Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz
über die Aufstellung der 5. Änderung des FNP der Gemeinde Doberschütz“
Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 die
Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Doberschütz gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB (Beschluss Nr. 31/2023), beschlossen.
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans „SO Photovoltaikanlage Mölbitz“. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 12/17, Flur 1 der Gemarkung Mölbitz und ist im beigefügten Übersichtslageplan dargestellt.
Der Bereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Doberschütz umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans „SO Photovoltaikanlage Mölbitz . Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Doberschütz ist diese Fläche als Landwirtschaftsfläche dargestellt. Mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplans soll sie als Sonderbaufläche überplant werden.
Doberschütz, 11.05.23
gez. Märtz
Bürgermeister
Birgit Brandt
Tel. 034244/54017
E-Mail: birgit.brandt@doberschuetz.de