Flächennutzungsplan Stadt Eilenburg Öffentliche Auslegung

5. Änderung des Flächennutzungsplans Eilenburg

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.08.2025 bis 12.09.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Großen Kreisstadt Eilenburg

Der Stadtrat der Stadt Eilenburg hat am 07.07.2025, in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans (FNPs) vom 30.05.2025 einschließlich der Begründung vom 30.05.2025 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch beschlossen.

Die 5. Änderung des FNPs betrifft den Bereich des ehemaligen Dermatoid-Werkes, für den parallel das Bebauungsplan-Verfahren Nr. 60 „Wohnpark Muldenaue“ läuft. Für das Plangebiet besteht der seit 15.10.1999 rechtskräftige Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 24 „Gewerbegebiet ehemaliges Dermatoid-Werk“ – einschließlich der Ergänzung vom 15.08.2011 zum Thema Überschwemmungsgebiet. Die ursprünglich geplante Entwicklung der ehemaligen Industriebrache zu einem kleineren Gewerbegebiet mit Gewerbeeinrichtungen mit neuer innerer Erschließungs-straße wurde nicht realisiert.

Das wesentliche Ziel des B-Plans Nr. 60 ist nun die städtebauliche Neuordnung gemäß § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als Allgemeines Wohngebiet. Mit dem B-Plan werden planungsrechtliche Voraussetzungen geschaffen, um die Errichtung von Wohngebäuden und deren Nebenanlagen zu ermöglichen, welche über neu anzulegende Erschließungsstraßen, ausgehend von der Uferstraße, verkehrstechnisch erschlossen werden sollen.

Im rechtswirksamen FNP ist der Bereich als Gewerbefläche dargestellt, weshalb für die geplante Nutzung der FNP parallel geändert werden muss.

Dabei bleibt im westlichen Bereich die Darstellung der gewerblichen Nutzung erhalten. Der nördliche Teil des Plangebiets wird aufgrund der naturschutzfachlichen Relevanz auch zukünftig als Grünfläche dargestellt. Die übrige Fläche der ehemaligen Gewerbefläche einschließlich der beiden früher als Außenbereichsflächen/Grünflächen gekennzeichneten Wohngrundstücke wird nun als Wohnbaufläche festgelegt. Im südlichen Plangebiet bleiben Grünflächen auch weiterhin erhalten.

Angepasst an die Planungsebene des FNP erfolgt eine schutzgutbezogene Ermittlung, Beschrei-bung bzw. Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die mit der 5. Änderung des FNP einhergehen.

Für die Belange des Umweltschutzes wird gemäß §2 (4) BauGB und §2a Nr. 2, Anlage 1, BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Dargestellt werden die wichtigsten Ziele des Bauleitplans, der übergeordneten Planungen, fachrelevanten Gesetze sowie die Berücksichtigung dieser Ziele und der Umweltbelange. Diese Ermittlung und Bewertung erfolgt für die Schutzgüter Fläche, Boden/Altlasten, Wasser, Klima/Luft, Biotope und Flora sowie Fauna und biologische Vielfalt, Landschafts-/Ortsbild, Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Kultur- und Sachgüter.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Änderungsverfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Fläche

- derzeitige Nutzung

- Vorbelastung als ehemaliger Gewerbestandort

Boden/Altlasten

- Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet

- Auswirkungen durch Beräumung der Industrieruine, Entsiegelung

- Beschreibung der Belastung durch Altlasten im Plangebiet

- Auswirkungen durch Begrenzung der Neuversiegelung

Wasser

- Berücksichtigung des Schutzstatus des vorhandenen Altarms in Verbindung zur Vereinigten Mulde als ein Gewässer 1. Ordnung

- Berücksichtigung des Überschwemmungsgebiets HQ100 und des Hochwasserrisikogebiet HQ200 der Vereinigten Mulde

- Betrachtungen zu möglichen Beeinträchtigungen des qualitativen und quantitativen Zustands von Grund- und Oberflächengewässern

- Betrachtungen zur Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung

Klima/Luft

- Beschreibung der klimatischen Bedingungen im Plangebiet

Biotope und Flora

- Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen und Pflanzenarten, Vorkommen von Wald

Fauna und biologische Vielfalt

- Beschreibung der Artenausstattung und Lebensräume

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit/Kultur-/Sachgüter

- keine negative Betroffenheit

Landschafts-/Ortsbild

- Beschreibung des vorhandenen Orts- und Landschaftsbildes

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

- teilweise Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebiets „Mittlere Mulde“

- keine negativen Einflüsse auf die umliegenden Schutzgebiete Naturschutzgebiet „Vereinigte Mulde – Bad Düben“, FFH-Gebiet „Vereinigte Mulde und Muldeaue“ und SPA-Gebiet „Vereinigte Mulde“

Sonstige Angaben

- Beschreibung untersuchter Alternativen zur Planung

In den vorliegenden Stellungnahmen aus der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorwiegend auf naturschutzfachliche Gebiete und deren mögliche Beeinträchtigungen infolge der Umsetzung der Planung, die Betroffenheit des Plangebiets von Überschwemmungs- und überschwemmungsgefährdeten Gebiet, mögliche Altlastenbetroffenheiten sowie den im Plangebiet vorhandenen Wald hingewiesen.

Der Entwurf zur 5. Änderung des FNP vom 30.05.2025, die Begründung vom 30.05.2025. (inklusive Entwurf des Umweltberichts) sowie alle umweltrelevanten Stellungnahmen werden vom

08.08.2025 bis 12.09.2025

während folgender Dienstzeiten im Bürgerbüro (Erdgeschoss) der Stadtverwaltung Eilenburg (Marktplatz 1, 04838 Eilenburg) öffentlich ausgelegt.

Dienstag                                    9:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch und Freitag                   9:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag                                9:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Samstag                                    9:00 bis 12:00 Uhr (jeder 1. und 3. Samstag des Monats)

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die genannten Unterlagen während des o.g. Zeitraums ins Internet, auf der Seite der Stadt Eilenburg (www.eilenburg.de >Rathaus >Bürgerservice>Öffentliche Auslegungen) und der Seite www.buergerbeteiligung.sachsen.de, eingestellt.

Während der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Eilenburg, FB Bau und Stadtentwicklung, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg), Fax (03423/ 652-140) oder E-Mail (bauleitplanung@eilenburg.de) eingereicht werden. Die Stellungnahmen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstücks/ Gebäudes enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit den Planunterlagen ausgelegt bzw. an gleicher Stelle, wie die Planunterlagen ins Internet eingestellt sind.

Eilenburg, 17.07.2025

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