Bebauungsplan Gemeinde Doberschütz Öffentliche Auslegung

vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Doberschütz Süd"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.01.2025 bis 21.02.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz 

Öffentliche Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

„Photovoltaikanlage Doberschütz Süd“

Der Gemeinderat Doberschütz hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Doberschütz Süd“ gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 78/2024). Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Geltungsbereich befindet sich südlich der Ortslage Doberschütz, südlich der Bahnstrecke Halle-Cottbus, östlich der Bundesstraße 87 und westlich der Bahnhofstraße (Straße nach Mölbitz) auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die südliche Begrenzung bildet die Gemarkungsgrenze Doberschütz/Mölbitz. Er umfasst die Flurstücke 112/4, 136/7, 136/8, 136/9, 136/10, 137/1, 138/1, 138/2, 138/4, 140, 141/1, 155/1, 156/1, 212/156, 236/142, 239/153, 240/156, 242/156, 245/156, 246/156, 249/156, 250/157, 252/158, 325/159, 328/159, 387/155, 388/155, 391/155, 403/155, 404/155, 405/138, 612/162, 613/122, 796/163, 799/122, 802/160 und 803/160 in der Flur 4 der Gemarkung Doberschütz auf einer Gesamtfläche von 65,58 Hektar. Er ist in der Abbildung 1 dargestellt.

Für den möglichen Verlust von Brutrevieren der Feldlerche durch die Überbauung mit PV-Modulen, sind externe Maßnahmen umzusetzen, welche die entfallenden Reviere ersetzen sollen. Die Umsetzung erfolgt auf landwirtschaftlichen Flächen in der Flur 3 der Gemarkung Doberschütz und der Flur 1 und 3 der Gemarkung Strelln gemäß beigefügter  Abbildung 2.

Abb. 1:  Räumlicher Geltungsbereich (DTK50 © Geobasis-DE/GeoSN 2024)

   Räumlicher Geltungsbereich

Abb. 2   Verortung externe Ausgleichsmaßnahme

   Ausgleichsflächen (© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie; TopPlusOpen)

Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung und dem Umweltbericht mit Artenschutzfachbeitrag sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

20.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://doberschuetz.eu/dob/buergerservice/aktuelle-Bauleitplanverfahren/

und www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/doberschuetz/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz während der Öffnungszeiten ausgelegt.

Montag           09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag         09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr

Donnerstag     09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Außerhalb der o.g. Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.: 034244/54017 möglich.

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de oder birgit.brandt@doberschuetz.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den auszulegenden Unterlagen für den Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung und dem Umweltbericht mit Artenschutzfachbeitrag sowie aus den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen verfügbar:

Fläche

  • derzeitige Flächennutzung im Plangebiet
  • Auswirkungen des Vorhabens durch den Entzug landwirtschaftlicher Flächen
  • Kritische Auseinandersetzung mit Belangen, die für bzw. gegen eine Inanspruchnahme der Flächen sprechen

Boden

  • Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überständerung und Versiegelung
  • Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen und der festgesetzten Anlage von extensiven Ackerbrachen, Gehölzen und Feldhecken als bodenverbessernde Maßnahmen

Wasser

  • Zustand des Grundwassers
  • Auswirkungen durch einen veränderten Niederschlagswasserabfluss

Klima/Luft

  • Klimatische Bedingungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Begrünung

Biotope und Flora

  • Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen
  • Auswirkungen während der Bauzeit und während des Betriebs
  • Beschreibung der festgesetzten Begrünungsmaßnahmen zur Umwandlung von Acker in Blühwiesen und extensive Ackerbrachen und des dazugehörigen Pflegekonzepts

Fauna und biologische Vielfalt

  • Artenschutzfachbeitrag mit den im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten auf Grundlage von Artabfragen und Potentialabschätzungen sowie einer Konfliktanalyse für die durch das Vorhaben betroffenen, gesetzlich geschützten Arten Vögel (Bodenbrüter, Frei-, Horst- und Höhlenbrüter) und Reptilien
  • Bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigung vorkommender Tierarten durch Überbauung und Zerschneidung
  • Beschreibung von Artenschutzmaßnahmen und der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung des Eintritts artenschutzrechtlicher Verbote (z.B. ökologische Bauüberwachung, Bauzeitenregelung, Artenschutzkontrolle vor Baubeginn, Externe Maßnahme Brutvögel)

