Flächennutzungsplan Stadt Eilenburg Öffentliche Auslegung

4. Änderung des Flächennutzungsplans Eilenburg

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.01.2025 bis 24.02.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der

4. Änderung des Flächennutzungsplans

der Großen Kreisstadt Eilenburg

Der Stadtrat der Stadt Eilenburg hat am 02.12.2024, in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans (FNPs) vom 19.09.2024 einschließlich der Begründung vom 19.09.2024 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch beschlossen.

Das Änderungserfordernis der vorliegenden 4. Änderung des FNP begründet sich durch die Aufstellung zweier Bebauungspläne und umfasst somit zwei Änderungsbereiche.

Änderungsbereich 1 betrifft die geplante Erweiterung des Solarparks „Oberförsterwerder I“ in östlicher Richtung. Im Rahmen des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 62 „Photovoltaik Oberförsterwerder – Ost“ soll eine ca. 3,66 ha große, bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellte Fläche, als Sondergebiet für die Nutzung solarer Strahlungs-energie dargestellt werden. Da die geplante Nutzung der Darstellung als Fläche für die Land-wirtschaft im wirksamen FNP widerspricht, wird im Zuge des B-Planverfahrens gemäß § 8 Abs. 3 BauGB eine Änderung des FNP im Parallelverfahren durchgeführt. Mit der 4. Änderung des FNP wird die Fläche des Plangebiets als Sonderbaufläche („SO Photovoltaik 4“) dargestellt.

Änderungsbereich 2 umfasst Teile des Geltungsbereichs des sich in Aufstellung befindlichen B-Plans Nr. 57 „Wohnen am Gelbchenweg“. Mit dem B-Plan, dessen Geltungsbereich eine Fläche von ca. 0,64 ha umfasst, soll Baurecht für ca. 7 Wohngrundstücke einschließlich der erforderli-chen Erschließungsstraße geschaffen werden. Das Verfahren für den B-Plan wurde bereits bis zum Abwägungsbeschluss (Beschluss vom 04.03.2024) geführt, so dass für das B-Plan-Verfahren alle relevanten abwägungsrelevanten Belange bereits abschließend geklärt sind.

Der B-Plan besitzt eine Planreife nach § 33 BauGB. Randlich der bereits überwiegend als Wohn-baufläche (W) dargestellten Fläche werden mit der vorliegenden Änderung Teilflächen einer Fläche für Wald/Feldgehölz im Westen (ca. 0,05 ha) und einer sonstigen Grünfläche im Süden (ca. 0,45 ha) ebenfalls als Wohnbauflächen (W) dargestellt.

Angepasst an die Planungsebene des FNP erfolgt eine schutzgutbezogene Ermittlung, Beschrei-bung bzw. Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die mit der 4. Änderung des FNP einhergehen. Zudem erfolgt eine Darstellung der Ziele des Umweltschutzes, eine Methodikbe-schreibung und eine Beschreibung von Maßnahmen zur Überwachung.

Änderungsbereich 1

Es erfolgt anschließend an die o.g. Untersuchungsmethode eine drei-stufige Bewertung des geplanten Sondergebiets Photovoltaik bezüglich seiner Umweltverträglichkeit aufgrund der ermit-telten Konfliktintensität. Diese Ermittlung und Bewertung erfolgt für die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Biotope, Flora und Fauna, Landschaftsbild, Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Kultur- und Sachgüter.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Änderungsverfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Fläche

- derzeitige Nutzung

- Vorbelastung als ehemaliger Deponiestandort

Boden

- Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet

- Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung

- Vorhandene Belastung durch Aschespülhalde

Wasser

- Keine Beeinträchtigung des qualitativen und quantitativen Zustands von Grund- und Oberflä-chengewässern

Klima/Luft

- Klimatische Bedingungen und Vorbelastungen im Plangebiet

Biotope und Flora

- Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen und Pflanzenarten

Fauna und biologische Vielfalt

- Beschreibung der Artenausstattung und Lebensräume

Landschaft-/Ortsbild

- Beschreibung des vorhandenen Orts- und Landschaftsbildes

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

- keine Kenntnisse über wertgebenden Kultur-/Sachgüter

- keine Bedeutung der Fläche für Freizeit-/Erholungsnutzung

Kultur- und Sachgüter

- Beschreibung zum Umgang mit möglichen Bodendenkmalen

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

- Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebiets „Mittlere Mulde“

- keine negativen Einflüsse auf die umliegenden Schutzgebiete

Sonstige Angaben

- Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

- Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke

- Beschreibung untersuchter Alternativen zur Planung

In den vorliegenden Stellungnahmen aus der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorwiegend auf die Lage im Bereich einer Altablagerung, die Lage im Landschaftsschutzgebiet und die Nähe zu einem bergbaulich beeinflussten Bereich hingewiesen.

