Umfrage Erzgebirgskreis

Antragstellung: Teilhabe von Menschen mit Behinderung (§ 6 SächsKomPauschVO) 2024

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.02.2024 bis 19.08.2024
  • Teilnehmer 21 Teilnehmer
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Projektförderung: "Inklusive Teilhabe von Menschen mit Behinderung"

Förderaufruf der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und des Beirates für Menschen mit Behinderungen des Erzgebirgskreises auf der Grundlage des § 6 der Sächsischen Kommunal-Pauschalen-Verordnung zur Antragstellung

Für den Erzgebirgskreis wird voraussichtlich eine Zuwendung in Höhe von ca. insgesamt 80.0000 EUR zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen bereitgestellt.

Ziel der Projektförderung ist Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Einzelne Ziele:

  • Stärkung der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung
  • Verbesserung des inklusiven Gemeinwesens.
  • Steigerung der Mobilität
  • Sensibilisierung zum Thema Menschen mit Behinderung

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Beiblatt  „Hinweise zur Antragstellung der Projektförderung Teilhabe von Menschen mit Behinderung"

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Landratsamt Erzgebirgskreis
Senioren- und Behindertenbeauftragte / Frau Seidel
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

1. Antragsteller

Angaben zum Projektträger:

Antragsberechtigt sind:

  • Kommunen
  • Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, örtliche Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchengemeinden,
  • Stiftungen und andere Verbände und Vereine, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind (Bitte Nachweis des Finanzamtes als Anlage beifügen!).

Vertretungsberechtigte Person

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • des juristischen Vertreters des Projektträgers (Unterzeichner)
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: E-Mail

2. Angaben zur Maßnahme/ geplanten Projekt

Projektbereich
  • Pflichtangabe
  • Bitte kreuzen Sie an, in welche Sparte sich Ihr Vorhaben am ehesten einordnen lässt.
  • Pflichtangabe
  • Bitte geben Sie hier den Monat der geplanten Umsetzung an. Beachten Sie, dass das Projekt im laufenden Jahr durchgeführt werden muss.
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Bitte beschreiben Sie hier kurz und prägnant, was genau umgesetzt werden soll. Bei Veranstaltungen geben Sie bitte die geplante Teilnehmerzahl an.
  • Pflichtangabe
  • Wir bitten um eine detaillierte Aufstellung der Kosten für die Maßnahme/ das Projekt.

Angaben zur Ansprechperson (falls abweichend von vertretungsberechtigter Person)

  • Datenformat: E-Mail

4. Bankverbindung

Bitte überweisen Sie den festgesetzten Betrag im Falle einer Bewilligung auf folgendes Konto:

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • 22-stellig
  • Pflichtangabe

5. Erklärung der Antragstellerin/ des Antragstellers

Es wird versichert, dass

  • alle gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen,
  • mit der beantragten Förderung werden Projekte zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung vor Ort gestärkt,
  • sich mit der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung über das Projekt abgestimmt wurde,
  • der Projektträger seinen Sitz im Erzgebirgskreis hat,
  • das Projekt nicht bereits durch ein anderes Förderprogramm bezuschusst wird.
  • Pflichtangabe

 

 

* Unterschrift / ggf. Stempel                        __________________________________

* Bitte laden Sie die Datei nach dem Senden herunter und drucken Sie diese aus. Nach rechtsverbindlicher Unterzeichnung senden Sie den Antrag binnen einer Woche nach digitaler Antragstellung bitte auf dem Postweg an:

Landratsamt Erzgebirgskreis
Senioren- und Behindertenbeauftragte / Frau Seidel
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

Die Unterschriften müssen exakt Ihrer Vertretungsberechtigung entsprechen, wie sie z.B. Ihr Vereinsregisterauszug regelt. 
Erst nach Erhalt kann Ihr Antrag abschließend bearbeitet werden.

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Kontaktperson

Landratsamt Erzgebirgskreis
Senioren- und Behindertenbeauftragte
Wettinerstraße 64
08280 Aue-Bad Schlema

Telefon: 03771 277-1060 
Telefax: 03771 277 85 1060
E-Mail: sbb@kreis-erz.de
Internet: www.ehrenamt.erzgebirgskreis.de

Datenschutzerklärung

Stand: 24.01.2024

Beantragung Förderung „inklusive Teilhabe“

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Landratsamt Erzgebirgskreis

Landrat Rico Anton

Paulus-Jenisius-Straße 24

09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: info@kreis-erz.de

Telefon: +49 3733 / 831 - 0

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Dienstliche Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des behördlichen

Datenschutzbeauftragten:

Landratsamt Erzgebirgskreis

Paulus-Jenisius-Straße 24

09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: datenschutz@kreis-erz.de

Telefon: +49 3733 / 831 - 1313

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

a) Zwecke der Verarbeitung:

Durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wurde für das Haushaltsjahr 2024 im Rahmen der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO) für den Bereich Teilhabe von Menschen mit Behinderung nach § 6 SächsKomPauschVO Fördergelder bereitgestellt.

