Bebauungsplan Gemeinde Doberschütz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "FEZ Hafen"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 25.11.2024 bis 10.01.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Beschluss über die öffentliche Beteiligung zum Entwurf
des Bebauungsplans „FEZ Hafen“ der Gemeinde Doberschütz

Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 24.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „FEZ Hafen“ gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt (Beschluss-Nr. 70/2024).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich befindet sich im westlichen Teil der Gemeinde Doberschütz am südlichen Ufer der Kiesgrube Eilenburg, nördlich der Straße „Zum See“ und umfasst auf einer Fläche von ca. 7,7 ha die Flurstücke 32/2 (teilw.), 33 (teilw.), 34 (teilw.), 35 (teilw.), 36 (teilw.) 37/1, 37/2 (teilw.), 38/1, 38/2 (teilw.), 39/1 (teilw.) und 40 der Gemarkung Sprotta Flur 2, der Gemeinde Doberschütz. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 24.10.2024 mit Begründung und Umweltbericht, der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

25.11.2024 bis einschließlich 10.01.2025

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://doberschuetz.eu/dob/buergerservice/aktuelle-Bauleitplanverfahren/

und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Gemeinde­verwaltung Doberschütz, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz während der nachfolgenden Öffnungszeiten

Montag            09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag          09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr

Donnerstag      09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

ausgelegt.

Außerhalb der o.g. Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.: 034244/54017 möglich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplan­verfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Fläche

  • derzeitige Flächennutzung im Plangebiet
  • Auswirkungen des Vorhabens durch Überbauung und Nutzung
  • Keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Fläche

Boden

  • Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
  • Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen

Wasser

  • Schutzbedürftigkeit des Grund- und Oberflächenwassers
  • Lage des Plangebietes in und an der Kiesgrube Eilenburg, einem offenen Grundwasserkörper
  • Keine Beeinträchtigung des qualitativen und quantitativen Zustands von Grund- und Oberflächengewässern
  • Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen

Klima/Luft

  • Klimatische Bedingungen und Vorbelastungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
  • Die Kiesgrube Eilenburg ist ein Kaltluftentstehungsgebiet
  • Verlust von Waldflächen und somit von Frischluftentstehungsgebieten
  • Ausgleich durch Erstaufforstung von Laubwald im selben Naturraum

Biotope und Flora

  • Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen und Pflanzenarten
  • Es wurden bereits Waldflächen gerodet und in Grünflächen umgewandelt
  • Auswirkungen während der Bauzeit und durch Überbauung und Versiegelung
  • Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung Sachsen
  • Herleitung und Beschreibung der für die Eingriffe erforderlichen Kompensations­maßnahmen
  • Waldumwandlung nach § 8 SächsWaldG und Erstaufforstung von Laubholzforst heimischer Baumarten

Fauna und biologische Vielfalt

  • Artenschutzfachbeitrag mit den im Untersuchungsraum vorkommenden Tierarten auf Grundlage einer fachplanerischen Potentialabschätzung anhand von durchgeführten Vor-Ort-Begehungen sowie einer Konfliktanalyse für die durch das Vorhaben betroffenen, gesetzlich geschützten Artengruppen störungsangepasster Brutvogel­arten, Amphibien und Reptilien
  • Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf vorkommende Tierarten durch Überbauung und Zerschneidung
  • Herleitung und Beschreibung von artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen für Bodenbrüter und Amphibien (Bauzeitenregelung, ökologische Baubegleitung, Amphibienschutz)

Landschaft-/Ortsbild

  • Beschreibung des vorhandenen Orts- und Landschaftsbildes und der Auswirkungen der Planung darauf im Hinblick auf Überbauung und visuelle Wahrnehmung

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

  • Große Bedeutung für das Schutzgut Mensch im Hinblick auf zahlreiche Sport-, Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten
  • Vorhabenbedingte Emissionen (bau-, anlage- und betriebsbedingt)
  • keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit durch Verkehrslärm und Staub

Kultur- und Sachgüter

  • Lage im archäologischen Relevanzbereich
  • Beschreibung zum Umgang mit möglichen Bodendenkmalen

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

  • Lage innerhalb der Entwicklungszone des Naturparks „Dübener Heide“
  • Beschreibung der Schutzgebiete im erweiterten Untersuchungsraum
  • keine negativen Einflüsse auf die umliegenden Schutzgebiete
  • Im Plangebiet aber außerhalb des Eingriffsbereichs befinden sich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG in Form von Röhricht eutropher Stillgewässer

Sonstige Angaben

  • Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke
  • Beschreibung untersuchter Alternativen zur Planung
  • Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung
  • Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen

In den vorliegenden Stellungnahmen aus der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorwiegend auf die Schall-Einwirkungen auf das Plangebiet durch den Schienen- und Straßenverkehrslärm, die Lage im Naturpark „Dübener Heide“, die naturschutzrechtliche Eingriffskompensation und Waldumwandlung, den Schutz des Grund- und Oberflächen­wassers, die Lage in einem archäologischen Relevanzbereich, den Fischartenschutz und zur Lage in einem ehemaligen Bergbaubereich hingewiesen.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de oder birgit.brandt@doberschuetz.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Gemeindeverwaltung Doberschütz auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59,

E-Mail: beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

gez. Holger Schmidt

Bürgermeister

Übersichtskarte Geltungsbereich

Kontaktperson

Frau Birgit Brandt
Telefon: 034244/54017
E-Mail: birgit.brandt@doberschuetz.de

Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Es werden Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) verarbeitet.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Fachbereich/-abteilung: Gemeindeverwaltung / Bauamt

Name: Bürgermeister Schmidt

Anschrift: Breite Straße 17 in 04838 Doberschütz

E-Mail-Adresse: info@doberschuetz.de

Telefonnummer: 034244/5400

ggf. Internet-Adresse der öffentlichen Stelle: https://www.doberschuetz.eu

3. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Der/die Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter:

Fachbereich/-abteilung: Gemeindeverwaltung Doberschütz

Name: Bürgermeister Schmidt

Anschrift: Breite Straße 17

E-Mail-Adresse: Info@Doberschuetz.de

Telefonnummer: 034244/5400

ggf. Internet-Adresse der öffentlichen Stelle: https://www.doberschuetz.eu

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

4a) Zwecke der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.

Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Stadtrat/ Gemeinderat/ Stadtverordnetenversammlung zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Pkt.5) nach den Vorgaben der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der jeweils gültigen Fassung sowie der entsprechenden Hauptsatzung und Geschäftsordnungen der Kommune und seiner Ausschüsse sowie der Ortsbeiräte vorgelegt. Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen pseudonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) verarbeitet.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung/Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte im Rahmen der Bauleitplanung
  • Die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel, Das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
  • Das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)

          Firma/Unternehmen:                       Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten   

          Ansprechpartner:                             Herr Knoblich

          Anschrift:                                          Zur Mulde 25 in 04838 Zschepplin

          E-Mail-Adresse:                               info@bk-landschaftsarchitekten.de

          Telefonnummer:                               03423 758600                       

          ggf. Internet-Adresse:                      https://www.bk-landschaftsarchitekten.de

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.

7. Betroffenenrechte

Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

    1. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
    2. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
    3. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
    4. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

8. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:

Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 11 01 32

01330 Dresden

Telefon: 0351/85471 101

Telefax:  0351/85471 109

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten unter http://www.saechsdsb.de entnehmen.

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang