Umfrage Erzgebirgskreis Haushalt und Finanzen

Kommunales Bürgerbudget - einfacher Verwendungsnachweis

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.05.2023 bis 31.05.2050
  • Teilnehmer 19 Teilnehmer
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Es wird ein einfacher Verwendungsnachweis zugelassen. Er besteht aus einem kurzen Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis der Einzelausgaben. Die Einreichung von Belegen ist entbehrlich. Auf die ordnungsgemäße Verwendungsnachweisführung und die Vorlage etwaiger Belege beim Zuwendungsempfänger (Kommune) durch Dritte wird ausdrücklich hingewiesen.

Wenn Sie das Ausfüllen des Formulars zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen wollen, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand hier zwischenspeichern.

1. Verwendungsnachweis

  • Pflichtangabe
  • Tragen Sie hier das Datum vom Zuwendungsbescheid ein.
  • Pflichtangabe
  • Tragen Sie hier das Aktenzeichen ein.

2. Angaben zum Zuwendungsempfänger/ Projektträger:

  • Pflichtangabe
  • Vor- und Nachname ‎| Vereins- oder Verbandsname ‎| Organisationsname
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe

3. Zahlenmäßiger Nachweis

  • Pflichtangabe
  • Vor- und Nachname ‎| Vereins- oder Verbandsname ‎| Organisationsname
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Sie können die Zahlungsaufstellung auch als Anlage senden.

4. Sachbericht

  • Pflichtangabe
  • Im Sachbericht sollte eine kurze Darstellung der durchgeführten Maßnahme, u. a. Beginn, Maßnahmendauer, Abschluss, Erfolg und Auswirkungen der Maßnahmen erfolgen.
Sie haben hier die Möglichkeit aussagekräftiges Bildmaterial zur Durchführung Ihres Projekts hochzuladen.
Datei auswählen

Die maximale Dateigröße beträgt 10 MB.

  • Sie können bis zu 4 Dateien anhängen.
  • Bitte beachten Sie mögliche Urheber- bzw. Bildrechte Dritter.

5. Erklärung der Antragstellerin / des Antragstellers

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe

* Unterschrift / ggf. Stempel                        __________________________________

* Bitte laden Sie die Datei nach dem Senden herunter und drucken Sie diese aus. Nach rechtsverbindlicher Unterzeichnung senden Sie den einfachen Verwendungsnachweis binnen einer Woche nach digitaler Einreichung, jedoch spätestens bis zum 31.03.2025, bitte auf dem Postweg an:

Landratsamt Erzgebirgskreis
Büro des Landrates / Fachstelle Ehrenamt
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

Die Unterschriften müssen exakt Ihrer Vertretungsberechtigung entsprechen, wie sie z.B. Ihr Vereinsregisterauszug regelt. 
 

Pflichtangabe

Kontakt

Landratsamt Erzgebirgskreis
Büro des Landrates / Fachstelle Ehrenamt
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

Telefon: 03733 831- 1021 / -1022 / -1023
Telefax: 03733 831-1027
E-Mail: Buergerbudget@kreis-erz.de
Internet: www.ehrenamt-erzgebirgskreis.de

Datenschutzerklärung

Stand: 25.05.2023

Beantragung des „Kommunalen Bürgerbudgets“ bei der Fachstelle Ehrenamt

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Landratsamt Erzgebirgskreis

Landrat Rico Anton

Paulus-Jenisius-Straße 24

09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: info@kreis-erz.de

Telefon: +49 3733 / 831 - 0

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Dienstliche Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des behördlichen

Datenschutzbeauftragten:

Landratsamt Erzgebirgskreis

Paulus-Jenisius-Straße 24

09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: datenschutz@kreis-erz.de

Telefon: +49 3733 / 831 - 1313

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

a) Zwecke der Verarbeitung:

Durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wurde für das Haushaltsjahr 2023 im Rahmen der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO) für den Bereich Ehrenamt nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 SächsKomPauschVO zusätzlich das Kommunale Bürgerbudget aufgenommen.

Für den Erzgebirgskreis stehen im Haushaltsjahr 2023 entsprechende Mittel zur Verfügung.

Ziel der Förderung durch das kommunale Bürgerbudget ist die Unterstützung der Landkreise und Kreisfreien Städte bei der Umsetzung von kommunalen bzw. lokalen Projekten aus niederschwelligen bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahren. Die Durchführung der Projekte erfolgt im Zusammenspiel mit der zuständigen Verwaltung.

Für die Beantragung der Fördermittel und den verpflichtenden Verwendungsnachweis nutzt das Landratsamt Erzgebirgskreis das Beteiligungsportal Sachsen.

Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen und darüber hinaus gehenden Daten ist erforderlich, um eine recht- und sachgemäße Abwicklung des Fördermittelverfahrens sicher zu stellen.

Die auf Basis dieses Verfahrens gewonnen personenbezogenen Daten werden nicht veröffentlicht. Darüberhinausgehende Daten werden nur zu statistischen Zwecken erhoben und ggf. kumuliert und anonymisiert veröffentlicht. Sie dienen dem Landratsamt Erzgebirgskreis zur Evaluierung der Mittelverwendung.

b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Die Verarbeitung beruht auf §§ 2 (1) Nr. 1 i.V.m. § 11 (1) der Sächsische Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO) i.V.m. Art. 6 (1) S. 1 lit. a) DS-GVO.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Im Landratsamt Erzgebirgskreis erhalten diejenigen Stellen (z. B. Fachabteilung, Finanzverwaltung, Rechnungswesen) Zugriff auf die Daten, die diese für den Zweck der Bearbeitung und Prüfung der Fördermittelanträge, der Mittelvergabe, der Prüfung zur Mittelverwendung und Evaluierung der Fördermittelvergabe benötigen. Die Daten werden zudem an übergeordnete staatliche Stellen im Freistaat Sachsen sowie deren Erfüllungsgehilfen, insbesondere die Sächsische Aufbaubank (SAB), weitergegeben.

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen statt.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Das Landratsamt verarbeitet und speichert die Daten solange es für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist, gemäß § 12 (1) S. 1 Nr. 2 SächsKomPauschVO für eine Dauer von 5 Jahren.

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung Einlegen (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertag zur Datenverarbeitung

besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte ist die Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 51 (1) DS-GVO. Sie überwacht gemäß § 14 (1) des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) bei den öffentlichen Stellen gemäß § 2 Absatz 1 und 2 die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz.

8. Pflicht zur Bereitstellung Ihrer Daten

Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben.

Bei Nichtangabe von Daten die als Pflichtangaben deklariert sind (Pflichtfeld), ist keine Beantragung der Fördermittel möglich.

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch den Verantwortlichen durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung gegenüber dem Verantwortlichen jederzeit für die Zukunft beim Verantwortlichen widerrufen.

Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft; das heißt, durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitungen nicht berührt (vgl. Art. 7 (3) S. 1 DS-GVO). Ein Widerruf kann sich förderschädlich auswirken und gegebenenfalls die Rückforderung der Zuwendung zur Folge haben.

10. Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken

Ist nicht beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den sie im Antragsverfahren erhoben wurden. Darüberhinausgehende Daten werden nur zu statistischen Zwecken erhoben und ggf. kumuliert und anonymisiert veröffentlicht. Sie dienen dem Landratsamt Erzgebirgskreis zur Evaluierung der Mittelverwendung.

Informationen

Übersicht
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