Bebauungsplan Stadt Döbeln Öffentliche Auslegung

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan "Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.06.2022 bis 15.07.2022
  • Stellungnahmen 18 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln hat mit Beschluss-Nr. 212/25/2022 vom 02.06.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ (Stand 05/2022) mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ umfasst die Flurstücke der Gemarkung Gärtitz 244/1, 244/2 und 238/5 vollständig sowie Teile des Flurstückes 238/3. Der Plan mit Kennzeichnung der räumlichen Ausdehnung des Bebauungsplans „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ ist der Bekanntmachung als Anlage beigefügt.

Es ist beabsichtigt an diesem Standort eine kulturell und touristisch geprägte Freizeiteinrichtung in Form eines Erlebnisdorfes mit Manufakturen, Verkauf, Gastronomie, Übernachtungsmöglichkeiten sowie Einrichtungen und Anlagen zu realisieren. Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Karls Erlebnis-Dorfes Döbeln / Mittelsachsen geschaffen werden.

Die Erarbeitung des Bebauungsplans „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ erfolgt im Regelverfahren unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) mit Umweltbericht (§ 2a BauGB).

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Entwurf des Bebauungsplans „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ in der Fassung 05/2022 mit Begründung und Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten in der Zeit vom

15.06.2022 bis 15.07.2022

im Rathaus Döbeln, Planungsamt, Obermarkt 1, 04720 Döbeln öffentlich aus.

Sie können während der Öffnungszeiten

Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag 9.00 – 12.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich an die Stadt Döbeln, Planungsamt, Obermarkt 1, 04720 Döbeln eingereicht oder während der Auslegungszeiten mündlich im Planungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die vollständigen Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ sind zudem im Internet auf der Homepage der Stadt Döbeln sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter den folgenden Links in dem Zeitraum der Offenlegung zugänglich gemacht:

- https://www.doebeln.de/index.php/bauleitplanung/aktuelle-planungen

- https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/doebeln/beteiligung/themen/1029787

Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts, der Gutachten und der Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind, verfügbar:

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 15.07.2021
  • Landratsamt Mittelsachsen vom 20.07.2021
  • Landesamt für Archäologie Sachsen vom 29.06.2021
  • Wasserverband Döbeln-Oschatz vom 12.07.2021
  • Abwasserzweckverband Döbeln-Jahnatal vom 24.06.2021
  • Grünordnungsplan zum Entwurf des B-Planes inkl. Bestandsplan, erarbeitet durch L. Adrian, Stand 05/2021 bzw. 05/2022
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, erarbeitet durch bioplan, Stand 05/2022
  • Schallimmissionsprognose zum B-Plan (erarbeitet durch SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH, Stand 30.11.2021)
  • Gutachten zu den Baugrund- und Gründungsverhältnissen (erarbeitet durch Diplomingenieur Hartmut Köhler – Ingenieur für Baugrund, Stand 24.11.2021)
  • Fachbeitrag zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zum B-Plan (erarbeitet durch G.E.O.S. Ingenieursgesellschaft mbH, Stand 04.05.2022)
  • Hydrogeologisches Gutachten zum B-Plan (erarbeitet durch G.E.O.S. Ingenieursgesellschaft mbH, Stand 05/2022)

Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biodiversität

  • Inanspruchnahme einer intensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche mit geringer Biodiversität
  • Auf Grundlage der erarbeiteten Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung sind entsprechende interne und externe Kompensationsmaßnahmen definiert
  • Zuordnung zweier Entsieglungsmaßnahmen aus dem Ökokonto der Stadt Döbeln (externen Kompensationsmaßnahmen)
  • Durch Baumerhaltungsmaßnahmen entlang der Bahnstrecke sowie großflächige randliche Anpflanzungs- und Extensivierungsmaßnahmen im Plangebiet sind keine erheblichen Umweltauswirkungen auf Schutzgut Pflanzen und Biodiversität zu erwarten (interne Maßnahmen)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, erarbeitet durch bioplan, Stand 05/2022

  • Im Ergebnis des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages wurde eine geringe regionale Bedeutung der Ackerfläche für Rastvögel, Reptilien und Säugetiere festgestellt
  • Die Gehölzbestände im Randbereich werden erhalten, sodass artenschutzfachlich keine Beeinträchtigung zu erwarten ist
  • Keine Bedeutung des Plangebietes als Jagdgebiet für Fledermäuse (Offenland-Arten)
  • Festsetzung einer vorgezogenen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahme zum Schutz der Feldlerche
  • Bauvorbereitende Maßnahmen außerhalb der Vogelbrutzeit
  • Bauzeitliche Schutzzaunstellung für Zauneidechsen
  • Insektenfreundliche Beleuchtung der Außenanlagen

