Bekanntmachung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf
Bebauungsplan „Eilenburger Chaussee“ im OT Doberschütz
Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 10.04.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Eilenburger Chaussee“ in der Fassung vom 10.04.2025 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit bestimmt (Beschluss-Nr. 9/2025).
Ebenfalls wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich des Plangebietes ist in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Mit dem Bebauungsplan soll eine neue Wohnbaufläche am Rand der Ortslage von Doberschütz südlich der Eilenburger Chaussee (B 87) ausgewiesen werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Eilenburger Chaussee“ im OT Doberschütz mit Begründung wird in der Zeit vom
23.06.2025 bis einschließlich 15.07.2025
während der nachfolgenden Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz ausgelegt.
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Außerhalb der o.g. Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 034244/54017 möglich.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung sind im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:
https://doberschuetz.eu/dob/buergerservice/aktuelle-Bauleitplanverfahren
sowie über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Dies kann unter anderem auch elektronisch an post@ibs-eilenburg.de oder an birgit.brandt@doberschuetz.de erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Für Fragen steht neben dem mit der Planung beauftragten Ingenieurbüro IBS, Mühlweg 12 aus 04838 Jesewitz, Telefon (034241) 526813, Fax (034241)526814 auch die Gemeindeverwaltung Doberschütz zur Verfügung.
Datenschutzinformation
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
gez. Behr
Stellvertreterin des Bürgermeister
nach § 54 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO
Frau Birgit Brandt Telefon: 034244/54017 E-Mail: birgit.brandt@doberschuetz.de