Vorhaben- und Erschließungsplan Gemeinde Doberschütz Öffentliche Auslegung

vorhabensbezogener B-Plan "SO Photovoltaikanlage Mölbitz " Gemeinde Doberschütz

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.04.2024 bis 10.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans

„SO Photovoltaikanlage Mölbitz“ der Gemeinde Doberschütz

Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 08.02.2024 den

Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Photovoltaikanlage Mölbitz“ in der Fassung vom 08.02.2024 samt Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Unterrichtung der Öffentlichkeit bestimmt (Beschluss-Nr. 4/2024).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans

„SO Photovoltaikanlage Mölbitz“ wurde nach der frühzeitigen Beteiligung angepasst und umfasst in der Flur 1 der Gemarkung Mölbitz das Flurstück 12/17 nur noch teilweise und neu dazu das Flurstück 179/12 als Ausgleichsfläche. Der zweiteilige Geltungsbereich mit einer Gesamtfläche von ca. 100.000 m² ist in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Umweltbezogene Informationen sind in den Fachgutachten zu den folgenden Umweltbelangen vorhanden:

  • Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und

§ 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB mit Informationen und Untersuchungen zu den Umweltbelangen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Schutzgebiete nach Naturschutzrecht; umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, die Vermeidung von Emissionen, die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes sowie Auswirkungen der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben auf die Umweltbelange; Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Informationen und Untersuchungen zum Umweltbelang Tiere

Umweltbezogene Informationen sind zudem in den vorliegenden, nach Einschätzung der Gemeinde Doberschütz wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zu folgenden Umweltbelangen und Themenfeldern vorhanden:

  • Artenschutz, insbesondere zu dem Themenblock Entfall von Lebensräumen
  • Boden, insbesondere zu dem Themenblock Vermeidung von Belastungen
  • Eingriffsregelung und Kompensationsmaßnahmen
  • Wasser, insbesondere zum Grundwasserschutz
  • Landschaft, insbesondere zu den Themenblöcken Veränderung und Begrünung

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung seitens

• Landratsamt Landkreis Nordsachsen

• Landesdirektion Sachsen

• Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

• Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans

„SO Photovoltaikanlage Mölbitz“ mit Begründung und Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan, Artenschutzfachliches Gutachten sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen werden in der Zeit vom

08.04.24 bis einschließlich 10.05.24

während der nachfolgenden Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz ausgelegt.

Montag           09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag          09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr

Donnerstag     09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Außerhalb der o.g. Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 034244/54017 möglich.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan, Artenschutzfachliches Gutachten sowie  vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:

https://doberschuetz.eu/dob/buergerservice/aktuelle-Bauleitplanverfahren

und über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Dies kann unter anderem auch elektronisch an info@lerch-nicolay.de oder an  birgit.brandt@doberschuetz.de erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Für Fragen steht neben dem mit der Planung beauftragten Büro Ingenieurgesellschaft Lerch & Nicolay, Geiselbergfeld 7 in 94081 Fürstenzell

Telefon (08503)924 00 90, E-Mail info@lerch-nicolay.de auch die Gemeindeverwaltung Doberschütz unter Telefon 034244/54017 zur Verfügung.

Datenschutzinformation

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Doberschütz den 19.03.24

gez. Märtz
Bürgermeister

Übersichtsplan und B-Plan

(Quelle: Sachsenviewer)

  angepasster Räumlicher Geltungsbereich B-Plan „SO Photovoltaikanlage Mölbitz“

Kontaktperson

Frau Birgit Brandt
Telefon: 034244/54017
E-Mail: birgit.brandt@doberschuetz.de

Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Es werden Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) verarbeitet.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung
Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Fachbereich/-abteilung: Gemeindeverwaltung / Bauamt
Name: Bürgermeister Roland Märtz
Anschrift: Breite Straße 17 in 04838 Doberschütz
E-Mail-Adresse: info@doberschuetz.de
Telefonnummer: 034244/5400
ggf. Internet-Adresse der öffentlichen Stelle: https://www.doberschuetz.eu
3. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Der/die Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter:
Fachbereich/-abteilung: Gemeindeverwaltung Doberschütz
Name: Bürgermeister Roland Märtz
Anschrift: Breite Straße 17
E-Mail-Adresse: Info@Doberschuetz.de
Telefonnummer: 034244/5400
ggf. Internet-Adresse der öffentlichen Stelle: https://www.doberschuetz.eu
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
4a) Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.
Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Stadtrat/ Gemeinderat/ Stadtverordnetenversammlung zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Pkt.5) nach den Vorgaben der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der jeweils gültigen Fassung sowie der entsprechenden Hauptsatzung und Geschäftsordnungen der Kommune und seiner Ausschüsse sowie der Ortsbeiräte vorgelegt. Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen pseudonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.
4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
• Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung/Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte im Rahmen der Bauleitplanung
• Die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel, Das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
• Das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
• Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)
Firma/Unternehmen: Büro Ingenieurges. Lerch & Nicolay
Ansprechpartner: Herr Nicolay
Anschrift: Geiselbergfeld 7 in 94081 Fürstenzell
E-Mail-Adresse: info@lerch-nicolay.de
Telefonnummer: 08506 923398
6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.
7. Betroffenenrechte
Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
1.
a. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
b. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
c. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
d. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
8. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:
Sächsische Datenschutzbeauftragte
Postfach 11 01 32
01330 Dresden
Telefon: 0351/85471 101
Telefax: 0351/85471 109
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de
Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten unter http://www.saechsdsb.de entnehmen.

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung Offenlage mit Übersichtsplan
  • Bebauungsplan
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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