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit und Landschaftsbild

  • Beschreibung des vorhandenen Landschaftsbilds und der Vorbelastung durch anthropogene Nutzungen sowie verschiedener Wirkzonen
  • Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch Überbauung und visuelle Wahrnehmung
  • Beschreibung von Sichtbeziehungen und der festgesetzten Pflanzung von Gehölzen zur Reduktion der Sichtbarkeit
  • Angaben zu Emissionen und gutachterliche Untersuchung zu potentiellen Blendwirkungen (Lärm, elektrische Felder, Blendung)

Kultur- und Sachgüter

  • Keine Betroffenheit von Kulturdenkmalen

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

  • Schutzgebiete angrenzend und im erweiterten Untersuchungsraum
  • Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Sonstige Angaben

  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke
  • Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung Sachsen
  • Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung
  • Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen
  • Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle oder Katastrophen

In den vorliegenden Stellungnahmen aus der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung werden vorwiegend raumordnerische Konflikte des Plangebietes innerhalb des Vorranggebietes langfristige Rohstoffsicherung und die damit einhergehende festzulegende Befristung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans thematisiert. Zudem ergeben sich Informationen zur Landwirtschaft (Bodengüte), zur Auseinandersetzung mit Artenschutzkonflikten auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung, zu den Zielen der Landschaftsplanung, zur Abschichtung umweltrelevanter Themen auf die Ebene des Bebauungsplans, zum Untersuchungsumfang der Umweltprüfung, zu im Geltungsbereich bereits bestehenden Kompensationsmaßnahmen, und zu den möglichen Auswirkungen auf ein benachbartes FFH-Gebiet.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Gemeindeverwaltung Doberschütz die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Doberschütz, 06.01.2025

gez. Behr

Stellvertreterin des Bürgermeisters

nach § 54 Abs.2 Satz 2 SächsGemO

Kontaktperson

Frau Birgit Brandt
Telefon: 034244/54017
E-Mail: birgit.brandt@doberschuetz.de

Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Es werden Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) verarbeitet.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Gemeindeverwaltung / Bürgermeister

Anschrift: Breite Straße 17 in 04838 Doberschütz

E-Mail-Adresse: info@doberschuetz.de

Telefonnummer: 034244/5400

ggf. Internet-Adresse der öffentlichen Stelle: https://www.doberschuetz.eu

3. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Der/die Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter:

Gemeindeverwaltung Doberschütz / Bürgermeister

Anschrift: Breite Straße 17

E-Mail-Adresse: Info@Doberschuetz.de

Telefonnummer: 034244/5400

ggf. Internet-Adresse der öffentlichen Stelle: https://www.doberschuetz.eu

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

4a) Zwecke der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.

Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Stadtrat/ Gemeinderat/ Stadtverordnetenversammlung zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Pkt.5) nach den Vorgaben der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der jeweils gültigen Fassung sowie der entsprechenden Hauptsatzung und Geschäftsordnungen der Kommune und seiner Ausschüsse sowie der Ortsbeiräte vorgelegt. Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen pseudonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) verarbeitet.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung/Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte im Rahmen der Bauleitplanung
  • Die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel, Das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
  • Das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)

          Firma/Unternehmen:                       Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten   

          Ansprechpartner:                             Herr Knoblich

          Anschrift:                                          Zur Mulde 25 in 04838 Zschepplin

          E-Mail-Adresse:                               info@bk-landschaftsarchitekten.de

          Telefonnummer:                               03423 758600                       

          ggf. Internet-Adresse:                      https://www.bk-landschaftsarchitekten.de

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.

7. Betroffenenrechte

Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

    1. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
    2. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
    3. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
    4. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

8. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:

Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 11 01 32

01330 Dresden

Telefon: 0351/85471 101

Telefax:  0351/85471 109

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten unter http://www.saechsdsb.de entnehmen.

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Begründung
  • Blendgutachten
  • Umweltbericht mit Artenschutzfachbeitrag
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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