Flächennutzungsplan Gemeinde Doberschütz Aufstellungsbeschluss

6. Änderung FNP der Gemeinde Doberschütz

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 05.01.2024 bis 31.12.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz

Beschluss über die Aufstellung der 6. Änderung des FNP der Gemeinde Doberschütz“

Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 07.09.2023 die

die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Doberschütz gemäß

§ 2 Abs. 1 BauGB (Beschluss Nr. 65/2023) beschlossen.

Die 6. Änderung des FNP erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Mörtitz“.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Mörtitz“ umfasst das Flurstücke 46/57 der Flur 4, Gemarkung Mörtitz und die Flurstücke 23/37 und  118/20 (Teilfläche) der Flur 5, Gemarkung Mörtitz und ist im beigefügten Übersichtslageplan dargestellt.

Der Bereich der 6. Änderung des FNP der Gemeinde Doberschütz umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Mörtitz“.

Im wirksamen FNP der Gemeinde Doberschütz ist diese Fläche als Landwirtschaftsfläche dargestellt. Mit der 6. Änderung des FNP soll sie als Sonderbaufläche überplant werden.

Doberschütz, 12.12.2023

gez. Märtz

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Birgit Brandt
Telefon: 034244/54017
E-Mail: birgit.brandt@doberschuetz.de

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