Landratsamt Mittelsachsen vom 20.07.2021

  • Beachtung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung unter Anwendung der Vorgaben der Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung im Freistaat Sachsen (Stand 25.01.2017)
  • Beachtung des Artenschutzes und des Biotopschutzes
  • Ausbildung eines Überwachungsplanes
  • Zuordnung der Pflanzenauswahllisten dem Festsetzungsteil

Schutzgut Fläche, Boden

  • Inanspruchnahme intensiv genutzter landwirtschaftlicher Flächen (Ausweisung als Gewerbliche Baufläche im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Döbeln)
  • Beschränkung der Versieglung durch Festsetzung einer Grundflächenzahl
  • Festsetzung von Grün- und Anpflanzflächen, welche eine naturnahe Bodenentwicklung in diesen Bereichen fördern
  • Zuordnung zweier externen Kompensationsmaßnahmen -Entsieglungsmaßnahmen- aus dem Ökokonto der Stadt Döbeln

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 15.07.2021

  • Empfehlung von standortkonkreten auf die Bauaufgabe ausgerichtete Baugrunduntersuchungen nach DIN 4020 bzw. DIN EN 1997-2

Landratsamt Mittelsachsen vom 20.07.2021

  • Grundsätzliche Eignung des Bodens als Baugrund
  • Ungeeignete Bedingungen für eine Versickerung
  • Erstellung eines aktuellen Baugrundgutachtens
  • Hinweis auf Flächen mit Wurf- und Geschützgranatwirkung in der Nachbarschaft zum Plangebiet

Schutzgut Wasser, Grundwasser

  • Lage des Plangebietes im TWSG-Zone III der Wasserfassungen Klitzschbach und Gärtitz und entsprechende Beachtung der Schutzgebietsverordnung
  • Lage des Plangebietes im Oberflächenwasserkörper Gärtitzer Bach und im Grundwasserkörper Untere Freiberger Mulde
  • Beschränkung der Versieglung durch Festsetzung einer Grundflächenflächenzahl
  • Zuordnung zweier externen Kompensationsmaßnahmen -Entsieglungsmaßnahmen- aus dem Ökokonto der Stadt Döbeln
  • Anlage eines geschlossenen Oberflächenentwässerungssystems, eines Regenwasser-Klärbeckens, eines ausreichend dimensionierten Regenrückhaltebeckens und eine kontrollierte gedrosselte Einleitung in den Vorfluter Gärtitzer Bach

Landratsamt Mittelsachsen vom 20.07.2021

  • Erstellung eines Fachbeitrages Wasserrahmenrichtlinie

Abwasserzweckverband Döbeln-Jahnatal vom 24.06.2021

  • Netzgebundene Ableitung Oberflächenwasser nicht möglich

Wasserverband Döbeln-Oschatz vom 12.07.2021

Landratsamt Mittelsachsen vom 20.07.2021

  • Klärung Thematik Versieglungsgrad von PKW-Stellplätzen in der TWS-Zone
  • Größere Abgrabungen im Zuge von Geländemodellierungen sind in der TWS-Zone verboten und bedürfen ggf. einer Einzelfallprüfung
  • Vorbehandlung von Regenwasser von Verkehrs- und Stellplatzflächen vor Versickerung bzw. Einleitung in Gärtitzer Bach
  • Abstimmung der Einleitbedingungen und -mengen mit der Unteren Wasserbehörde

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 15.07.2021

Wasserverband Döbeln-Oschatz vom 12.07.2021

Abwasserzweckverband Döbeln-Jahnatal vom 24.06.2021

Landratsamt Mittelsachsen vom 20.07.2021

  • Erbringung eines hydrogeologischen Nachweises zur Nichtbeeinträchtigung der öffentlichen Trinkwasserversorgung und der Absicherung des Grundwasserdargebotes
  • Planung einer Grundwasserüberwachung im Rahmen der Beweissicherung während und nach der Bauphase

