Umfrage Erzgebirgskreis Arbeit

Pendlerbescheinigung für den Erzgebirgskreis

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.03.2021 bis -
  • Teilnehmer 11 Teilnehmer
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Bescheinigung der Befreiung von der Quarantäne-Pflicht für tschechische Grenzpendler für abschließend definierte Berufsgruppen

Arbeitgeber können für ihre Beschäftigen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe dringend erforderlich und unabdingbar ist, untenstehend eine amtliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes beim Landratsamt Erzgebirgskreises beantragen, die auf Verlangen beim Grenzübertritt vorzuweisen ist.

Bitte beachten Sie:

  • Das Landratsamt Erzgebirgskreis stellt ausschließlich Bescheinigungen für tschechische Grenzpendler aus, die im Erzgebirgskreis tätig sind. Für Tätigkeiten in anderen sächsischen Landkreisen wenden Sie sich bitte an das dort zuständige Landratsamt! Anträge für Tätigkeiten außerhalb des Erzgebirgskreises werden nicht bearbeitet!
  • Die Zustellung der Bescheinigung erfolgt ausschließlich auf dem Postweg. Ein Vorab-Versand per E-Mail ist nicht möglich.
  • Die Bearbeitungsdauer beträgt inkl. Postversand ca. 2 - 3 Werktage. Auf Grund des hohen Anrufaufkommens bitten wir darum, von Anfragen zum Bearbeitungsstand vor Ablauf dieser Frist bei uns abzusehen!
  • Bevor Sie das untenstehende Formular ausfüllen können, müssen Sie sich hier registrieren. Im Anschluss an die Registrierung eines Kontos wird Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse ein Aktivierungslink zugeschickt. Bitte prüfen Sie unbedingt auch Ihren Spam-Ordner! Nach der erfolgreichen Aktivierung Ihres Kontos melden Sie sich bitte (ebenfalls untenstehend) an. Sie können im Anschluss dann das Formular ausfüllen und absenden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Corona-Hotline des Landratsamt Erzgebirgskreis:. 03733 / 831 4444 & 03771 / 277 4444 (Mo.-Fr. 09:00 - 15:00 Uhr, Sa./So. 09:00 - 13:00 Uhr)

Bitte melden Sie sich an um das Formular auszufüllen.

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Fragen zum Unternehmen/zur Institution

Bitte beachten Sie, dass wir zum Versand der Pendlerbescheinigung die Adresse nutzen, die Sie bei Ihrer Registrierung angeben. Wenn Sie diese Angaben ändern möchten, klicken Sie bitte oben rechts auf Ihr Konto und ändern Sie die Daten in Ihrem Benutzerprofil.

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  • Bitte nennen Sie einen Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen
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Fragen zur pendelnden Person

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  • Bitte geben Sie hier das KfZ-Kennzeichen an, mit dem die pendelnde Person den Grenzübertritt erledigt
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  • Bitte geben Sie hier an, welcher Tätigkeit die pendelnde Person nachgeht.

Mit dem Absenden des Formulars bestätigen Sie, dass die nachfolgend genannte Person im oben genannten Betrieb einer Tätigkeit nachgeht, die nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 und 9 der Änderung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung für die Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe dringend erforderlich und unabdingbar ist.

Kontaktperson

Corona-Hotline Gesundheitsamt Erzgebirgskreis: 03733 / 831 4444 & 03771 / 277 4444 (Mo.-Fr. 09:00 - 15:00 Uhr, Sa./So. 09:00 - 13:00 Uhr)

Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 12 und 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Landratsamt Erzgebirgskreis

Landrat Frank Vogel,

Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz,

E-Mail: info@kreis-erz.de

Telefon: 03733 831 0

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Dienstliche Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des behördlichen Datenschutzbeauftragten:

Landratsamt Erzgebirgskreis

Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz,

E-Mail: datenschutz@kreis-erz.de

Telefon: 03733 831 1313

  1. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
  1. Zwecke der Verarbeitung:

In Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus (Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung – SächsCoronaQuarVO) vom 17.03.2021, wird eine amtliche Bescheinigung einer kommunalen Behörde über die Beschäftigung in einem Betrieb nach §6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 verlangt. Mittels der Meldung über das Portal Bürgerbeteiligung kann im Erzgebirgskreis diese beantragt werden.

Die Angabe von personenbezogenen Daten ist hierzu erforderlich.

b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, § 3 SächsDSDG i. V. m. §§ 32, 28, 28a IfSG

  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Es erfolgt keine Weitergabe

  1.  Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

  1. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden im Landratsamt Erzgebirgskreis 10 Jahre nach der Erhebung gelöscht.

  1. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.

  1. Ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich, bzw. ist die betroffene Person verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche mögliche Folgen hat die Nichtbereitstellung.

Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben.

Bei Nichtangabe der personenbezogenen Daten ist die Ausstellung der Bescheinigung nicht möglich.

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