Kontaktperson
Gesundheitsamt Erzgebirgskreis
Schillerlinde 6
09496 Marienberg
Telefonnumer: 037356013288
Datenschutzerklärung
Landratsamt Erzgebirgskreis · Paulus-Jenisius-Str. 24 · 09456 Annaberg-Buchholz
Datenschutzerklärung
Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person nach den Artikeln 12, 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Onlineterminvergabe für Impftermine im Referat Öffentlicher Gesundheitsdienst über das Beteiligungsportal
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Landratsamt Erzgebirgskreis
Landrat Rico Anton
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
E-Mail: info@kreis-erz.de
Telefon: +49 3733 831 0
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Dienstliche Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des behördlichen Datenschutzbeauftragten:
Landratsamt Erzgebirgskreis
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
E-Mail: datenschutz@kreis-erz.de
Telefon: +49 3733 831 1313
- Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- Zwecke der Verarbeitung:
Anmeldung zu einer Impfung nach den Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission) bzw. der SIKO (Sächsische Impfkommission)
Die Kontaktaufnahme mit dem Erzgebirgskreis zur Anmeldung für einen Impftermin erfolgt über das Portal Bürgerbeteiligung.
Die Erhebung von personenbezogenen Daten ist hierzu erforderlich.
b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
§ 20 Abs. 2, 2a, 3 IfSG? i.V.m. Art. 72, 74 Grundgesetz i.V.m. § 22 IfSG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 9 Abs. 2 lit. g, h, i DS-GVO
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt für den Zweck der Bearbeitung durch die Mitarbeitenden des Sachgebietes Amtsärztlicher Dienst im Referat Öffentlicher Gesundheitsdienst. Konkret sind diese zur Vereinbarung eines Impftermins und zur Durchführung der Impfung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst erforderlich.
Weitere Empfänger sind nicht vorgesehen.
Eine anonymisierte (= kein Personenbezug mehr herstellbar) Übermittlung von statistischen Daten für die Gesundheitsberichterstattung an die Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen (z.B. Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt) ist zudem möglich.
- Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
- Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Daten werden im Landratsamt Erzgebirgskreis gemäß den (gesetzlichen) Vorgaben der VwV Aktenführung analog, des sächsischen Aktenplanes sowie der Empfehlung der
Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) 10 Jahre gespeichert. Die Aufbewahrungsfristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, indem die Akten oder Vorgänge geschlossen wurden.
- Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die
zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf
Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung
der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18,
21 DS-GVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertag zur Datenverarbeitung
besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird,
steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.
- Ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich, bzw. ist die betroffene Person verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche möglichen Folgen hat die Nichtbereitstellung?
Die Grundlage zur Erhebung der personenbezogenen Daten ist das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG), § 20 IfSG (Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe) sowie § 22 (Impf-, Genesenen- und Testdokumentation). Die Verpflichtung bezieht sich auf die Kontakt- und Adressdaten, als auch das Geburtsdatum.
Die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hat zur Folge, dass die aufgrund § 22 IfSG erforderliche Belehrung und Bescheinigung nicht durchgeführt bzw. ausgestellt werden kann und die Impfung nicht durchgeführt werden kann.