Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 beschlossen, die Ergänzungssatzung Kleinmockritz gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen (Beschluss-Nr. 226/26/2022).
Der Beschluss über die Aufstellung der Ergänzungssatzung Kleinmockritz wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die Flurstücke 19/6 der Gemarkung Kleinmockritz vollständig und die Flurstücke 19/5, 20 und 8/1 der Gemarkung Kleinmockritz teilweise.
Der Plan mit Kennzeichnung der räumlichen Ausdehnung der Ergänzungssatzung Kleinmockritz ist der Bekanntmachung als Anlage beigefügt.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln hat mit Beschluss-Nr. 227/26/2022 vom 14.07.2022 den Entwurf der Ergänzungssatzung Kleinmockritz (Stand 16.05.2022) mit Begründung gebilligt und die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Die Ergänzungssatzung Kleinmockritz wird auf Grundlage des § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.
Dementsprechend wurden bzw. werden folgende Verfahrensschritte nicht durchgeführt:
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB liegen der Entwurf der Ergänzungssatzung Kleinmockritz (Stand 16.05.2022) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textteil (Teil B) mit der Begründung sowie den beiden Anlagen (Artenschutzfachliches Gutachten und Antrag auf Erteilung einer Ausnahme von den Verboten des § 30 Abs. 2 BNatSchG) in der Zeit vom
27.07.2022 bis einschließlich 26.08.2022
im Rathaus Döbeln, Planungsamt, Obermarkt 1, 04720 Döbeln öffentlich aus.
Sie können während der Öffnungszeiten
Dienstag von 9.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungssatzung Kleinmockritz schriftlich an die Stadt Döbeln, Planungsamt, Obermarkt 1, 04720 Döbeln eingereicht oder während der Auslegungszeiten mündlich im Planungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen sind zudem gem. § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich auf den Internetseiten der Großen Kreisstadt Döbeln sowie auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter folgenden Links in dem Zeitraum der Offenlegung des Entwurfes zugänglich gemacht:
https://www.doebeln.de/index.php/bauleitplanung/aktuelle-planungen
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/doebeln/beteiligung/themen/1030460
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Große Kreisstadt Döbeln deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung Kleinmockritz nicht von Bedeutung ist.
Anlage: Geltungsbereich der Ergänzungssatzung Kleinmockritz (Stand 06/2022)
Liebhauser Siegel 19.07.2022
Oberbürgermeister
Stadt Döbeln Planungsamt
Anne Weber Tel.: 03431 / 579-285 E-Mail: anne.weber@doebeln.de