Innenbereichssatzung Gemeinde Doberschütz Aufstellungsbeschluss

Ergänzungssatzung "An der Koppel" OT Mölbitz, Gemeinde Doberschütz

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 05.01.2024 bis 31.12.2024
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz

Beschluss über die Aufstellung der Ergänzungssatzung „An der Koppel“ OT Mölbitz, Gemeinde Dobeschütz

als Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB 

Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 07.09.2023 mit Beschluss-Nr. 63/2023 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „An der Koppel“ OT Mölbitz als Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.

Das zu überplanende Gebiet liegt am nordwestlichen Rand des Ortsteils Mölbitz südlich der Straße „An der Koppel“, nördlich der Straße „Zum Gutshof“ und östlich der „Bahnhofstraße“.

Es umfasst das Flurstück 20/1 in der Flur 1 der Gemarkung Mölbitz auf einer Fläche von etwa 7.740 Quadratmetern. Der Geltungsbereich ist beigefügter Abbildung zu entnehmen.

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

  • Planungsrechtliche Einbeziehung der baulich vorgeprägten Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil um die Eigenentwicklung des Ortsteils Mölbitz zu sichern
  • Nachverdichtung und Einbindung in die vorhandene Siedlungsstruktur
  • Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktur
  • Festlegung grünordnerischer Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe in die Schutzgüter

Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umwelt-prüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird abgesehen.

Gemäß § 34 Abs. 5 BauGB sind bei der Ergänzungssatzung der § 1a Abs. 2 BauGB (sparsamer Umgang mit Grund und Boden) und § 1a Abs. 3 BauGB (Eingriffsregelung) sowie § 9 Abs. 1a BauGB (naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) anzuwenden. Es sind Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich festzusetzen.

Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Doberschütz, 12.12.2023                                                     

gez. Märtz

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Birgit Brandt
Telefon: 034244/54017
E-Mail: birgit.brandt@doberschuetz.de

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.