Kontakt
Landratsamt Erzgebirgskreis
Büro des Landrates / Fachstelle Ehrenamt
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon: 03733 831- 1021 / -1022 / -1023
Telefax: 03733 831-1027
E-Mail: ehrenamt@kreis-erz.de
Internet: www.ehrenamt-erzgebirgskreis.de
Datenschutzerklärung
Datenschutzhinweise
Im Rahmen des Vollzuges der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO) vom 14. Oktober 2021 werden durch das Landratsamt Erzgebirgskreis die Daten der Zuwendungsempfänger erhoben. Daraus ergibt sich die Verpflichtung die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
Mit den nachfolgenden Hinweisen erhalten Sie die dafür erforderlichen Informationen mit der Bitte um entsprechende Kenntnisnahme und Beachtung.
Mit der Einreichung des Verwendungsnachweises und der dafür notwendigen Unterlagen ist das Landratsamt befugt, die für die Verwendung der Zuwendung in Ihrer Kommune erforderlichen Daten zu erheben und zu verarbeiten, wenn Sie Ihre Einwilligung dazu erteilt haben.
Für die Datenverarbeitung ist verantwortlich:
Landratsamt Erzgebirgskreis
Fachstelle Ehrenamt
Paulus-Jenisius-Str. 24
09456 Annaberg-Buchholz
Tel.: +49 3733 831-1021
E-Mail: ehrenamt@kreis-erz.de
An diese Stelle können Sie sich bei Bedarf wenden.
Den Datenschutzbeauftragen des Landratsamtes erreichen Sie unter:
Landratsamt Erzgebirgskreis
Datenschutzbeauftragter
Herr Christopher Lein
Paulus-Jenisius-Str. 24
09456 Annaberg-Buchholz
Tel.: +49 03733 831-1313
E-Mail-Adresse: datenschutz@kreis-erz.de
Sitz:
DG Klosterstr. 7
09456 Annaberg-Buchholz
Das Landratsamt Erzgebirgskreis muss die Zuwendungsempfänger über alle Daten - die im Rahmen der Prüfung der Verwendung der Zuwendung erhoben werden - informieren und deren Einwilligung zur Erhebung und Verarbeitung einholen. Dies wird grundsätzlich im Rahmen des jeweiligen Zuwendungsbescheides erfolgen. Die Zuwendungsempfänger müssen ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung mit Unterschrift erklären. Die Bedingungen für die Einwilligung sind grundsätzlich in Art. 7 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt.
Information zur Einwilligungserklärung:
- Die Einwilligungserklärung für die Datenverarbeitung ist freiwillig und es besteht nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO ein jederzeitiges Widerrufsrecht. Die Nichteinwilligung des Zuwendungsempfängers hat zur Folge, dass die Zuwendung nicht vorgenommen werden kann.
- Die Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Zuwendungsempfängers gilt insbesondere für die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten für die Bewilligung der Zuwendung.
- Sie gilt auch für die Übermittlung der Daten an weitere Stellen – insbesondere an die Sächsische Aufbaubank (SAB) und andere an der Förderung beteiligte Stellen.
- Es werden auch personenbezogene Daten (Personalien wie Name, Adresse, Kontaktdaten etc.) erhoben.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt zur Bewertung, Entscheidung und Abwicklung der gewährten Zuwendung sowie der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Innerhalb des Landratsamtes erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten der Zuwendungsempfänger, die diese zur Erfüllung der Aufgaben benötigen (z. B. Fachabteilung, Finanzverwaltung, Rechnungswesen). Das Landratsamt verarbeitet und speichert die Daten, solange es für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren (befristete) Weiterverarbeitung ist zu folgenden Zwecken notwendig:
- Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen wie z. B.
Handelsgesetzbuch, Abgabenordnung, Kreditwesengesetz.
- Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
- Anbietungspflicht nach dem Archivgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsArchivG).
Jeder Antragsteller, dessen personenbezogene Daten verarbeitet werden, hat folgende Rechte, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind:
- Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO
- Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO
- Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO
- Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO
- Recht auf Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO
Wird ein diesbezügliches Recht geltend gemacht, prüft der jeweilige Datenschutzbeauftragte, ob das geltend gemachte Recht dem Zuwendungsempfänger zusteht. Zur Gewährung der Zuwendung ist es notwendig, dass bestimmte Informationen von den Zuwendungsempfängern und den am Vorhaben beteiligten Personen erhoben und verarbeitet werden. Welche konkreten Informationen das sind, kann dem Zuwendungsbescheid entnommen werden. Gemäß Artikel 77 Abs. 1 DSGVO haben die Zuwendungsempfänger ein Beschwerderecht, wenn sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzvorschriften verstößt.
Die für das Landratsamt Erzgebirgskreis zuständige Aufsichtsbehörde hat folgende Kontaktdaten:
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: +49 351 493 5401
Fax: +49 351 493 5490
Internet: www.datenschutz.sachsen.de