Umfrage Erzgebirgskreis Gesellschaft und Politik

Mein Vorschlag für den Großen Regionalpreis des Erzgebirgskreises

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.01.2025 bis 31.03.2025
  • Teilnehmer 13 Teilnehmer
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Der Große Regionalpreis zeichnet Einzelpersonen, Vereine, Gruppierungen, Institutionen oder Projekte aus, die im Erzgebirgskreis ihr Engagement erbringen. Er wird als sächlicher Preis in den jeweiligen Kategorien und als Sonderpreis verliehen. Darüber hinaus sind die Hauptpreise in jeder Kategorie und der Sonderpreis mit 2.000 € dotiert. Es können jeweils zwei weitere finanzielle Preise in Höhe von 1.000 € und 500 € verliehen werden (außer Sonderpreis). Über die Nominierung und die Auswahl der Preisträger entscheidet satzungsgemäß eine Jury. Schirmherr ist Landrat Rico Anton. Die Erzgebirgssparkasse ist Partner und Unterstützer. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer Gala in Anwesenheit aller Nominierten am 7. November 2025 im Kulturhaus Aue statt. Jeder kann Vorschläge einreichen! Bitte reichen Sie Ihren Vorschlag bis zum 31. März 2025 ein. Achten Sie bitte auf eine aussagekräftige Begründung.

Wenn Sie das Ausfüllen des Formulars zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen wollen, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand hier zwischenspeichern.

Mein Vorschlag für den ERZgeBÜRGER 2025

1. Angaben zum Vorschlagenden (Ihre Daten)

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  • Datenformat: E-Mail
  • Pflichtangabe

2. Angaben zum Vorschlag

Handelt es sich bei Ihrem Vorschlag um eine Einzelperson, einen Verein, eine Gruppierung, eine Institution oder ein Projekt?
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  • Pflichtangabe
  • Nennen Sie hier die Person, den Verein, die Gruppe, die Institution oder das Projekt, das Sie vorschlagen möchten.
  • Falls es sich um einen Verein, eine Gruppierung, eine Institution oder ein Projekt handelt. 
  • z. B. Vorstand | Schatzmeisterin
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
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  • Datenformat: E-Mail
Der Vorschlag bezieht sich auf folgende Kategorie:
  • Pflichtangabe
  • Die Auswahl der Kategorie dient als Orientierung, kann aber durch uns noch angepasst werden.

3. Begründung

  • Pflichtangabe
  • Eine prägnante und klare Darstellung hilft unserer Jury, den Vorschlag besser zu bewerten. Achten Sie darauf, dass Ihre Begründung informativ, aber dennoch kompakt bleibt, um die wichtigsten Punkte überzeugend zu vermitteln.

4. Sonstiges / Hinweise / Bemerkungen

  • Wir freuen uns, wenn Sie uns zusätzliche Hinweise oder Materialien, wie zum Beispiel Bilder, zur Verfügung stellen. Nutzen Sie dafür einfach die untenstehende Upload-Funktion.
Datei hochladen: An dieser Stelle können Sie uns gern weitere Materialien, wie Bilder, als *.png oder *.jpg zur Verfügung stellen.
Datei auswählen

Die maximale Dateigröße beträgt 10 MB.

  • Sie können bis zu 4 Dateien anhängen.
Pflichtangabe

Kontaktperson

Landratsamt Erzgebirgskreis
Büro des Landrates / Fachstelle Ehrenamt
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

Telefon: 03733 831- 1021
Telefax: 03733 831-1027
E-Mail: ehrenamt@kreis-erz.de
Internet: www.ehrenamt.erzgebirgskreis.de

Datenschutzerklärung

Stand: 17.12.2024

Vorschlagseinreichung für den Großen Regionalpreis ERZgeBÜRGER.

