Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln hat mit Beschluss-Nr. 101/12/2020 vom 10.12.2020 den Entwurf der Änderungsplanung Bebauungsplan Nr. 17/2019 „Walduferviertel“, vormals Bebauungsplan Nr. 17/94 „Ehemalige Zuckerfabrik“ (Stand 11/2020) mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. PlanSiG beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich der Änderungsplanung Bebauungsplan Nr. 17/2019 „Walduferviertel“ erstreckt sich vollständig auf das Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 17/94 „Ehemalige Zuckerfabrik“. Der Plan mit Kennzeichnung der räumlichen Ausdehnung der Änderungsplanung Bebauungsplan Nr. 17/2019 „Walduferviertel“ ist der Bekanntmachung als Anlage beigefügt.
Mit dem Bebauungsplan sollen für die anhaltende Nachfrage nach Bauplätzen insbesondere für Einfamilienhäuser attraktive innerstädtische Angebote geschaffen werden. Durch die gezielte Wiedernutzbarmachung dieser klassischen Konversionsfläche soll die Innenentwicklung von Döbeln gestärkt werden.
Die Änderungsplanung Bebauungsplan Nr. 17/2019 „Walduferviertel“ wird unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) mit Umweltbericht (§ 2a BauGB) durchgeführt.
Gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG sind der Entwurf der Änderungsplanung Bebauungsplan Nr. 17/2019 „Walduferviertel“ in der Fassung 11/2020 mit Begründung und Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten in der Zeit vom
04.01.2021 bis 05.02.2021
im Internet auf der Homepage der Stadt Döbeln sowie dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter den folgenden Links zugänglich gemacht:
- https://www.doebeln.de/index.php/bauleitplanung/aktuelle-planungen
- https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/doebeln/beteiligung/themen/1022914
Als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG liegen unter Beachtung der aktuellen Coronaschutzbestimmungen die vollständigen Unterlagen zum Entwurf der Änderungsplanung Bebauungsplan Nr. 17/2019 „Walduferviertel“ (Stand 11/2020) in dem Zeitraum der Offenlegung im Rathaus Döbeln, Planungsamt, Obermarkt 1, 04720 Döbeln im Rahmen der aktuellen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen zum Entwurf der Änderungsplanung Bebauungsplan Nr. 17/2019 „Walduferviertel“ in der Fassung 11/2020 ist nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnr. 03431 / 579 - 285 möglich.
Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnr. 03431 / 579 - 285 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail stadtplanung@doebeln.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.
Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts, der Gutachten und der Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind, verfügbar:
- Landesdirektion Chemnitz vom 05.02.2020
- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 05.02.2020
- Sächsisches Oberbergamt vom 21.01.2020
- Planungsverband Region Chemnitz vom 20.01.2020
- Landratsamt Mittelsachsen vom 05.02.2020
- Abwasserzweckverband Döbeln-Jahnatal vom 29.01.2020
- Artenschutzfachbeitrag B-Plan „Walduferviertel“ vom 16.11.2020, G.U.B. Ingenieure AG
- Schalltechnische Untersuchung vom 18.10.2019, G.U.B. Ingenieure AG
- Baugrundgutachten vom 10.04.2018, Fundamental – Büro für Geotechnik
Schutzgut Mensch/ Immissionsschutz
Schalltechnische Untersuchung vom 18.10.2019, G.U.B. Ingenieure AG
Schutzgut Fläche/ Boden/ Bodenschutz
Landesdirektion Chemnitz vom 05.02.2020
Landratsamt Mittelsachsen vom 02.02.2020
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 05.02.2020
Sächsisches Oberbergamt vom 21.02.2020
Schutzgut Wasser/ Wasserschutz
Abwasserzweckverband Döbeln-Jahnatal 29.01.2020
Schutzgut Pflanzen und Tiere/ Naturschutz
Planungsverband Region Chemnitz vom 20.01.2020
Schutzgut Klima/ Klimaschutz
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Schutzgut Landschaft
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Liebhauser Siegel 11.12.2020
Oberbürgermeister
Frau Weber
Tel.: 03431 / 579-285 E-Mail: anne.weber@doebeln.de