Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln hat mit Beschluss-Nr. 212/25/2022 vom 02.06.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ (Stand 05/2022) mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ umfasst die Flurstücke der Gemarkung Gärtitz 244/1, 244/2 und 238/5 vollständig sowie Teile des Flurstückes 238/3. Der Plan mit Kennzeichnung der räumlichen Ausdehnung des Bebauungsplans „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ ist der Bekanntmachung als Anlage beigefügt.
Es ist beabsichtigt an diesem Standort eine kulturell und touristisch geprägte Freizeiteinrichtung in Form eines Erlebnisdorfes mit Manufakturen, Verkauf, Gastronomie, Übernachtungsmöglichkeiten sowie Einrichtungen und Anlagen zu realisieren. Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Karls Erlebnis-Dorfes Döbeln / Mittelsachsen geschaffen werden.
Die Erarbeitung des Bebauungsplans „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ erfolgt im Regelverfahren unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) mit Umweltbericht (§ 2a BauGB).
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Entwurf des Bebauungsplans „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ in der Fassung 05/2022 mit Begründung und Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten in der Zeit vom
15.06.2022 bis 15.07.2022
im Rathaus Döbeln, Planungsamt, Obermarkt 1, 04720 Döbeln öffentlich aus.
Sie können während der Öffnungszeiten
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich an die Stadt Döbeln, Planungsamt, Obermarkt 1, 04720 Döbeln eingereicht oder während der Auslegungszeiten mündlich im Planungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die vollständigen Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ sind zudem im Internet auf der Homepage der Stadt Döbeln sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter den folgenden Links in dem Zeitraum der Offenlegung zugänglich gemacht:
- https://www.doebeln.de/index.php/bauleitplanung/aktuelle-planungen
- https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/doebeln/beteiligung/themen/1029787
Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts, der Gutachten und der Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind, verfügbar:
Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biodiversität
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, erarbeitet durch bioplan, Stand 05/2022
Landratsamt Mittelsachsen vom 20.07.2021
Schutzgut Fläche, Boden
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 15.07.2021
Schutzgut Wasser, Grundwasser
Abwasserzweckverband Döbeln-Jahnatal vom 24.06.2021
Wasserverband Döbeln-Oschatz vom 12.07.2021
Hydrogeologisches Gutachten zum B-Plan (erarbeitet durch G.E.O.S. Ingenieursgesellschaft mbH, Stand 05/2022)
Fachbeitrag zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zum B-Plan (erarbeitet durch G.E.O.S. Ingenieursgesellschaft mbH, Stand 04.05.2022)
Schutzgut Klima und Luft
Schutzgut Landschaft
Schutzgut Menschen inkl. deren Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt
Schallimmissionsprognose zum B-Plan (erarbeitet durch SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH, Stand 30.11.2021)
Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Landesamt für Archäologie Sachsen vom 29.06.2021
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Liebhauser Siegel 07.06.2022
Oberbürgermeister
Stadtplanungsamt Döbeln
Frau Anne Weber
Tel.: 03431 / 579-285
E-Mail: anne.weber@doebeln.de