Umfrage Erzgebirgskreis Moderne Verwaltung

Antragstellung: Fördermittel SächsKomPauschVO - Kommunales Bürgerbudget 2026

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 23.02.2026 bis 23.03.2026
  • Teilnehmer 72 Teilnehmer
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Ziel der Förderung durch das kommunale Bürgerbudget ist die Unterstützung der Landkreise und Kreisfreien Städte bei der Umsetzung von kommunalen bzw. lokalen Projekten aus niederschwelligen bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahren. Die Durchführung der Projekte erfolgt im Zusammenspiel mit der zuständigen Verwaltung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Beiblatt  „Hinweise zur Antragstellung ‚Kommunales Bürgerbudget‘ 2026 im Erzgebirgskreis".

Wichtiger Hinweis aus aktuellem Anlass: Wie in den Hinweisen zur Antragsstellung beschrieben, werden per Post eingereichte Unterlagen nicht akzeptiert und datenschutzkonform vernichtet. Bitte reichen Sie Ihre unterzeichneten Anträge ausschließlich digital per E-Mail an: buergerbudget@kreis-erz.de ein.

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Landratsamt Erzgebirgskreis
Büro des Landrates / Fachstelle Ehrenamt
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

1. Antragsteller

Angaben zum Projektträger:

Antragsberechtigt sind:

  • Bürgerinnen und Bürger des Erzgebirgskreises, die das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, örtliche Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchengemeinden, Stiftungen und andere Verbände und Vereine, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind (bitte Nachweis über die Gemeinnützigkeit / aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes beifügen!).
  • Zusätzlich ist eine kurze Stellungnahme der zuständigen Gemeinde einzureichen.

Vertretungsberechtigte Person

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • des juristischen Vertreters des Projektträgers (Unterzeichner)
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: E-Mail

2. Angaben zur Maßnahme/ geplanten Projekt

Projektbereich
  • Pflichtangabe
  • Bitte kreuzen Sie an, in welche Sparte sich Ihr Vorhaben am ehesten einordnen lässt.
  • Pflichtangabe
  • Bitte geben Sie hier den Monat der geplanten Umsetzung an. Beachten Sie, dass das Projekt im laufenden Jahr durchgeführt werden muss.
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Bitte beschreiben Sie hier kurz und prägnant, was genau umgesetzt werden soll. Bei Veranstaltungen geben Sie bitte die geplante Teilnehmerzahl an.

Angaben zur Ansprechperson (falls abweichend von vertretungsberechtigter Person)

  • Datenformat: E-Mail

4. Bankverbindung

Hinweis: Seit dem 09.10.2025 sind Banken und Sparkassen verpflichtet, vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen. Wir bitten Sie daher zu überprüfen, dass die angegebene Kontobezeichnung exakt so lautet, wie sie bei Ihrer Hausbank hinterlegt ist.

Bitte überweisen Sie den festgesetzten Betrag im Falle einer Bewilligung auf folgendes Konto:

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • 22-stellig
  • Pflichtangabe

5. Erklärung der Antragstellerin/ des Antragstellers

Es wird versichert, dass

  • alle gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen,
  • mit der beantragten Förderung Projekte mit einem unmittelbaren Bezug zum eigenen Wohnort bzw. der eigenen Gemeinde umgesetzt und hierdurch das lokale Gemeinwesen gestärkt wird,
  • sich mit der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung über das Projekt abgestimmt wurde,
  • der Projektträger seinen Sitz im Erzgebirgskreis hat,
  • das Projekt nicht bereits durch ein anderes Förderprogramm bezuschusst wird,
  • der Projektträger sich in der Ehrenamtsdatenbank des Erzgebirgskreises unter www.ehrenamt.erzgebirgskreis.de/ehrenamtsdatenbank registriert hat (nur für Organisationen). 
  • für Projekte, die über den Projektzeitraum hinaus Bestand haben, eine nachhaltige Pflege und Instandhaltung sichergestellt wird und der Antragsteller bereit ist, die dauerhafte Nutzung und den Erhalt solcher geförderten Maßnahmen – wie z. B. Anlagen oder Einrichtungen – zu gewährleisten.
  • Pflichtangabe

 

 

* Unterschrift / ggf. Stempel                        __________________________________

Mit dem Klick auf „senden“ (Online-Antrag Seite 2) wird Ihr Antrag digital eingereicht. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Anträge, die auf diesem Weg vollständig übermittelt wurden, berücksichtigt werden.

Bitte

  • laden Sie den Antrag anschließend herunter,
  • drucken ihn aus,
  • unterzeichnen ihn rechtsverbindlich,
  • scannen das Dokument ein
  • und senden es binnen einer Woche nach digitaler Antragstellung per E-Mail an: buergerbudget@kreis-erz.de .

Beachten Sie,

  • dass verspätete
  • oder unvollständig eingereichte Unterlagen

nicht berücksichtigt werden und zum Ausschluss Ihres Antrags führen.

Die Unterschriften müssen exakt Ihrer Vertretungsberechtigung entsprechen, wie sie z.B. Ihr Vereinsregisterauszug regelt. 

