Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz
Beschluss über die Aufstellung der 6. Änderung des FNP der Gemeinde Doberschütz“
Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 07.09.2023 die
die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Doberschütz gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB (Beschluss Nr. 65/2023) beschlossen.
Die 6. Änderung des FNP erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Mörtitz“.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Mörtitz“ umfasst das Flurstücke 46/57 der Flur 4, Gemarkung Mörtitz und die Flurstücke 23/37 und 118/20 (Teilfläche) der Flur 5, Gemarkung Mörtitz und ist im beigefügten Übersichtslageplan dargestellt.
Der Bereich der 6. Änderung des FNP der Gemeinde Doberschütz umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Mörtitz“.
Im wirksamen FNP der Gemeinde Doberschütz ist diese Fläche als Landwirtschaftsfläche dargestellt. Mit der 6. Änderung des FNP soll sie als Sonderbaufläche überplant werden.
Doberschütz, 12.12.2023
gez. Märtz
Bürgermeister
Frau Birgit Brandt Telefon: 034244/54017 E-Mail: birgit.brandt@doberschuetz.de