen im Rahmen der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKom-PauschVO) für den Bereich Ehrenamt nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 SächsKomPauschVO Mittel für das Kommunale Ehrenamtsbudget 2026 zur Verfügung.

Der Erzgebirgskreis reicht im Jahr 2026 insgesamt 50.000 Euro aus.

Ziel der Förderung durch das Kommunale Ehrenamtsbudget ist die Unterstützung der Landkreise und Kreisfreien Städte bei der Würdigung, Anerkennung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements.

Der Erzgebirgskreis setzt dieses Ziel durch die Förderung geeigneter Vorhaben um, die die Vielfalt des Ehrenamts sichtbar machen, Engagement honorieren und stärken sowie weitere Menschen für ehrenamtliche Tätigkeiten gewinnen. Gefördert werden insbesondere Ehrenamtsveranstaltungen, Auszeichnungen ehrenamtlich Tätiger, Aktivierungsmaßnahmen für neue Freiwillige, Sach- und Anschaffungskosten, Fort- und Weiterbildungen, Reisekosten sowie Personalausgaben. Nicht förderfähig sind der Erwerb unbeweglicher Sachen sowie der Erwerb von Fahrzeugen.

Für die Beantragung der Fördermittel und den verpflichtenden Verwendungsnachweis nutzt das Landratsamt Erzgebirgskreis das Beteiligungsportal Sachsen.

Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen und darüber hinaus gehenden Daten ist erforderlich, um eine recht- und sachgemäße Abwicklung des Fördermittelverfahrens sicher zu stellen.

Die auf Basis dieses Verfahrens gewonnen personenbezogenen Daten werden nicht veröffentlicht. Darüberhinausgehende Daten werden nur zu statistischen Zwecken erhoben und ggf. kumuliert und anonymisiert veröffentlicht. Sie dienen dem Landratsamt Erzgebirgskreis zur Evaluierung der Mittelverwendung.

b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Die Verarbeitung beruht auf § 1 Sächsisches Kommunaleigenverantwortungsstärkungsgesetz (SächsKomEigVStärkG) i. V. m. § 2 Absatz 1 Nr. 1, 13 Sächsische Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO) i. V. m. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Im Landratsamt Erzgebirgskreis erhalten diejenigen Stellen (z. B. Fachabteilung, Finanzverwaltung, Rechnungswesen) Zugriff auf die Daten, die diese für den Zweck der Bearbeitung und Prüfung der Anträge im Rahmen des Kommunalen Ehrenamtsbudgets, der Mittelvergabe, der Prüfung zur Mittelverwendung und Evaluierung der Fördermittelvergabe benötigen. Die Daten werden zudem an übergeordnete staatliche Stellen im Freistaat Sachsen sowie deren Erfüllungsgehilfen, insbesondere die Sächsische Aufbaubank (SAB), weitergegeben.

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen statt.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Das Landratsamt verarbeitet und speichert die Daten solange es für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist, gemäß § 14 (1) S. 1 Nr. 2 SächsKomPauschVO für eine Dauer von 5 Jahren.

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der
  • Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte ist die Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 51 (1) DS-GVO. Sie überwacht gemäß § 14 (1) des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) bei den öffentlichen Stellen gemäß § 2 Absatz 1 und 2 die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz.

                                       Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
                                       Frau Dr. Juliane Hundert
                                       Maternistraße 17
                                       01067 Dresden

                                       Telefon:        +49 351 85471-101
                                       Telefax:        +49 351 85471-109
                                       E-Mail:          post@sdtb.sachsen.de
                                       Internet:       https://www.datenschutz.sachsen.de/

8. Pflicht zur Bereitstellung Ihrer Daten

Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben.

Bei Nichtangabe von Daten die als Pflichtangaben deklariert sind (Pflichtfeld), ist keine Beantragung der Fördermittel möglich.

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch den Verantwortlichen durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung gegenüber dem Verantwortlichen jederzeit für die Zukunft beim Verantwortlichen widerrufen.

Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft; das heißt, durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitungen nicht berührt (vgl. Art. 7 (3) S. 1 DS-GVO). Ein Widerruf kann sich förderschädlich auswirken und gegebenenfalls die Rückforderung der Zuwendung zur Folge haben.

10. Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken

Es ist nicht beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den sie im Antragsverfahren erhoben wurden. Die recht- und sachgemäße Abwicklung des Fördermittelverfahrens schließt auch die Information der Öffentlichkeit zu den bewilligten Fördervorhaben ein. Für die begleitende Berichterstattung in landkreiseigenen Medien (Landkreis-Kurier, Homepage, Youtube-Kanal) sowie für die Pressearbeit bereitgestelltes Text- und Bildmaterial werden durch das Landratsamt Erzgebirgskreis unter Beachtung geltender Urheber- und Verwendungsrechte genutzt. Darüberhinausgehende Daten werden nur zu statistischen Zwecken erhoben und ggf. kumuliert und anonymisiert veröffentlicht. Sie dienen dem Landratsamt Erzgebirgskreis zur Evaluierung der Mittelverwendung.

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