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Kontakt

Landratsamt Erzgebirgskreis
Büro des Landrates / Fachstelle Ehrenamt
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

Telefon: 03733 831- 1021 / -1022 
Telefax: 03733 831-1027
E-Mail: Buergerbudget@kreis-erz.de
Internet: www.ehrenamt.erzgebirgskreis.de

Datenschutzerklärung

Stand: 09.02.2026

Beantragung des „Kommunalen Bürgerbudgets“ bei der Fachstelle Ehrenamt

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Landratsamt Erzgebirgskreis
Landrat Rico Anton
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: info@kreis-erz.de
Telefon: +49 3733 / 831 - 0

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Dienstliche Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des behördlichen

Datenschutzbeauftragten:

Landratsamt Erzgebirgskreis
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: datenschutz@kreis-erz.de
Telefon: +49 3733 / 831 - 1313

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

a) Zwecke der Verarbeitung:

Durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wurde für das Haushaltsjahr 2026 im Rahmen der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO) für den Bereich Ehrenamt nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 SächsKomPauschVO zusätzlich das Kommunale Bürgerbudget aufgenommen.

Für den Erzgebirgskreis stehen im Haushaltsjahr 2026 entsprechende Mittel zur Verfügung.

Ziel der Förderung durch das kommunale Bürgerbudget ist die Unterstützung der Landkreise und Kreisfreien Städte bei der Umsetzung von kommunalen bzw. lokalen Projekten aus niederschwelligen bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahren. Die Durchführung der Projekte erfolgt im Zusammenspiel mit der zuständigen Verwaltung.

Für die Beantragung der Fördermittel und den verpflichtenden Verwendungsnachweis nutzt das Landratsamt Erzgebirgskreis das Beteiligungsportal Sachsen.

Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen und darüber hinaus gehenden Daten ist erforderlich, um eine recht- und sachgemäße Abwicklung des Fördermittelverfahrens sicher zu stellen.

Die auf Basis dieses Verfahrens gewonnen personenbezogenen Daten werden nicht veröffentlicht.

Es ist nicht beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten für andere Zwecke weiterzuverarbeiten als jene, für die sie im Antragsverfahren erhoben wurden. Die recht- und sachgemäße Durchführung des Fördermittelverfahrens umfasst jedoch auch die Information der Öffentlichkeit über bewilligte Fördervorhaben.

Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsarbeit werden Vor- und Nachname der Zuwendungsempfängerin bzw. des Zuwendungsempfängers sowie der Wohnort veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt in landkreiseigenen Medien (z. B. Landkreis-Kurier, Internetauftritt, YouTube-Kanal) sowie im Rahmen der Pressearbeit. Hierfür bereitgestelltes Text- und Bildmaterial wird durch das Landratsamt Erzgebirgskreis unter Beachtung der geltenden urheber- und nutzungsrechtlichen Bestimmungen verwendet.

Darüberhinausgehende Daten werden nur zu statistischen Zwecken erhoben und ggf. kumuliert und anonymisiert veröffentlicht. Sie dienen dem Landratsamt Erzgebirgskreis zur Evaluierung der Mittelverwendung.

b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Die Verarbeitung beruht auf §§ 2 (1) Nr. 1 i.V.m. § 11 (1) der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO) i.V.m. Art. 6 (1) S. 1 lit. a) und lit. f) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Im Landratsamt Erzgebirgskreis erhalten diejenigen Stellen (z. B. Fachabteilung, Finanzverwaltung, Rechnungswesen) Zugriff auf die Daten, die diese für den Zweck der Bearbeitung und Prüfung der Fördermittelanträge, der Mittelvergabe, der Prüfung zur Mittelverwendung und Evaluierung der Fördermittelvergabe benötigen. Die Daten werden zudem an übergeordnete staatliche Stellen im Freistaat Sachsen sowie deren Erfüllungsgehilfen, insbesondere die Sächsische Aufbaubank (SAB), weitergegeben.

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen statt.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Das Landratsamt verarbeitet und speichert die Daten solange es für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist, gemäß § 15 (1) S. 1 Nr. 2 SächsKomPauschVO für eine Dauer von 5 Jahren.

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung Einlegen (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertag zur Datenverarbeitung

besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte ist die Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 51 (1) DS-GVO. Sie überwacht gemäß § 14 (1) des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) bei den öffentlichen Stellen gemäß § 2 Absatz 1 und 2 die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz.

                                       Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

                                       Frau Dr. Juliane Hundert
                                       Maternistraße 17 in 01067 Dresden

                                       Telefon:        +49 351 85471-101
                                       Telefax:        +49 351 85471-109
                                       E-Mail:          post@sdtb.sachsen.de
                                       Internet:       https://www.datenschutz.sachsen.de/

8. Pflicht zur Bereitstellung Ihrer Daten

Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben.

Bei Nichtangabe von Daten die als Pflichtangaben deklariert sind (Pflichtfeld), ist keine Beantragung der Fördermittel möglich.

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch den Verantwortlichen durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung gegenüber dem Verantwortlichen jederzeit für die Zukunft beim Verantwortlichen widerrufen.

Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft; das heißt, durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitungen nicht berührt (vgl. Art. 7 (3) S. 1 DS-GVO). Ein Widerruf kann sich förderschädlich auswirken und gegebenenfalls die Rückforderung der Zuwendung zur Folge haben.

10. Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken

Es ist nicht beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den sie im Antragsverfahren erhoben wurden. Die recht- und sachgemäße Abwicklung des Fördermittelverfahrens schließt auch die Information der Öffentlichkeit zu den bewilligten Fördervorhaben ein. Darüberhinausgehende Daten werden nur zu statistischen Zwecken erhoben und ggf. kumuliert und anonymisiert veröffentlicht. Sie dienen dem Landratsamt Erzgebirgskreis zur Evaluierung der Mittelverwendung.

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