Für den Erzgebirgskreis stehen im Haushaltsjahr 2024 entsprechende Mittel zur Verfügung.

Ziel der Förderung ist die Unterstützung der Landkreise und Kreisfreien Städte bei der Umsetzung von kommunalen bzw. lokalen Projekten aus niederschwelligen Projekten zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Die Durchführung der Projekte erfolgt im Zusammenspiel mit der zuständigen Verwaltung.

Für die Beantragung der Fördermittel und den verpflichtenden Verwendungsnachweis nutzt das Landratsamt Erzgebirgskreis das Beteiligungsportal Sachsen.

Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen und darüber hinaus gehenden Daten ist erforderlich, um eine recht- und sachgemäße Abwicklung des Fördermittelverfahrens sicher zu stellen.

Die auf Basis dieses Verfahrens gewonnen personenbezogenen Daten werden nicht veröffentlicht. Darüberhinausgehende Daten werden nur zu statistischen Zwecken erhoben und ggf. kumuliert und anonymisiert veröffentlicht. Sie dienen dem Landratsamt Erzgebirgskreis zur Evaluierung der Mittelverwendung.

b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Die Verarbeitung beruht auf §§ 6 i.V.m. § 14 (1) der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO) i.V.m. Art. 6 (1) S. 1 lit. a) DS-GVO.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Im Landratsamt Erzgebirgskreis erhalten diejenigen Stellen (z. B. Fachabteilung, Finanzverwaltung, Rechnungswesen) Zugriff auf die Daten, die diese für den Zweck der Bearbeitung und Prüfung der Fördermittelanträge, der Mittelvergabe, der Prüfung zur Mittelverwendung und Evaluierung der Fördermittelvergabe benötigen. Die Daten werden zudem an übergeordnete staatliche Stellen im Freistaat Sachsen sowie deren Erfüllungsgehilfen, insbesondere die Sächsische Aufbaubank (SAB), weitergegeben.

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen statt.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Das Landratsamt verarbeitet und speichert die Daten solange es für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist, gemäß § 15 (1) S. 1 Nr. 2 SächsKomPauschVO für eine Dauer von 5 Jahren.

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertag zur Datenverarbeitung

besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte ist die Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 51 (1) DS-GVO. Sie überwacht gemäß § 14 (1) des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) bei den öffentlichen Stellen gemäß § 2 Absatz 1 und 2 die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz.

8. Pflicht zur Bereitstellung Ihrer Daten

Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben.

Bei Nichtangabe von Daten die als Pflichtangaben deklariert sind (Pflichtfeld), ist keine Beantragung der Fördermittel möglich.

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch den Verantwortlichen durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung gegenüber dem Verantwortlichen jederzeit für die Zukunft beim Verantwortlichen widerrufen.

Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft; das heißt, durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitungen nicht berührt (vgl. Art. 7 (3) S. 1 DS-GVO). Ein Widerruf kann sich förderschädlich auswirken und gegebenenfalls die Rückforderung der Zuwendung zur Folge haben.

10. Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken

Es ist nicht beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den sie im Antragsverfahren erhoben wurden. Die recht- und sachgemäße Abwicklung des Fördermittelverfahrens schließt auch die Information der Öffentlichkeit zu den bewilligten Fördervorhaben ein. Für die begleitende Berichterstattung in landkreiseigenen Medien (Landkreis-Kurier, Homepage, Youtube-Kanal) sowie für die Pressearbeit bereitgestelltes Text- und Bildmaterial werden durch das Landratsamt Erzgebirgskreis unter Beachtung geltender Urheber- und Verwendungsrechte genutzt. Darüberhinausgehende Daten werden nur zu statistischen Zwecken erhoben und ggf. kumuliert und anonymisiert veröffentlicht. Sie dienen dem Landratsamt Erzgebirgskreis zur Evaluierung der Mittelverwendung.

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