Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz
Beschluss über die Aufstellung der Ergänzungssatzung „An der Koppel“ OT Mölbitz, Gemeinde Dobeschütz
als Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 07.09.2023 mit Beschluss-Nr. 63/2023 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „An der Koppel“ OT Mölbitz als Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.
Das zu überplanende Gebiet liegt am nordwestlichen Rand des Ortsteils Mölbitz südlich der Straße „An der Koppel“, nördlich der Straße „Zum Gutshof“ und östlich der „Bahnhofstraße“.
Es umfasst das Flurstück 20/1 in der Flur 1 der Gemarkung Mölbitz auf einer Fläche von etwa 7.740 Quadratmetern. Der Geltungsbereich ist beigefügter Abbildung zu entnehmen.
Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:
Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umwelt-prüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird abgesehen.
Gemäß § 34 Abs. 5 BauGB sind bei der Ergänzungssatzung der § 1a Abs. 2 BauGB (sparsamer Umgang mit Grund und Boden) und § 1a Abs. 3 BauGB (Eingriffsregelung) sowie § 9 Abs. 1a BauGB (naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) anzuwenden. Es sind Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich festzusetzen.
Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Doberschütz, 12.12.2023
gez. Märtz
Bürgermeister
Frau Birgit Brandt Telefon: 034244/54017 E-Mail: birgit.brandt@doberschuetz.de