Bebauungsplan Gemeinde Doberschütz Aufstellungsbeschluss

vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Paschwitz-Böhlitz“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.05.2023 bis 12.06.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz

 über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

„Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Paschwitz-Böhlitz“

Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 27.04.2023  

die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans “Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Paschwitz-Böhlitz“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Beschluss Nr. 28/2023), beschlossen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Paschwitz-Böhlitz“ umfasst die  Flurstücke 74, 87-90, 125-127, Flur 2 der Gemarkung Mölbitz mit einer Gesamtfläche von 452.000 m² und ist in dem beigefügten Übersichtslageplan dargestellt.

Folgende Planungsziele sollen erreicht:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Photovoltaikfreiflächenanlage auf o.g. Flurstücken
  • Landschaftsgerechte Einbindung der geplanten Photovoltaikanlage

Doberschütz, 11.05.23

gez. Märtz

Bürgermeister

Kontakt

Birgit Brandt

Tel. 034244/54017

E-Mail: birgit.brandt@doberschuetz.de

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  • Bekanntmachung Aufstellung

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