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Datenschutzerklärung
Landratsamt Erzgebirgskreis · Paulus-Jenisius-Str. 24 · 09456 Annaberg-Buchholz
Datenschutzerklärung
Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen
Person nach den Artikeln 12, 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Onlineterminvergabe für Untersuchungstermine der Schulaufnahmeuntersuchung im Referat Öffentlicher Gesundheitsdienst über das Beteiligungsportal
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Landratsamt Erzgebirgskreis
Landrat Rico Anton,
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
E-Mail: info@kreis-erz.de
Telefon: +49 3733 831 0
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Dienstliche Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des behördlichen Datenschutzbeauftragten:
Landratsamt Erzgebirgskreis
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
E-Mail: datenschutz@kreis-erz.de
Telefon: +49 3733 831 1313
- Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
a) Zwecke der Verarbeitung:
Anmeldung zu einer Schulaufnahmeuntersuchung am Standort Aue-Bad Schlema, Wettinerstr. 61.
Die Kontaktaufnahme mit dem Erzgebirgskreis zur Anmeldung für Termin zur Schulaufnahmeuntersuchung erfolgt über das Portal Bürgerbeteiligung.
Die Erhebung von personenbezogenen Daten ist hierzu erforderlich.
b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Sächsische Schulgesundheitspflegeverordnung §§ 2-7, Sächsisches Schulgesetz §26a, DS-GVO
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt für den Zweck der Bearbeitung durch die
Mitarbeiter des Sachgebietes Kinder- und Jugendärztlicher Dienst im Referat Öffentlicher Gesundheitsdienst (Gesundheitsamt). Konkret sind diese zur Vereinbarung eines Termins zur Schuleingangsuntersuchung und zur Durchführung dieser durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst
erforderlich. Weitere Empfänger sind nicht vorgesehen.
Die Ergebnisse der Untersuchungen gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 der SächsSchulGesPflVO sind mittels elektronischer Einzelerfassung gemäß den verbindlichen Festlegungen des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zu dokumentieren. Die Unterlagen der Dokumentation
unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und sind unter Verschluss beim Gesundheitsamt aufzubewahren.
Für die kommunale Gesundheitsberichterstattung werden die Untersuchungsergebnisse vom
Landkreis statistisch aufbereitet und ausgewertet. Für die Gesundheitsberichterstattung des
Freistaates Sachsen werden die Untersuchungsergebnisse als pseudonymisierte Daten in elektronischer Form vom Landkreis an das Statistische Landesamt übermittelt sowie dort statistisch
aufbereitet und ausgewertet. Die Gesundheitsberichterstattung ist Grundlage für Maßnahmen
der Gesundheitsförderung und Vorbeugung im schulischen Bereich sowie für die Bedarfs- und
Finanzplanung.
- Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
- Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Dokumentation ist in der Regel von den Gesundheitsämtern mit Ablauf des Kalenderjahres,
in dem der Schüler das 21. Lebensjahr vollendet, dem zuständigen kommunalen Archiv nach §
13 Absatz 1 des Archivgesetzes für den Freistaat Sachsen vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 449),
das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden
ist, in der jeweils geltenden Fassung, zur Archivierung anzubieten. Ausnahmsweise erfolgt dies
später, wenn die Schulausbildung noch nicht abgeschlossen ist.
Für Schüler, die in eine Schule in freier Trägerschaft eingeschult werden oder dorthin wechseln,
gilt Absatz 2 mit der Maßgabe, dass die Dokumentation nach der Mitteilung gemäß § 7 Absatz 1
SächsSchulGesPflVO dem zuständigen kommunalen Archiv zur Archivierung angeboten wird.
Trifft keiner der vorab genannten Grundlagen zu gilt, dass die Daten im Landratsamt Erzgebirgskreis gemäß den (gesetzlichen) Vorgaben der VwV Aktenführung analog, des sächsischen Aktenplanes sowie der Empfehlung der
Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) 10 Jahre gespeichert
werden. Die Aufbewahrungsfristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, indem die Akten oder Vorgänge geschlossen wurden.
- Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die
zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf
Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung
der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18,
21 DS-GVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertag zur Datenverarbeitung
besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird,
steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle,
ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Frau Dr. Juliane Hundert
Devrientstraße 5
01067 Dresden
- Ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich, bzw. ist die betroffene Person verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche möglichen Folgen hat die Nichtbereitstellung?
Die Grundlage zur Erhebung der personenbezogenen Daten ist die Sächsische Schulgesundheitspflegeverordnung und das Sächsische Schulgesetz. Die Verpflichtung bezieht sich auf die Kontaktund Adressdaten, als auch das Geburtsdatum.
Die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hat zur Folge, dass die gemäß § 26a Sächsisches Schulgesetz erforderliche Schulaufnahmeuntersuchung nicht durchgeführt werden kann.