Der Stadtrat der Stadt Ehrenfriedersdorf hat am 06.11.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Flächennutzungsplan Ehrenfriedersdorf in der Fassung vom September 2023 sowie die zughörige Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und die Durchführung des förmlichen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Daher werden der Entwurf zum Flächennutzungsplan Ehrenfriedersdorf, bestehend aus der Planzeichnung M 1 : 5.000 und der Begründung mit dem Umweltbericht samt den Anlagen:
sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
in der Zeit vom 04.12.2023 bis zum 12.01.2024 nach § 3 Abs. 2 BauGB auf den Internetseiten der Stadt Ehrenfriedersdorf unter https://www.stadt-ehrenfriedersdorf.de/stadtverwaltung/beteiligungen.html sowie des Zentralen Landesportals Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht. Oben genannte Unterlagen liegen zusätzlich in der Stadtverwaltung Ehrenfriedersdorf (Markt 1, 09427 Ehrenfriedersdorf), Foyer im 1. OG während folgender Zeiten: Montag 9 – 12 Uhr und 13:30 – 16 Uhr, Dienstag 9 – 12 Uhr und 15 – 18 Uhr, Mi woch 9 – 12 Uhr, Donnerstag 9 – 12 Uhr und 13:30 – 16 Uhr, Freitag 9 – 11 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen sowie elektronisch an die E Mail Adresse:beteiligung@stadt-ehrenfriedersdorf.de übermittelt werden. Zusätzlich können Stellungnahmen bei Bedarf auch schriflich an die Postanschrift : Stadtverwaltung Ehrenfriedersdorf, Markt1, 09427 Ehrenfriedersdorf gerichtet sowie während der oben genannten Zeiten schriflich oder mündlich zur Niederschrift im Sachgebiet Bau abgegeben werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspfichten und für die Informationspficht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 des Umwelt Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Als umweltbezogene Informationen sind der Umweltbericht in der Fassung vom September 2023 als selbstständiger Teil der Begründung mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pfanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima Landschaft , Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter sowie die o. g. Anlagen verfügbar. Externe Fachgutachten wurden nicht eigens für den FNP erstellt. Im Umweltbericht wurden umweltbezogene Informationen aus bereits vorliegenden Stellungnahmen, verarbeitet, darunter Anregungen (stichpunktartig):
Landesdirektion Sachsen, Höhere Raumordnungsbehörde: flächensparende Bauflächenausweisungen und Schutz des UNESCO-Welterbes (Schutzgut [SG] Fläche / Boden / Kulturgüter)
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtscha und Geologie: Hinweise Radonschutz und geogene Naturgefahren – Massenbewegungen (SG Mensch / Bevölkerung / Sachgüter) Landesamt für Archäologie: umfangreiche archäologischen Kulturdenkmale schützen, weitere insbes. i. V. m. histor. Bergbau vermutet (SG Kulturgüter) Landestalsperrenverwaltung: zum Hochwasserschutz Entsiegelung und Rückhaltesysteme im FNP konzipieren (SG Mensch /Fläche / Boden / Sachgüter)
Regionaler Planungsverband Region Chemnitz: flächensparende Bauflächenausweisungen, Beachtung Arten- und Biotop-schutz, Schutz des UNESCO-Welterbes (SG Fläche / Boden /Tiere und P anzen / biologische Vielfalt / Kulturgüter)
Landratsamt Erzgebirgskreis: Altlasten/Bodenschutz / Biotopschutz / Ausgleichsflächen, Wasserrückhaltemaßnahmen,Denkmalschutz (SG Fläche / Boden / Wasser / Tiere und Pfanzen / biologische Vielfalt / Kulturgüter) Erzgebirge Trinkwasser GmbH „ETW“: Wiederinbetriebnahme der Wassergewinnung im Trinkwasserschutzgebiet „QG Triftweg“ (SG Wasser) IHK Chemnitz: Verzicht auf OU B95 - Abweichung vom Bundesverkehrswegeplan, ggf. Gefährdung Erholungsort-Status wegen Immissionen (SG Mensch)
Grüne Liga Sachsen e. V.: Neuausweisungen für Wohnen und Gewerbe überdimensioniert, Kompensa tion durch Entsiegelung fehlt (SG Fläche / Boden) Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V.: Ablehnung Neuausweisungen für Wohnen und Gewerbe, Schutz Landwirtschaft (SG Fläche / Boden / Sachgüter) Bürgerstellungnahmen: Nutzung Geothermie und Fotovoltaik (SG Klima)
Ehrenfriedersdorf, den 15.11.2023 Bürgermeisterin
Stadtverwaltung
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf