Bebauungsplan Stadt Döbeln Öffentliche Auslegung

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderungsplanung Bebauungsplan Nr. 17/2019 "Walduferviertel"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.01.2021 bis 05.02.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln hat mit Beschluss-Nr. 101/12/2020 vom 10.12.2020 den Entwurf der Änderungsplanung Bebauungsplan Nr. 17/2019 „Walduferviertel“, vormals Bebauungsplan Nr. 17/94 „Ehemalige Zuckerfabrik“ (Stand 11/2020) mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. PlanSiG beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich der Änderungsplanung Bebauungsplan Nr. 17/2019 „Walduferviertel“ erstreckt sich vollständig auf das Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 17/94 „Ehemalige Zuckerfabrik“. Der Plan mit Kennzeichnung der räumlichen Ausdehnung der Änderungsplanung Bebauungsplan Nr. 17/2019 „Walduferviertel“ ist der Bekanntmachung als Anlage beigefügt.

Mit dem Bebauungsplan sollen für die anhaltende Nachfrage nach Bauplätzen insbesondere für Einfamilienhäuser attraktive innerstädtische Angebote geschaffen werden. Durch die gezielte Wiedernutzbarmachung dieser klassischen Konversionsfläche soll die Innenentwicklung von Döbeln gestärkt werden.

Die Änderungsplanung Bebauungsplan Nr. 17/2019 „Walduferviertel“ wird unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) mit Umweltbericht (§ 2a BauGB) durchgeführt.

Gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG sind der Entwurf der Änderungsplanung Bebauungsplan Nr. 17/2019 „Walduferviertel“ in der Fassung 11/2020 mit Begründung und Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten in der Zeit vom

04.01.2021 bis 05.02.2021

im Internet auf der Homepage der Stadt Döbeln sowie dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter den folgenden Links zugänglich gemacht:

- https://www.doebeln.de/index.php/bauleitplanung/aktuelle-planungen

- https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/doebeln/beteiligung/themen/1022914

Als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG liegen unter Beachtung der aktuellen Coronaschutzbestimmungen die vollständigen Unterlagen zum Entwurf der Änderungsplanung Bebauungsplan Nr. 17/2019 „Walduferviertel“ (Stand 11/2020)  in dem Zeitraum der Offenlegung im Rathaus Döbeln, Planungsamt, Obermarkt 1, 04720 Döbeln im Rahmen der aktuellen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen zum Entwurf der Änderungsplanung Bebauungsplan Nr. 17/2019 „Walduferviertel“ in der Fassung 11/2020 ist nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnr. 03431 / 579 - 285 möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnr. 03431 / 579 - 285 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail stadtplanung@doebeln.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts, der Gutachten und der Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind, verfügbar:

- Landesdirektion Chemnitz vom 05.02.2020

- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 05.02.2020

- Sächsisches Oberbergamt vom 21.01.2020

- Planungsverband Region Chemnitz vom 20.01.2020

- Landratsamt Mittelsachsen vom 05.02.2020

- Abwasserzweckverband Döbeln-Jahnatal vom 29.01.2020

- Artenschutzfachbeitrag B-Plan „Walduferviertel“ vom 16.11.2020, G.U.B. Ingenieure AG

- Schalltechnische Untersuchung vom 18.10.2019, G.U.B. Ingenieure AG

- Baugrundgutachten vom 10.04.2018, Fundamental – Büro für Geotechnik

Schutzgut Mensch/ Immissionsschutz

  • Beachtung Schutzanspruch für Wohngebiete durch benachbarte Bereiche (Bahnanlagen, Gewerbeflächen)
  • Festsetzungen im Bebauungsplan zur Vermeidung schädlicher Umweltauswirkungen durch Verkehr und umgebende gewerbliche Nutzungen, d.h. Festsetzung zur Orientierung schutzwürdiger Räume, Beschränkung der Bebauungstiefe westlich der Zuckerfabrikstraße, Ausweisung einer Mischgebietsfläche westlich der Eichbergstraße
  • in der Bauphase Lärm- und Staubentwicklungen geringhalten

Schalltechnische Untersuchung vom 18.10.2019, G.U.B. Ingenieure AG

  • durch Festsetzungen bzgl. Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile der künftigen Wohngebäude gem. DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ wird der Immissionsschutz im WA 7 und MI 3 gewährleistet
  • durch eine immissionschutzrechtliche wirksame Abstufung der Baugebiete westlich der Eichbergstraße sind keine schädlichen Umweltauswirkungen durch östlich benachbarte gewerbliche Nutzungen zu erwarten

Schutzgut Fläche/ Boden/ Bodenschutz

  • Inanspruchnahme entsiegelter, nunmehr unbebauter Flächen
  • Revitalisierung von Brachflächen im bebauten Bereich
  • keine Neuinanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen
  • bestehendes Baurecht, bei Änderung geringere Verdichtung durch höheren Anteil Wohnnutzung
  • durch Auffüllungen keine natürlichen Bodenfunktionen mehr
  • Waldflächen und Auenbereiche bleiben unbebaut

