Bebauungsplan Stadt Eilenburg Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19.3 "FEZ - Wochenendplatz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.07.2024 bis 30.08.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19.3 „FEZ - Wochenendplatz“

der Großen Kreisstadt Eilenburg

Der Stadtrat der Stadt Eilenburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.07.2024 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 19.3 „FEZ - Wochenendplatz“ einschließlich Begründung vom 30.05.2024 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Mit der städtebaulich vertretbaren Änderung des Bebauungsplans soll eine variablere Handhabung der bisherigen Festsetzungen ermöglicht werden.

Der B-Plan Nr. 19.3 „FEZ – Wochenendplatz“ wurde als B-Plan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Somit kann auch die Änderung als solche betrachtet und das beschleunigte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB angewendet werden.

Dies bedeutet für vorliegende Planung, dass von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden kann.

Der Entwurf zur 1. Änderung des B-Plans einschließlich seiner Begründung wird vom

26.07.2024 bis 30.08.2024

während folgender Dienstzeiten im Bürgerbüro (Erdgeschoss) der Stadtverwaltung Eilenburg (Marktplatz 1, 04838 Eilenburg) öffentlich ausgelegt.

Dienstag                                    9:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch und Freitag                   9:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag                                9:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Samstag                                    9:00 bis 12:00 Uhr

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die genannten Unterlagen während des o. g. Zeitraums ins Internet, auf der Seite der Stadt Eilenburg (www.eilenburg.de >Rathaus >Stadtentwicklung >Öffentliche Auslegung) und der Seite www.buergerbeteiligung.sachsen.de, eingestellt.

Während der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Nieder-schrift abgegeben werden. Für die elektronische Übermittlung per E-Mail soll die Adresse

bauleitplanung@eilenburg.de genutzt werden. Die Stellungnahme sollte die vollständige Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstücks enthalten. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB erfolgen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß der EU Datenschutzverordnung wird darauf hingewiesen, dass die personenge-bundenen Daten, die mit der Abgabe von Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung eingehen, erfasst und während des gesamten Verfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten können Sie den Datenschutzhinweisen entnehmen, welche mit den Planunterlagen ausgelegt bzw. an gleicher Stelle, wie die Planunterlagen ins Internet eingestellt sind.

Kontaktperson

Katrin Schmidt

Statdverwaltung Eilenburg

Fachbereich 4

Sachgebiet Stadtplanung/Stadtentwicklung

k.schmidt@eilenburg.de

Tel.: 03423/652126

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Stadtverwaltung Eilenburg

FB 4 Bau und Stadtentwicklung - Stadtplanung

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Zwecke, für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden:

Die personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Dokumentation des Bauleitplanverfahrens und der Information über das Ergebnis, wie mit abgegebenen Stellungnahmen umgegangen wurde, erhoben.

Zu diesem Zweck erheben wir folgende Daten von Ihnen:

Vor-/Zuname, Kontaktdaten (Adresse, E-Mailadresse, Telefonnummer)

Rechtsgrundlage(n) der Verarbeitung:

Art. 6 Abs. 1 lit. e EU-DSGVO in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB

Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an folgende Stellen:

  • das mit der Planung beauftragte Planungsbüro
  • Behörden der Fachaufsicht in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben (Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Bauleitplänen und Satzungen)
  • Verwaltungsgerichte zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen

Über die Abwägung von Stellungnahmen im Rahmen des Planungsverfahrens entscheidet der Stadtrat. Die Mitglieder des Stadtrats und anderer Ausschüsse der Stadt Eilenburg erhalten im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung Daten aus den Stellungnahmen nur in anonymisierter Form.

Für jede darüber hinausgehende Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig einer Einwilligung.

Die Speicherung der Daten erfolgt gemäß der gesetzlichen Vorgaben und solange wie die Nutzung zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Löschung der Daten erfolgt spätestens nach Ablauf von 30 Jahren beginnend ab Abschluss des Bauleitplanverfahrens.

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