Bebauungsplan Gemeinde Doberschütz Aufstellungsbeschluss

vorhabenbezogener Bebauungsplan "SO Photovoltaikanalge Mölbitz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.05.2023 bis 12.06.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz

über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

„SO Photovoltaikanlage Mölbitz“

Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 08.12.2022

die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung    „SO Photovoltaikanlage Mölbitz“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Beschluss Nr. 75/2022), beschlossen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „SO Photovoltaikanlage Mölbitz“ umfasst das Flurstück 12/17, Flur 1 der Gemarkung Mölbitz mit einer Gesamtfläche von 104.050 m² und ist in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Folgende Planungsziele sollen erreicht:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Photovoltaikfreiflächenanlage auf o.g. Flurstück
  • Landschaftsgerechte Einbindung der geplanten Photovoltaikanlage

Doberschütz, 11.05.23

gez. Märtz

Bürgermeister

Kontakt

Birgit Brandt

Tel. 034244/54017

E-Mail: birgit.brandt@doberschuetz.de

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  • Bekanntmachung Aufstellung

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