Landesdirektion Chemnitz vom 05.02.2020

Landratsamt Mittelsachsen vom 02.02.2020

  • Vorhandensein Altlastenverdachtsfläche AKZ 75207043 „Ehemalige Zuckerfabrik Döbeln“

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 05.02.2020

  • zur Senkung des Baugrundrisikos im Zuge Gründungsdimensionierung und Gebäudeabdichtungsmaßnahmen sind weiterführende Baugrunduntersuchungen empfehlenswert, Weiterführung Baugrunduntersuchung  in eine Hauptuntersuchung nach DIN 4020 und DIN EN 1997-2

Sächsisches Oberbergamt vom 21.02.2020

  • keine stillgelegten bergbaulichen Anlagen im unmittelbaren Bereich des Bauvorhabens vorhanden, die Bergschäden oder andere nachteilige Einwirkungen erwarten lassen

Landratsamt Mittelsachsen vom 02.02.2020

  • Zwischennutzung der Wiesenfläche durch Landwirtschaftsbetrieb (Schäfer)

Schutzgut Wasser/ Wasserschutz

  • tw. Lage im Überschwemmungsgebiet der Freiberger Mulde, Bereich wird von Bebauung freigehalten
  • Inanspruchnahme entsiegelter, nunmehr unbebauter Flächen
  • Verringerung der Wasseraufnahmefähigkeit im Gebiet
  • Direkteinleitung des Regenwassers in die Freiberger Mulde

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 05.02.2020

  • Empfehlung Kombination Betrachtung Niederschlagswasser mit Baugrunduntersuchung, Auslegung unterirdischer Versickerungsanlagen höchsten, zu erwartenden Grundwasserstände beachten

Landratsamt Mittelsachsen vom 02.02.2020

Abwasserzweckverband Döbeln-Jahnatal 29.01.2020

  • zentrale Sicherstellung der schmutzwasserseitigen Erschließung
  • zentrale Regenwasserkanalisation mit Direkteinleitung in die Freiberger Mulde, Drosselung der Abflussspitzen nicht erforderlich, Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG

Schutzgut Pflanzen und Tiere/ Naturschutz

  • Inanspruchnahme von Grünflächen mit baulicher Vorprägung
  • Erhaltung randlicher Wald-/Gehölzbestände, Auenbereiche
  • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wurde erstellt, aufgrund einer Änderungsplanung wurde der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 17/94 „Ehemalige Zuckerfabrik“ als Ausgangszustand angenommen und der Änderungsplanung gegenüber gestellt
  • Ergebnis Bilanzierung zeigt eine gleichwertige Eingriffsintensität, sodass ein weiterer Ausgleich nicht erforderlich ist
  • Ermittlung der Eingriffe in vorhandene Lebensräume im Rahmen eines Artenschutzfachbeitrages
  • Schaffung von Ersatzquartieren für Vögel und Fledermäuse, Ersatzlebensräume für Zauneidechsen

Landesdirektion Chemnitz vom 05.02.2020

Planungsverband Region Chemnitz vom 20.01.2020

  • lt. Regionalplanentwurf Region Chemnitz tw. Vorranggebiet Arten- und Biotopschutz, Ausweisung ist an rechtskräftigen B-Plan angepasst

Landratsamt Mittelsachsen vom 02.02.2020

  • Berücksichtigung forstrechtlicher Regelungen durch Festsetzung bestehender Waldflächen zum Erhalt, öffentliche Widmung von Wegen zwischen Wald und bebauter Fläche, damit die Bebauung von der erhöhten Verkehrssicherungspflicht bei öffentlichen Straßen profitieren kann
  • naturschutzrechtliche Eingriffsbilanzierung ist anzuwenden
  • Forderung zur Erstellung eines Artenschutzgutachtens
  • Konkretisierung textlicher Festsetzungen zur Erhaltung von Gehölzen

Schutzgut Klima/ Klimaschutz

  • keine Beeinträchtigung der Kaltluftabflussbahn an der Mulde
  • Maßnahmen zur Luftreinhaltung durch Blockheizkraftwerk
  • Betrieb des BHKW in der Planzeichnung als Versorgungsfläche Zweckbestimmung Blockheizkraftwerk ausgewiesen
  • Bebauungsplan verweist auf die Nahwärmesatzung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans
  • wasserdurchlässige Beläge für Wege und Stellplätze in privaten Grundstücken

Landratsamt Mittelsachsen vom 02.02.2020

  • vom Plangebiet ausgehende negative Folgen für das Klima durch Maßnahmen in Form von textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan konkretisieren

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • keine Betroffenheit von Denkmalen
  • Meldepflicht bei Bodenfunden ist bei der Bauausführung zu beachten

Schutzgut Landschaft

  • keine Beeinträchtigung angesichts Freihaltung der Flussaue, Erhaltung Waldflächen, niedrige Bauhöhen der Gebäude
  • gestalterische Gliederung des Baugebietes durch Baumpflanzungen in Straße

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Liebhauser                                         Siegel                         11.12.2020

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Frau Weber

Tel.: 03431 / 579-285
E-Mail: anne.weber@doebeln.de

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