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 15.07.2021

  • Keine Gewinnung von Erdwärme zur Erzeugung regenerativer Energie vorsehen
  • Kenntnis über lokal begrenzte, zum Gärtitzer Bach gerichtete Oberflächenwasserabflussbahn

Hydrogeologisches Gutachten zum B-Plan (erarbeitet durch G.E.O.S. Ingenieursgesellschaft mbH, Stand 05/2022)

  • Keine nachhaltigen Auswirkungen auf Grundwasserdargebotsmengen durch die Baumaßnahme
  • Keine Gefährdung der Grundwasserqualität
  • Entwässerungsplanung berücksichtigt eine maximal mögliche Abfluss-Separation
  • Verbesserung der aktuell diffusen Abflusssituation durch die Anlage eines Regenrückhaltebeckens
  • Betrachtung lokaler Grundwassersituation durch ein spezielles Monitoringprogramm vor, während und nach der Baumaßnahme
  • Einhaltung der Anforderungen der „Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten“ für Verkehrsflächen
  • Einhaltung Anforderungen entspr. ATV-A142 für Entwässerungsanlagen

Fachbeitrag zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zum B-Plan (erarbeitet durch
G.E.O.S. Ingenieursgesellschaft mbH, Stand 04.05.2022)

  • Mit der geplanten Oberflächenentwässerung sind weder in Quantität noch in Wasserqualität nachteilige Umweltauswirkungen für den Gärtitzer Bach zu erwarten
  • Die Planung begründet keine nachteilige Betroffenheit des Oberflächenwasser-körpers Gärtitzer Bach
  • Der mit der Planung verbundene Grundwasserneubildungsverlust beträgt weniger als 0,1 l/s und ist somit für den Grundwasserkörper und die Trinkwasserentnahme vernachlässigbar

Schutzgut Klima und Luft

  • Keine Zuordnung des Plangebietes zu einem Bedarfsraum, in dem eine Kaltluftentstehung bzw. -abfluss von großer Bedeutung wäre
  • Förderung der Frischluftproduktion durch die Anpflanzung von Gehölzen
  • Schaffung von umweltfreundlichen Alternativen zum MIV durch die Anbindung des Plangebietes an ÖPNV mit separater Bushaltestelle und an vorhandene Radwege

Landratsamt Mittelsachsen vom 20.07.2021

  • Beachtung der Auswirkungen des Klimawandels

Schutzgut Landschaft

  • Monotones Landschaftsbild durch vorrangig intensiv genutzte Ackerflächen im Plangebiet
  • Vorhandene Gehölze im Bereich des Bahndammes werten das Landschaftsbild auf
  • Zusätzliche Gehölzpflanzungen in den Randbereichen unterstützen die Eingliederung des Plangebietes in die Landschaft
  • Beschränkung der zulässigen Gebäudehöhe

Schutzgut Menschen inkl. deren Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

  • Beachtung Schutzanspruch der Nachbarschaft (umliegende Ortsteile) durch Gewerbe- und Verkehrslärm
  • Beachtung Schutzanspruch für Sonstiges Sondergebiet durch benachbarte Bereiche wie bspw. Bahnstrecke, Autobahn, Bundesstraße

Schallimmissionsprognose zum B-Plan (erarbeitet durch SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH, Stand 30.11.2021)

  • Anwendung einer Geräuschkontingentierung zur Gliederung des Plangebietes mit unterschiedlichen Emissionskontingenten und Sicherstellung eines angemessenen Lärmschutzes an den maßgeblichen Immissionsorten sowie Vergabe von richtungsbezogenen Zusatzkontingenten
  • Zur Gewährleistung eines ausreichenden Schallschutzes im Plangebiet sind entspr. DIN 4109 schutzbedürftige Räume an der lärmabgewandten Seite vorzusehen oder andernfalls entspr. bauliche Maßnahmen vorzusehen

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Landesamt für Archäologie Sachsen vom 29.06.2021

  • Lage im archäologischen Relevanzbereich
  • vor Beginn von Bodeneingriffen müssen durch das LfA im von Bautätigkeit betroffenen Areal archäologische Grabungen durchgeführt werden
  • Durchführung erster Grabungsschnitt im Herbst/Winter 2021
  • Abstimmung zum zweiten Grabungsschnitt

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Liebhauser                                         Siegel                          07.06.2022

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtplanungsamt Döbeln

Frau Anne Weber

 

Tel.: 03431 / 579-285

E-Mail: anne.weber@doebeln.de

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