Beschluss über die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Battauner Weg“ OT Sprotta, Gemeinde Dobeschütz als Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 18.04.2024 mit Beschluss-Nr. 24/2024 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Battauner Weg“ OT Sprotta als Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen.
Das zu überplanende Gebiet liegt am nordwestlichen Rand des Ortsteils Sprotta, westlich des Battauner Wegs und umfasst Teile des Flurstücks 58 in der Flur 4 der Gemarkung Sprotta.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 1.200 m², er ist beigefügter Abbildung zu entnehmen.
Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:
Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umwelt-prüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird abgesehen.
Gemäß § 34 Abs. 5 BauGB sind bei der Ergänzungssatzung der § 1a Abs. 2 BauGB (sparsamer Umgang mit Grund und Boden) und § 1a Abs. 3 BauGB (Eingriffsregelung) sowie § 9 Abs. 1a BauGB (naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) anzuwenden. Es sind Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich festzusetzen.
Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Doberschütz, 24.06.2024
gez. Schmidt
Bürgermeister
Frau Birgit Brandt Telefon: 034244/54017 E-Mail: birgit.brandt@doberschuetz.de