Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz
Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„Sondergebiet Solarpark Mörtitz“
Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 07.09.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Mörtitz“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Beschluss Nr. 64/2023) beschlossen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Mörtitz“ umfasst auf einer Gesamtfläche von ca. 32 ha das Flurstücke 46/57 der Flur 4, Gemarkung Mörtitz und die Flurstücke 23/37 und 118/20 (Teilfläche) der Flur 5, Gemarkung Mörtitz und ist in dem beigefügten Übersichtslageplan dargestellt.
Folgende Planungsziele sollen erreicht:
Doberschütz, 12.12.2023
gez. Märtz
Bürgermeister
Frau Birgit Brandt Telefon: 034244/54017 E-Mail: birgit.brandt@doberschuetz.de