Bebauungsplan Gemeinde Doberschütz Aufstellungsbeschluss

B-Plan "Eilenburger Chaussee" im OT Doberschütz

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.01.2024 bis 31.12.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz

über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan

„Eilenburger Chaussee“ im Ortsteil Doberschütz

Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 30.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Eilenburger Chaussee“ im OT Doberschütz wie folgt beschlossen.

Beschluss-Nr. 76/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Eilenburger Chaussee“ OT Doberschütz gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 119/108 und 119/105 (nur tws. entlang der Zufahrt) der Flur 4, Gemarkung Doberschütz. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,3 ha und ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand von Doberschütz und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Innerhalb des Plangebietes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden mit den erforderlichen Erschließungseinrichtungen geschaffen werden.

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

•          Ergänzung des Siedlungskörpers am Ortsrand

•          Schaffung der erforderlichen Erschließungsanlagen

•          Entwicklung von ca.11 bis 13 Wohngrundstücken

Nach Vorprüfung werden die Anwendungsvoraussetzungen des 13a BauGB für einen B-Plan der Innenentwicklung erfüllt. Damit kann das beschleunigte Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB zur Anwendung kommen. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen.

Im Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Doberschütz ist die Planfläche als Grünfläche und als gemischte Baufläche und ausgewiesen. Der FNP ist im Wege der Berichtigung anzupassen (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Doberschütz, den 10.01.2024

                                                                                                       

gez. Märtz

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Birgit Brandt
Telefon: 034244/54017
E-Mail: birgit.brandt@doberschuetz.de

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