Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz
über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„SO Photovoltaikanlage Mölbitz“
Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 08.12.2022
die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung „SO Photovoltaikanlage Mölbitz“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Beschluss Nr. 75/2022), beschlossen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „SO Photovoltaikanlage Mölbitz“ umfasst das Flurstück 12/17, Flur 1 der Gemarkung Mölbitz mit einer Gesamtfläche von 104.050 m² und ist in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Folgende Planungsziele sollen erreicht:
Doberschütz, 11.05.23
gez. Märtz
Bürgermeister
Birgit Brandt
Tel. 034244/54017
E-Mail: birgit.brandt@doberschuetz.de