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Landratsamt Erzgebirgskreis

Landrat Rico Anton

Paulus-Jenisius-Straße 24

09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: info@kreis-erz.de

Telefon: +49 3733 / 831 - 0

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Dienstliche Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des behördlichen

Datenschutzbeauftragten:

Landratsamt Erzgebirgskreis

Paulus-Jenisius-Straße 24

09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: datenschutz@kreis-erz.de

Telefon: +49 3733 / 831 - 1313

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

a) Zwecke der Verarbeitung:

Im Rahmen des Großen Regionalpreises des Erzgebirgskreises – ERZgeBÜRGER werden personenbezogene und weitere relevante Daten erhoben und verarbeitet, um die eingereichten Vorschläge für den diesjährigen Regionalpreis des Erzgebirgskreises zu prüfen und die Juryauswahl vorzubereiten. Zudem werden diese Daten genutzt, um eventuelle Rückfragen zu klären sowie Informationen zum ERZgeBÜRGER zu übermitteln.

Seit 2018 ehren der Landrat und der Kreistag des Erzgebirgskreises jährlich Bürgerinnen und Bürger des Landkreises für ihren außergewöhnlichen persönlichen Einsatz und ihr herausragendes Engagement für das Gemeinwohl, das gesellschaftliche Miteinander und die nachhaltige Entwicklung der Region. Der ERZgeBÜRGER ist der große Regionalpreis des Erzgebirgskreises und würdigt Einzelpersonen, Vereine, Gruppierungen, Institutionen oder Projekte, die sich im Erzgebirgskreis engagieren.

Datenverarbeitung:
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Planung, Organisation, Durchführung und Evaluierung des Großen Regionalpreises des Erzgebirgskreises – ERZgeBÜRGER erforderlich. Dabei werden personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen des Preises genutzt und nicht veröffentlicht. Darüber hinausgehende Daten werden gegebenenfalls anonymisiert zu statistischen Zwecken verwendet. Sie dienen ebenfalls dem Nachweis der Mittelverwendung.

Finanzierung:
Diese Maßnahme wird mit Steuermitteln auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes mitfinanziert.

Datenschutz und Sicherheit:
Alle erhobenen Daten werden gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben verarbeitet und vor unbefugtem Zugriff geschützt.

b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Die Verarbeitung beruht auf Art. 6 (1) S. 1 lit. a) der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sowie § 3 Abs. 3 der Satzung zur Verleihung Großer Regionalpreis des Erzgebirgskreises.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Im Landratsamt Erzgebirgskreis erhalten diejenigen Stellen (z. B. Fachabteilungen, Finanzverwaltung, Rechnungswesen) Zugriff auf die Daten, die diese für den Zweck der Planung, Durchführung, Auswertung und Evaluierung des Projekts benötigen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen statt.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Das Landratsamt verarbeitet und speichert die Daten solange es für die Auswertung des Projekts erforderlich ist.

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertag zur Datenverarbeitung

besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte ist die Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 51 (1) DS-GVO. Sie überwacht gemäß § 14 (1) des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) bei den öffentlichen Stellen gemäß § 2 Absatz 1 und 2 die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz.

8. Pflicht zur Bereitstellung Ihrer Daten

Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben.

Bei Nichtangabe von Daten, die als Pflichtangaben deklariert sind (Pflichtfeld), ist keine Teilnahme am Projekt möglich.

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch den Verantwortlichen durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung gegenüber dem Verantwortlichen jederzeit für die Zukunft beim Verantwortlichen widerrufen.

Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft; das heißt, durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitungen nicht berührt (vgl. Art. 7 (3) S. 1 DS-GVO). Ein Widerruf kann den Ausschluss vom Projekt zur Folge haben.

10. Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken

Es ist nicht beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den sie im Rahmen der Teilnahme am Projekt erhoben wurden. Darüberhinausgehende Daten werden nur zu statistischen Zwecken erhoben und ggf. kumuliert und anonymisiert veröffentlicht. Sie dienen dem Landratsamt Erzgebirgskreis zur Evaluierung der Mittelverwendung.

Informationen

Übersicht
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