Änderungsbereich 2

Die verschiedenen umweltbezogenen Informationen für den Geltungsbereich des B-Plans Nr. 57 wurden bereits im Rahmen des laufenden Plan-Verfahrens in ausreichendem Maß berücksichtigt. Dies waren im Wesentlichen:

Umweltbelang Mensch:

- Betrachtung von Auswirkungen der Geräuschimmissionen durch die Bundesstraße B 107 auf den räumlichen Geltungsbereich.

Umweltbelang Tiere und Pflanzen/Biotoptypen, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft:

- Betrachtung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregulierung

- Darlegung der auf Grund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umwelt-schutzes:

Umweltbelang Tiere und Pflanzen:

- Bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme in Bezug auf Lebensräume von Tieren und Pflanzen und die naturschutzrechtliche Eingriffsregulierung.

Umweltbelang Fläche und Boden:

- Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme für Bodenversiegelung und damit verbundene Eingriffe sowie deren Ausgleich.

Umweltbelang Wasser:

- Betrachtung zur Oberflächenentwässerung.

Umweltbelang Mensch:

- Beeinträchtigung durch Verkehrslärm der B 107.

Umweltbelang Tiere und Pflanzen:

- Prüfung und Darlegung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG, Betroffenheit prü-fungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten durch bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen des Vorhabens, Darlegung erforderlicher Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogener Ausgleichsmaß-nahmen

Umweltbelang Wasser:

- Oberflächenentwässerung/Baugrunduntersuchungen

Der Entwurf zur 4. Änderung des FNP vom 19.09.2024, die Begründung vom 19.09.2024 (inklusive Entwurf des Umweltberichts) sowie alle umweltrelevanten Stellungnahmen werden vom

23.01.2025 bis 24.02.2025

während folgender Dienstzeiten im Bürgerbüro (Erdgeschoss) der Stadtverwaltung Eilenburg (Marktplatz 1, 04838 Eilenburg) öffentlich ausgelegt.

Dienstag                                    9:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch und Freitag                   9:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag                                9:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Samstag                                    9:00 bis 12:00 Uhr

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die genannten Unterlagen während des o.g. Zeitraums ins Internet, auf der Seite der Stadt Eilenburg (www.eilenburg.de >Rathaus >Stadtentwicklung >Öffentliche Auslegung) und der Seite www.buergerbeteiligung.sachsen.de, eingestellt.

Während der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Eilenburg, FB Bau und Stadtentwicklung, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg), Fax (03423/ 652-140) oder E-Mail (bauleitplanung@eilenburg.de) eingereicht werden. Die Stellungnahmen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstücks/ Gebäudes enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit den Planunterlagen ausgelegt bzw. an gleicher Stelle, wie die Planunterlagen ins Internet eingestellt sind.

Kontaktperson

Katrin Schmidt

Fachbereich 4

Stadtplanung/Stadtentwicklung

Marktplatz 1

04838 Eilenburg

Datenschutzerklärung

Stadtverwaltung Eilenburg

FB 4 Bau und Stadtentwicklung - Stadtplanung

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Zu diesem Zweck erheben wir folgende Daten von Ihnen:

Vor-/Zuname, Kontaktdaten (Adresse, E-Mailadresse, Telefonnummer)

Rechtsgrundlage(n) der Verarbeitung:

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Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an folgende Stellen:

  • das mit der Planung beauftragte Planungsbüro
  • Behörden der Fachaufsicht in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben (Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Bauleitplänen und Satzungen)
  • Verwaltungsgerichte zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen

Über die Abwägung von Stellungnahmen im Rahmen des Planungsverfahrens entscheidet der Stadtrat. Die Mitglieder des Stadtrats und anderer Ausschüsse der Stadt Eilenburg erhalten im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung Daten aus den Stellungnahmen nur in anonymisierter Form.

Für jede darüber hinausgehende Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig einer Einwilligung.

Die Speicherung der Daten erfolgt gemäß der gesetzlichen Vorgaben und solange wie die Nutzung zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Löschung der Daten erfolgt spätestens nach Ablauf von 30 Jahren beginnend ab Abschluss des Bauleitplanverfahrens.

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Verantwortlicher für die Datenerhebung:

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