Vorhaben- und Erschließungsplan Gemeinde Doberschütz Aufstellungsbeschluss

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Solarpark Mörtitz"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 05.01.2024 bis 31.12.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz

Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

„Sondergebiet Solarpark Mörtitz“

Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 07.09.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Mörtitz“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Beschluss Nr. 64/2023) beschlossen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Mörtitz“ umfasst auf einer Gesamtfläche von ca. 32 ha das Flurstücke 46/57 der Flur 4, Gemarkung Mörtitz und die Flurstücke 23/37 und 118/20 (Teilfläche) der Flur 5, Gemarkung Mörtitz und ist in dem beigefügten Übersichtslageplan dargestellt.

Folgende Planungsziele sollen erreicht:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Photovoltaikfreiflächenanlage auf o.g. Flurstücken
  • Landschaftsgerechte Einbindung der geplanten Photovoltaikanlage

Doberschütz, 12.12.2023

gez. Märtz

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Birgit Brandt
Telefon: 034244/54017
E-Mail: birgit.brandt@doberschuetz.de

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