Bebauungsplan Gemeinde Doberschütz Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Doberschütz Süd"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 24.06.2024 bis 26.07.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz

Aufstellung und die frühzeitige Beteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Doberschütz Süd“

Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 08.02.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Phtovoltaikanlage Doberschütz Süd“ beschlossen (Beschluss-Nr. 6/2024).

Der Geltungsbereich befindet sich südlich der Ortslage Doberschütz, südlich der Bahnstrecke Halle-Cottbus, östlich der Bundesstraße 87 und westlich der Bahnhofstraße (Straße nach Mölbitz) auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die südliche Begrenzung bildet die Gemarkungsgrenze Doberschütz/Mölbitz. Er umfasst die Flurstücke 112/4, 136/7, 136/8, 136/9, 136/10, 137/1, 138/1, 138/2, 138/4, 140, 141/1, 155/1, 156/1, 212/156, 236/142, 239/153, 240/156, 242/156, 245/156, 246/156, 249/156, 250/157, 252/158, 325/159, 328/159, 387/155, 388/155, 391/155, 403/155, 404/155, 405/138, 612/162, 613/122, 796/163, 799/122, 802/160 und 803/160 in der Flur 4 der Gemarkung Doberschütz auf einer Gesamtfläche von 65,58 Hektar. Er ist in der beigefügten Abbildung dargestellt.

Insbesondere sollen folgende Planungsziele erreicht werden:

  • politisches Ziel ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtenergieproduktion und somit Reduzierung des Anteils fossiler Energiegewinnung und damit Stärkung der Unabhängigkeit von ausländischen Energieimporten
  • Nutzung einer intensiv genutzten, landwirtschaftlichen Fläche als Fläche für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
  • Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials der Gemeinde Doberschütz
  • Erzeugung von Strom aus Solarenergie und damit verbundene Reduzierung des CO2-Ausstoßes
  • Naturschutzfachliche Aufwertung der Flächen durch die Anlage von Gehölzstrukturen, Blühwiesen und extensivem Brachland
  • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt, für die Belange des Umweltschutzes ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Da die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans diesem Vorhaben entgegenstehen, wird der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert.

Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 18.04.2024 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Phtovoltaikanlage Doberschütz Süd“ gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 19/2024). Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung mit Umweltbericht wird in der Zeit vom

24.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024

Im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://doberschuetz.eu/dob/buergerservice/aktuelle-Bauleitplanverfahren/

und www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/doberschuetz/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Zimmer 15, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz während der nachfolgenden Zeiten ausgelegt.

Montag           09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag         09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr

Donnerstag     09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 034244/54017 möglich.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de oder an birgit.brandt@doberschuetz.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Gemeindeverwaltung Doberschütz die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Doberschütz, 12.06.2024                  

gez. Schmidt

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Birgit Brandt
Telefon: 034244/54017
E-Mail: birgit.brandt@doberschuetz.de

Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Es werden Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) verarbeitet.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Fachbereich/-abteilung: Gemeindeverwaltung / Bauamt

Name: Bürgermeister Holger Schmidt

Anschrift: Breite Straße 17 in 04838 Doberschütz

E-Mail-Adresse: info@doberschuetz.de

Telefonnummer: 034244/5400

ggf. Internet-Adresse der öffentlichen Stelle: https://www.doberschuetz.eu

3. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Der/die Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter:

Fachbereich/-abteilung: Gemeindeverwaltung Doberschütz

Name: Bürgermeister Holger Schmidt

Anschrift: Breite Straße 17

E-Mail-Adresse: Info@Doberschuetz.de

Telefonnummer: 034244/5400

ggf. Internet-Adresse der öffentlichen Stelle: https://www.doberschuetz.eu

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

4a) Zwecke der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.

Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Stadtrat/ Gemeinderat/ Stadtverordnetenversammlung zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Pkt.5) nach den Vorgaben der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der jeweils gültigen Fassung sowie der entsprechenden Hauptsatzung und Geschäftsordnungen der Kommune und seiner Ausschüsse sowie der Ortsbeiräte vorgelegt. Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen pseudonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) verarbeitet.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung/Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte im Rahmen der Bauleitplanung
  • Die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel, Das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
  • Das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)

          Firma/Unternehmen:                       Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten   

          Ansprechpartner:                             Herr Knoblich

          Anschrift:                                          Zur Mulde 25 in 04838 Zschepplin

          E-Mail-Adresse:                               info@bk-landschaftsarchitekten.de

          Telefonnummer:                               03423 758600                       

          ggf. Internet-Adresse:                      https://www.bk-landschaftsarchitekten.de

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.

7. Betroffenenrechte

Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

    1. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
    2. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
    3. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
    4. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

8. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:

Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 11 01 32

01330 Dresden

Telefon: 0351/85471 101

Telefax:  0351/85471 109

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten unter http://www.saechsdsb.de entnehmen.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung Vorentwurf mit integriertem VEP
  • Begründung
  • Umweltbericht

Informationen

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